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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 57<br />

nahme einer gerichtlich bestellten BetreuungshelferIn, werden bei der Ableistung durch die Jugendgerichtshilfe<br />

begleitet. Sie leitet die vom Gericht erteilten Auflagen <strong>und</strong> Weisungen ein <strong>und</strong> teilt die Erledigung,<br />

aber auch Verstöße dem Gericht mit. Neben diesen Auflagen <strong>und</strong> Weisungen kann das Jugendgericht<br />

zur Ahndung von Straftaten, auch von Jugendarrest (bis zu vier Wochen), oder in besonderen<br />

Fällen auch Jugendstrafe (mit oder ohne Bewährung, ab sechs Monaten) gegen den Verurteilten<br />

verhängen. Geeignete Verfahren können auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft auch durch einen<br />

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) außergerichtlich erledigt werden. Für diese Maßnahme hält das Land<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ein flächendeckendes Netz von TOA-Projektstellen vor.<br />

Quelle:<br />

� http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf<br />

� http://www.landkreis-ludwigsburg.de/deutsch/buerger-info/kinder-jugendliche/jugendgerichtshilfe<br />

Wir empfehlen Ihnen folgende Punkte <strong>für</strong> eine Vorladung:<br />

1. Gehen Sie zum Termin!<br />

Für Angeklagte ist die Anwesenheit bei der Verhandlung Pflicht. Wenn Sie als<br />

Betroffene nicht zum Termin erscheinen, kann es passieren, dass Sie zu einem<br />

neuen Termin von der Polizei vorgeführt werden oder gegen Sie ein Haftbefehl<br />

erlassen wird.<br />

2. Seien Sie pünktlich!<br />

Rechnen Sie außerdem mit längeren Einlasskontrollen. Vergessen Sie ihren Personalausweis<br />

nicht. Handy, iPod <strong>und</strong> Waffen haben selbstverständlich nichts im<br />

Gericht verloren.<br />

Falls Sie das aus wichtigen Gründen nicht schaffen, rufen Sie auf jeden Fall<br />

beim Gericht an! Die Telefonnummer steht auf der Termin-Ladung. Schreiben<br />

Sie eine Entschuldigung, wenn Sie krank sind <strong>und</strong> reichen Sie den Krankenschein<br />

nach bzw. schicken Sie dem Gericht ein ärztliches Attest.<br />

Bei allen Schreiben: Aktenzeichen nicht vergessen!<br />

3. Kein Alkohol <strong>und</strong> keine Drogen!<br />

Zu einer guten Verteidigung gehört auch ein klarer Kopf.<br />

Quelle: http://media.time4teen.de/erwischt_was_nun_web.pdf

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