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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 56<br />

An dieser Stelle setzt die Jugendgerichtshilfe, die durch Eigeninitiative oder spätestens von der Staatsanwaltschaft<br />

über ein eingeleitetes Ermittlungs- bzw. Strafverfahren informiert wurde, mit ihren JugendgerichtshelferInnen<br />

an. Dies sind keine AnklägerInnen <strong>und</strong> keine VerteidigerInnen, sie sind SozialarbeiterInnen<br />

im Jugendamt. Ihre Aufgabe ist es, junge Menschen zu beraten, zu unterstützen <strong>und</strong><br />

dem Gericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft Empfehlungen <strong>für</strong> die Beendigung des Verfahrens zu geben<br />

(§§ 52 I, 52 II 2, 52 III SGB VIII).<br />

Die SozialarbeiterInnen der Jugendgerichtshilfe nehmen dann Kontakt zu den Betroffenen <strong>und</strong> ggf.,<br />

wenn die Volljährigkeit noch nicht erreicht wurde, auch zu ihren Eltern auf <strong>und</strong> informieren über den<br />

weiteren Ablauf des Verfahrens <strong>und</strong> dessen mögliche Folgen. In der Regel berichten sie nach einem<br />

persönlichen Gespräch dem Jugendgericht <strong>und</strong> der Staatsanwaltschaft über die Entwicklung <strong>und</strong> Situation<br />

des jungen Menschen <strong>und</strong> nehmen später auch an der Verhandlung teil, in der sie eine Stellungnahme<br />

abgeben <strong>und</strong> eine jugendrichterliche Maßnahme vorschlagen, die aus sozialpädagogischen<br />

Gesichtspunkten sinnvoll <strong>und</strong> angemessen erscheint.<br />

Dies geschieht auch, wenn die Betroffene nicht zu einem Gespräch in die Jugendgerichtshilfe gegangen<br />

ist.<br />

Die Vorschläge der Jugendgerichtshilfe sind Empfehlungen. Die Entscheidung liegt allein beim Gericht.<br />

Wir empfehlen Ihnen, diese freiwilligen Kontakte <strong>und</strong> persönlichen Gespräche mit<br />

Ihrer SozialarbeiterIn der Jugendgerichtshilfe ernst zu nehmen.<br />

Sie möchte Näheres über Sie erfahren: in welchen Familienverhältnissen sie leben,<br />

wie sie aufgewachsen sind <strong>und</strong> ob sie besondere Probleme haben, auch im<br />

freizeitlichen <strong>und</strong> schulischen/ beruflichen Bereich. Darüber hinaus erklärt sie<br />

Ihnen den weiteren Ablauf des Strafverfahrens, was in der Hauptverhandlung<br />

auf Sie zukommen kann, was passieren kann, wer die zuständige RichterIn sein<br />

wird <strong>und</strong> welche Rolle die anderen, am Verfahren Beteiligten, bei der Verhandlung<br />

spielen. Außerdem können sie die Betroffenen in Fragen bezüglich Jugendhilfe,<br />

Wohnung, Arbeit, Lehre, Sozialhilfe usw. beraten. Reden Sie offen <strong>und</strong><br />

ehrlich. Nur so kann sich Ihre SozialarbeiterIn ein konkretes Bild über Sie machen<br />

<strong>und</strong> aus ihrer Sicht sinnvolle <strong>und</strong> angemessene Empfehlungen <strong>für</strong> ein mögliches<br />

Strafmaß, das durch die RichterIn verhängt wird, vorschlagen.<br />

Die Sprechst<strong>und</strong>en der Jugendgerichtshilfe können recht unterschiedlich sein. Es<br />

ist deshalb sinnvoll, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.<br />

Telefonnummern <strong>und</strong> AnsprechpartnerInnen des Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe<br />

erfahren Sie ab Seite 137.<br />

Die vom Jugendgericht getroffenen Maßnahmen, z.B. die Erbringung von Arbeitsleistungen in gemeinnützigen<br />

Einrichtungen, die Zahlung eines Geldbetrags an eine solche Einrichtung, die Teilnahme<br />

an einem polizeilichen Verkehrsunterricht oder einem Sozialen Trainingskurs oder die Inanspruch-

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