und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 56<br />
An dieser Stelle setzt die Jugendgerichtshilfe, die durch Eigeninitiative oder spätestens von der Staatsanwaltschaft<br />
über ein eingeleitetes Ermittlungs- bzw. Strafverfahren informiert wurde, mit ihren JugendgerichtshelferInnen<br />
an. Dies sind keine AnklägerInnen <strong>und</strong> keine VerteidigerInnen, sie sind SozialarbeiterInnen<br />
im Jugendamt. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen zu beraten, zu unterstützen <strong>und</strong><br />
dem Gericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Empfehlungen <strong>für</strong> die Beendigung des Verfahrens zu geben<br />
(§§ 52 I, 52 II 2, 52 III SGB VIII).<br />
Die SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe nehmen dann Kontakt zu den Betroffenen <strong>und</strong> ggf.,<br />
wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht wurde, auch zu ihren Eltern auf <strong>und</strong> informieren über den<br />
weiteren Ablauf des Verfahrens <strong>und</strong> dessen mögliche Folgen. In der Regel berichten sie nach einem<br />
persönlichen Gespräch dem Jugendgericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft über die Entwicklung <strong>und</strong> Situation<br />
des jungen Menschen <strong>und</strong> nehmen später auch an der Verhandlung teil, in der sie eine Stellungnahme<br />
abgeben <strong>und</strong> eine jugendrichterliche Maßnahme vorschlagen, die aus sozialpädagogischen<br />
Gesichtspunkten sinnvoll <strong>und</strong> angemessen erscheint.<br />
Dies geschieht auch, wenn die Betroffene nicht zu einem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe gegangen<br />
ist.<br />
Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.<br />
Wir empfehlen Ihnen, diese freiwilligen Kontakte <strong>und</strong> persönlichen Gespräche mit<br />
Ihrer SozialarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe ernst zu nehmen.<br />
Sie möchte Näheres über Sie erfahren: in welchen Familienverhältnissen sie leben,<br />
wie sie aufgewachsen sind <strong>und</strong> ob sie besondere Probleme haben, auch im<br />
freizeitlichen <strong>und</strong> schulischen/ beruflichen Bereich. Darüber hinaus erklärt sie<br />
Ihnen den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, was in der Hauptverhandlung<br />
auf Sie zukommen kann, was passieren kann, wer die zuständige RichterIn sein<br />
wird <strong>und</strong> welche Rolle die anderen, am Verfahren Beteiligten, bei der Verhandlung<br />
spielen. Außerdem können sie die Betroffenen in Fragen bezüglich Jugendhilfe,<br />
Wohnung, Arbeit, Lehre, Sozialhilfe usw. beraten. Reden Sie offen <strong>und</strong><br />
ehrlich. Nur so kann sich Ihre SozialarbeiterIn ein konkretes Bild über Sie machen<br />
<strong>und</strong> aus ihrer Sicht sinnvolle <strong>und</strong> angemessene Empfehlungen <strong>für</strong> ein mögliches<br />
Strafmaß, das durch die RichterIn verhängt wird, vorschlagen.<br />
Die Sprechst<strong>und</strong>en der Jugendgerichtshilfe können recht unterschiedlich sein. Es<br />
ist deshalb sinnvoll, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.<br />
Telefonnummern <strong>und</strong> AnsprechpartnerInnen des Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe<br />
erfahren Sie ab Seite 137.<br />
Die vom Jugendgericht getroffenen Maßnahmen, z.B. die Erbringung von Arbeitsleistungen in gemeinnützigen<br />
Einrichtungen, die Zahlung eines Geldbetrags an eine solche Einrichtung, die Teilnahme<br />
an einem polizeilichen Verkehrsunterricht oder einem Sozialen Trainingskurs oder die Inanspruch-