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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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10 Krankenkasse<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 68<br />

Die Ges<strong>und</strong>heitsreform 2007 hat den Weg zur neuen Ges<strong>und</strong>heitsversicherung bereitet. Damit besteht<br />

erstmals in der deutschen Sozialgeschichte <strong>für</strong> alle EinwohnerInnen die Pflicht, eine Krankenversicherung<br />

abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz<br />

verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen <strong>für</strong> die<br />

gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn die<br />

möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den Einzelnen schnell<br />

überfordern. Dem beugt die neue Ges<strong>und</strong>heitsversicherung vor. Jede <strong>und</strong> jeder wird damit die notwendige<br />

medizinische Behandlung erhalten.<br />

Wählbar sind:<br />

Sie müssen sich umgehend bei einer <strong>für</strong> Sie wählbaren Krankenkasse melden <strong>und</strong><br />

die entsprechende Mitgliedsbescheinigung dem zuständigen Leistungsträger vorlegen.<br />

• die AOK Ihres Wohnortes,<br />

• eine Ersatzkasse, die <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständig ist,<br />

• die Krankenkasse des/r Ehegatten/in,<br />

• eine Betriebs- oder Innungskasse.<br />

Wählen Sie selbst keine Krankenkasse aus, werden Sie vom Leistungsträger einer Krankenkasse zugeordnet.<br />

Über Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Krankenkassen in Ihrer Wohnortnähe<br />

informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.

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