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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 43<br />

Es kann auch ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden auf der Gr<strong>und</strong>lage von SGB XII bestehen<br />

(§ 21 SGB XII in Verbindung mit § 34 SGB XII), wenn Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare<br />

Notlage droht <strong>und</strong> diese Notlage nicht durch Leistungen nach dem SGB II abgedeckt wird. Diese<br />

Leistung des Sozialamtes kann auch in Form eines Darlehens erbracht werden. Die Frage der Übernahme<br />

von Mietschulden kann auch im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer<br />

Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) geprüft werden.<br />

Geldleistungen als Sachleistung<br />

Wenn die gezahlte Regelleistung wegen unwirtschaftlichen Verhaltens zu schnell verbraucht wird,<br />

was etwa der Fall ist, wenn Betroffene eine Woche nach Auszahlung kein Geld mehr haben, kann die<br />

Leistung in Zukunft auch teilweise oder in voller Höhe als Sachleistung (Lebensmittelgutscheine)<br />

erbracht werden. Auch die einmaligen Leistungen können (wie die Regelleistung) -statt als Geld- als<br />

Sachleistung erbracht werden (Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammern).<br />

Weitere Leistungen<br />

Bei Beschäftigungsaufnahme kann außerdem ein Einstiegsgeld als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt<br />

werden.<br />

Weitere Kann-Leistungen sind:<br />

� Erstattung von Bewerbungskosten<br />

� Trainingsmaßnahmen<br />

� Weiterbildung<br />

� ABM/SAM<br />

� Vermittlungsgutschein<br />

� Eingliederungszuschuss (<strong>für</strong> Arbeitgeber)<br />

Neben den aufgeführten Geldleistungen können folgende weitere Leistungen zur Eingliederung in<br />

den Arbeitsmarkt gewährt werden:<br />

• Kinderbetreuung<br />

• Psychosoziale Beratung<br />

• Pflegebedürftigenbetreuung<br />

• Suchtberatung<br />

• Schuldenberatung<br />

Ob Ihnen diese Leistungen gewährt werden können, können Sie mit Ihrer persönlichen<br />

AnsprechpartnerIn in einem Beratungsgespräch in der <strong>für</strong> Sie zuständigen<br />

ARGE oder dem Sozialamt erfahren.<br />

Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung<br />

Während des Bezugs von ALG II sind betroffene Personen rentenversichert; der Leistungsträger zahlt<br />

<strong>für</strong> sie pauschalierte Rentenversicherungsbeiträge, mit denen sie jedoch nur minimale Rentenansprüche<br />

erwerben.

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