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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 53<br />

� <strong>für</strong> Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte mit Ausnahme der<br />

Familien- <strong>und</strong> Kindschaftssachen sowie der Landwirtschaftssachen, <strong>für</strong> die das Oberlandesgericht<br />

zuständig ist (§§ 72, 119 Nrn. 1, 2 GVG),<br />

� <strong>für</strong> Strafsachen im ersten Rechtszug zur Aburteilung von Verbrechen - insoweit auch als<br />

Schwurgericht - <strong>und</strong> Vergehen, soweit nicht das Amtsgericht oder ein höheres Gericht zuständig<br />

ist,<br />

b) in zweiter Instanz<br />

� <strong>für</strong> Berufungen <strong>und</strong> Beschwerden gegen Urteile <strong>und</strong> Beschlüsse der Amtsgerichte (§§ 72 ff.<br />

GVG) als Zivilgericht <strong>und</strong> als Strafgericht (Einzelrichter <strong>und</strong> Schöffengericht).<br />

06.3 Amtsgerichte<br />

Die Amtsgerichte sind regelmäßig die Eingangsgerichte. Das Amtsgericht entscheidet gr<strong>und</strong>sätzlich<br />

durch EinzelrichterInnen (§ 22 GVG) oder RechtspflegerInnen, in gewissen Fällen durch die Urk<strong>und</strong>sbeamtIn.<br />

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sind die Amtsgerichte insbesondere zuständig <strong>für</strong><br />

� Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,<br />

� Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),<br />

� Kindschafts- <strong>und</strong> Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie<br />

� Familiensachen (§ 23b GVG).<br />

Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass - <strong>und</strong> Vorm<strong>und</strong>schaftsgericht<br />

sowie Gr<strong>und</strong>buchamt.<br />

Sämtliche Mahnverfahren <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong>s sowie der Länder <strong>Sachsen</strong> <strong>und</strong> Thüringen werden zentral<br />

vom gemeinsamen Mahngericht in Aschersleben, Zweigstelle Staßfurt durchgeführt.<br />

Die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- <strong>und</strong> Vereinsregister werden in <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> zentral<br />

vom Amtsgericht Stendal geführt.<br />

In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen <strong>und</strong> Verbrechen, soweit nicht nach § 24<br />

GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet eine StrafrichterIn oder das<br />

Schöffengericht, bestehend aus einer BerufsrichterIn <strong>und</strong> zwei ehrenamtlichen RichterInnen (Schöffen).<br />

Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=pghoio0zqll3<br />

Die Anschriften der Gerichte finden Sie ab Seite 131.

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