und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 43<br />
Es kann auch ein Anspruch auf Übernahme von Mietschulden auf der Gr<strong>und</strong>lage von SGB XII bestehen<br />
(§ 21 SGB XII in Verbindung mit § 34 SGB XII), wenn Wohnungslosigkeit oder eine vergleichbare<br />
Notlage droht <strong>und</strong> diese Notlage nicht durch Leistungen nach dem SGB II abgedeckt wird. Diese<br />
Leistung des Sozialamtes kann auch in Form eines Darlehens erbracht werden. Die Frage der Übernahme<br />
von Mietschulden kann auch im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer<br />
Schwierigkeiten (§§ 67 ff. SGB XII) geprüft werden.<br />
Geldleistungen als Sachleistung<br />
Wenn die gezahlte Regelleistung wegen unwirtschaftlichen Verhaltens zu schnell verbraucht wird,<br />
was etwa der Fall ist, wenn Betroffene eine Woche nach Auszahlung kein Geld mehr haben, kann die<br />
Leistung in Zukunft auch teilweise oder in voller Höhe als Sachleistung (Lebensmittelgutscheine)<br />
erbracht werden. Auch die einmaligen Leistungen können (wie die Regelleistung) -statt als Geld- als<br />
Sachleistung erbracht werden (Gebrauchtmöbellager, Kleiderkammern).<br />
Weitere Leistungen<br />
Bei Beschäftigungsaufnahme kann außerdem ein Einstiegsgeld als zeitlich befristeter Zuschuss gewährt<br />
werden.<br />
Weitere Kann-Leistungen sind:<br />
� Erstattung von Bewerbungskosten<br />
� Trainingsmaßnahmen<br />
� Weiterbildung<br />
� ABM/SAM<br />
� Vermittlungsgutschein<br />
� Eingliederungszuschuss (<strong>für</strong> Arbeitgeber)<br />
Neben den aufgeführten Geldleistungen können folgende weitere Leistungen zur Eingliederung in<br />
den Arbeitsmarkt gewährt werden:<br />
• Kinderbetreuung<br />
• Psychosoziale Beratung<br />
• Pflegebedürftigenbetreuung<br />
• Suchtberatung<br />
• Schuldenberatung<br />
Ob Ihnen diese Leistungen gewährt werden können, können Sie mit Ihrer persönlichen<br />
AnsprechpartnerIn in einem Beratungsgespräch in der <strong>für</strong> Sie zuständigen<br />
ARGE oder dem Sozialamt erfahren.<br />
Kranken-, Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung<br />
Während des Bezugs von ALG II sind betroffene Personen rentenversichert; der Leistungsträger zahlt<br />
<strong>für</strong> sie pauschalierte Rentenversicherungsbeiträge, mit denen sie jedoch nur minimale Rentenansprüche<br />
erwerben.