und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 84<br />
Gerichtshilfe<br />
Gerichtshilfe unterstützt in staatsanwaltschaftlichen <strong>und</strong> gerichtlichen Verfahren, indem sie Daten zu<br />
Persönlichkeit, zur Lebenssituation <strong>und</strong> zum sozialen Umfeld von Tatverdächtigen <strong>und</strong> Verurteilten<br />
auswertet. Damit trägt sie zu einer sachgerechten Entscheidung im Straf- <strong>und</strong> Vollstreckungsverfahren<br />
bei. Hinzu kommt die Vermittlung <strong>und</strong> Überwachung gemeinnütziger Arbeit, insbesondere zur Abwendung<br />
von Ersatzfreiheitsstrafen.<br />
Zur Vermittlung gemeinnütziger Arbeit bedient sich der Soziale Dienst der Justiz zunehmend der Angebote<br />
freier Träger in der Straffälligenhilfe.<br />
Täter-Opfer-Ausgleich<br />
Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist es, parallel zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren oder im<br />
Ergebnis einer gerichtlichen Auflage, gemeinsam mit Tätern <strong>und</strong> Opfern eine außergerichtliche Wiedergutmachung<br />
zu ermöglichen. Die Fallzuweisung erfolgt direkt durch die Staatsanwaltschaften. In<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> wird der Täter-Opfer-Ausgleich in erster Linie durch freie Träger durchgeführt. Speziell<br />
geschulte KonfliktschlichterInnen in insgesamt 15 Vereinen bieten unter der Trägerschaft des<br />
"<strong>Landesverband</strong>es <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V." Angebote zum Täter-<br />
Opfer-Ausgleich an. Konfliktschlichtung durch den Sozialen Dienst erfolgt in etwa jedem 10. Fall.<br />
Der Täter-Opfer-Ausgleich funktioniert nur auf der Basis von Freiwilligkeit <strong>und</strong> in dem ernsthaften<br />
Bemühen um Wiedergutmachung <strong>und</strong> Ausgleich. Wiedergutmachungen können in der öffentlichen<br />
Entschuldigung beim Geschädigten, der Zahlung von Schmerzensgeld oder eines Schadensersatzes<br />
sowie der Ableistung gemeinnütziger Arbeit zur Schadensregulierung gesehen werden.<br />
Opferberatung <strong>und</strong> Zeugenbetreuung<br />
<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat als erstes B<strong>und</strong>esland Anfang der 1990er Jahre eine staatliche Opferberatung<br />
<strong>und</strong> Zeugenbetreuung durch den Sozia len Dienst der Justiz eingerichtet. Die Opferberatung wird<br />
flächendeckend in allen sechs Dienststellen des Sozialen Dienstes durch speziell geschulte MitarbeiterInnen<br />
angeboten. Dieses Angebot um fasst die Beratung <strong>und</strong> Betreuung von Opfern, von Straftätern<br />
<strong>und</strong> deren Angehörige. Das Vorliegen einer Anzeige ist keine Voraussetzung <strong>für</strong> eine Beratung.<br />
Die Gespräche finden in den Diensträumen der Opferberaterinnen <strong>und</strong> auf Wunsch auch zu Hause<br />
oder im Krankenhaus statt.<br />
Die Zeugenbegleitung wird als Hilfsangebot bei dem Landgericht <strong>und</strong> dem Amtsgericht Magdeburg<br />
<strong>für</strong> Opfer von Straftaten angeboten, die als Zeugen in Strafverfahren aussagen. Ein speziell eingerichtetes<br />
Zeugenschutzzimmer steht hier zur Verfügung. In Dessau-Roßlau <strong>und</strong> Halle wird die Zeugenbetreuung<br />
durch Vereine in enger Zusammenarbeit mit den Sozialen Diensten der Justiz angeboten. In