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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 47<br />

Höhe der Sozialhilfe<br />

Die Regelsätze in der Sozialhilfe, die den notwendigen Lebensunterhalt sichern sollen, betragen ab<br />

dem 01.01.2011 im gesamten B<strong>und</strong>esgebiet monatlich jeweils<br />

364 Euro <strong>für</strong> Alleinstehende (Eckregelsatz),<br />

215 Euro <strong>für</strong> Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,<br />

251 Euro <strong>für</strong> Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres,<br />

287 Euro <strong>für</strong> Jugendliche von Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<br />

328 Euro <strong>für</strong> Ehegatten oder Lebenspartner, die zusammen leben.<br />

Einmalige Leistungen<br />

Die meisten der früheren einmaligen Leistungen sind bereits im Regelsatz enthalten, bis auf drei Ausnahmen:<br />

• Erstausstattung <strong>für</strong> die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte,<br />

• Erstausstattung <strong>für</strong> Bekleidung einschließlich bei Schwangerschaft <strong>und</strong> Geburt,<br />

• mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen.<br />

Diese einmaligen Beihilfen können Sie weiter gesondert beantragen. Bitte beachten<br />

Sie, erst einen Antrag zu stellen, bevor Sie sich etwas anschaffen. Im<br />

Nachhinein werden vom Sozialamt keine Kosten mehr übernommen. Wenn Sie bei<br />

Ihrer Entlassung von der JVA nicht ausreichend mit Kleidung versorgt sind, sollten<br />

Sie darauf achten, dass dies auf dem Entlassungsschein vermerkt wird, um<br />

beim Sozialamt Kleidung beantragen zu können. Sollten Sie andere Anschaffungen<br />

benötigen, ohne etwas angespart haben zu können, kann Ihnen das Sozialamt<br />

ein Darlehen bewilligen, das in monatlichen Raten von 5 Prozent des Eckregelsatzes<br />

zurückgezahlt werden muss. Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung eines<br />

Darlehens ist jedoch, dass die Anschaffung nötig ist <strong>und</strong> nicht durch Sachleistungen<br />

(z. B. Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammer) gedeckt werden kann.<br />

Ergänzende Leistungen neben den Regelsätzen, sofern die Voraussetzungen vorliegen:<br />

• Beiträge <strong>für</strong> die Kranken- <strong>und</strong> Pflegeversicherung,<br />

• Unterkunft <strong>und</strong> Heizung (die Unterkunft muss sozialhilferechtlich angemessen sein),<br />

• Mehrbedarfszuschläge (bei Personen über 65 Jahren oder voll erwerbsgeminderten unter 65 Jahren,<br />

die das Merkzeichen G nachweisen können, Schwangere <strong>und</strong> Alleinerziehende, Behinderte, die bestimmte<br />

Eingliederungshilfen erhalten sowie bei kostenaufwändiger Ernährung).<br />

Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf eine angemessene Alterssicherung oder auf ein angemessenes<br />

Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Kosten übernommen werden. Droht der<br />

Verlust der Wohnung, kann das Sozialamt Mietschulden übernehmen, um die Unterkunft zu sichern.<br />

Diese Geldleistung kann aber auch als Darlehen gewährt werden <strong>und</strong> muss in diesem Fall zurückgezahlt<br />

werden.

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