und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 49<br />
Mini- <strong>und</strong> Midi-Job<br />
Mini- <strong>und</strong> Midi-Jobs sind geringfügige Beschäftigungen.<br />
Bei Mini-Jobs liegt die Einkommensgrenze bei 400 Euro. ArbeitnehmerInnen zahlen keine Steuern<br />
<strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge; ArbeitgeberInnen zahlen eine Pauschale von 30 Prozent (bzw. 12<br />
Prozent bei Beschäftigungen im Privathaushalt).<br />
Bei Midi-Jobs mit einem Bruttoverdienst zwischen 400 <strong>und</strong> 800 Euro (Gleitzone) steigt der Arbeitnehmeranteil<br />
zur Sozialversicherung gleitend von 4 auf 21,1 Prozent an.<br />
Bei Mini- <strong>und</strong> Midi- Jobs werden keine bzw. nur geringfügige Rentenansprüche erworben.<br />
Eingliederungszuschuss<br />
Die Einstellung Haftentlassener kann durch die Agenturen <strong>für</strong> Arbeit bzw. die ARGEn oder die Optionskommunen<br />
finanziell gefördert werden.<br />
ArbeitgeberInnen können Eingliederungszuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitslose mit Vermittlungshemmnissen<br />
einstellen. Hierunter können auch Haftentlassene fallen. Bis zu 50 Prozent des regelmäßig<br />
gezahlten Arbeitsentgeltes sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtversicherungsbeitrag<br />
können <strong>für</strong> bis zu zwölf Monaten gezahlt werden.<br />
Für ältere ArbeitnehmerInnen (über 50 Jahre) kann der Zuschuss <strong>für</strong> bis zu 36 Monaten gewährt werden.<br />
Ein Eingliederungszuschuss muss vor Abschluss des Arbeitsvertrages bei der zuständigen Stelle vor<br />
Ort beantragt werden.<br />
Maßnahmen der Eignungsfeststellung <strong>und</strong> Trainingsmaßnahmen<br />
Weitere Unterstützungsmöglichkeiten <strong>für</strong> einen beruflichen Wiedereinstieg Haftentlassener durch die<br />
Agenturen <strong>für</strong> Arbeit, die ARGEn oder die Kommunen sind Maßnahmen der Eignungsfeststellung <strong>und</strong><br />
Trainingsmaßnahmen.<br />
Diese Maßnahmen dienen dazu, Arbeitslosen <strong>und</strong> ArbeitgeberInnen die Möglichkeit zu geben, die<br />
persönliche Eignung <strong>und</strong> die beruflichen Fertigkeiten zu erproben.<br />
Die Dauer dieser Maßnahmen liegt zwischen zwei <strong>und</strong> maximal zwölf Wochen; während dieser Zeit<br />
erhalten die TeilnehmerInnen Arbeitslosengeld.<br />
Ein-Euro-Jobs<br />
Betroffene Personen, die arbeitslos sind <strong>und</strong> Leistungen nach dem SGB II beziehen, müssen auch so<br />
genannte „Ein-Euro-Jobs“ annehmen.<br />
Für diese Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung erhalten sie keinen vertraglich vereinbarten<br />
Lohn, sondern lediglich eine Mehraufwandsentschädigung, die in der Regel ein bis zwei<br />
Euro in der St<strong>und</strong>e beträgt.