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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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Zinsen <strong>und</strong> Verzugszinsen können den ursprünglichen Betrag rasch in die Höhe treiben.<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 73<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihrer Bank ein Schreiben mit dem Hinweis auf die Inhaftierung<br />

zukommen zu lassen. So können diese Schwierigkeiten meist verhindert<br />

werden.<br />

Schulden aufgr<strong>und</strong> der Straftat: Schadensersatz- <strong>und</strong> Schmerzensgeldforderungen<br />

Vielfach werden diese Forderungen von Versicherungsgesellschaften (Hausrat-, Feuer-, Krankenversicherung<br />

etc.) gestellt, die zunächst die Kosten übernommen haben.<br />

Zunächst sollten Betroffene hierbei überprüfen, ob die Forderungen berechtigt sind (Schmerzensgeldtabellen<br />

bzw. Schadensprotokolle der Polizei).<br />

Unsere Erfahrungen zeigen, dass es auf jeden Fall hilfreich ist, den GläubigerInnen<br />

<strong>für</strong> den unbestrittenen Teil der Schulden Zahlungsbereitschaft zu signalisieren.<br />

So lassen sich teure Mahnverfahren verhindern.<br />

Allerdings: Die Bek<strong>und</strong>ung von Zahlungsbereitschaft bedeutet auch ein Anerkenntnis der Schuld.<br />

Manchmal zeigen sich Versicherungsgesellschaften bereit, einen Teil der Schuld nachzulassen, wenn<br />

zumindest der Restbetrag sicher bezahlt werden kann.<br />

Sind die Schulden <strong>für</strong> die GläubigerInnen uneinbringlich, kann der Betrag ausgebucht werden. Dazu<br />

muss gegenüber dem Finanzamt allerdings eine erfolglose Zwangsvollstreckung oder sogar eine eidesstattliche<br />

Versicherung der SchuldnerInnen nachgewiesen werden.<br />

Schulden aus der Gerichtsverhandlung: Gerichtskosten<br />

Die Kosten eines Strafverfahrens <strong>und</strong> die Auslagen der Prozessteilnehmer muss in der Regel die Verurteilte<br />

tragen (das muss aber ausdrücklich im Urteil stehen). Aufgabe der Gerichtskasse ist es, diese<br />

Beträge einzufordern. Bei hoher Verschuldung können Gefangene dort einen Antrag auf Niederschlagung<br />

der Schuld stellen. Einen Erlass der Schuld kann nur dann erreichen werden, wenn Betroffene<br />

längerfristig hohe Unterhalts- oder Opferentschädigungsverpflichtungen haben.<br />

Schulden aus der Gerichtsverhandlung: Geldstrafen<br />

Sind Inhaftierte nicht in der Lage, eine verhängte Geldstrafe zu bezahlen, müssen sie mit einer Verlängerung<br />

der Haftzeit um eine so genannte Ersatzfreiheitsstrafe rechnen.<br />

Die Dauer der Ersatzfreiheitsstrafe entspricht der Anzahl an Tagessätzen, auf die das Urteil lautet.<br />

In einigen B<strong>und</strong>esländern gibt es allerdings auch aus der Haft heraus die Möglichkeit, eine Geldstrafe<br />

durch gemeinnützige Arbeiten zu tilgen <strong>und</strong> so die Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden.

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