und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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10 Krankenkasse<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 68<br />
Die Ges<strong>und</strong>heitsreform 2007 hat den Weg zur neuen Ges<strong>und</strong>heitsversicherung bereitet. Damit besteht<br />
erstmals in der deutschen Sozialgeschichte <strong>für</strong> alle EinwohnerInnen die Pflicht, eine Krankenversicherung<br />
abzuschließen. Damit muss niemand mehr ohne Schutz im Krankheitsfall leben. Wer den Versicherungsschutz<br />
verloren hat, kehrt in seine letzte Versicherung zurück. Dies gilt gleichermaßen <strong>für</strong> die<br />
gesetzliche wie die private Krankenversicherung. Das ist ein sozialpolitischer Meilenstein. Denn die<br />
möglichen Kosten, die die Behandlung von Krankheiten hervorrufen, können den Einzelnen schnell<br />
überfordern. Dem beugt die neue Ges<strong>und</strong>heitsversicherung vor. Jede <strong>und</strong> jeder wird damit die notwendige<br />
medizinische Behandlung erhalten.<br />
Wählbar sind:<br />
Sie müssen sich umgehend bei einer <strong>für</strong> Sie wählbaren Krankenkasse melden <strong>und</strong><br />
die entsprechende Mitgliedsbescheinigung dem zuständigen Leistungsträger vorlegen.<br />
• die AOK Ihres Wohnortes,<br />
• eine Ersatzkasse, die <strong>für</strong> Ihren Wohnort zuständig ist,<br />
• die Krankenkasse des/r Ehegatten/in,<br />
• eine Betriebs- oder Innungskasse.<br />
Wählen Sie selbst keine Krankenkasse aus, werden Sie vom Leistungsträger einer Krankenkasse zugeordnet.<br />
Über Standorte <strong>und</strong> Öffnungszeiten von Krankenkassen in Ihrer Wohnortnähe<br />
informieren Sie sich bitte im örtlichen Telefonbuch bzw. im Internet.