und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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08.6 Jugendarrestanstalt (JAA) Halle<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 66<br />
Die Jugendarrestanstalt Halle ist die einzige Einrichtung <strong>für</strong> den Vollzug von<br />
Jugendarrest. Sie ist sowohl <strong>für</strong> Mädchen als auch <strong>für</strong> Jungen zuständig, die<br />
von einem Jugendgericht zu Kurz- <strong>und</strong> Freizeitarrest oder zu Dauerarrest verurteilt<br />
worden sind.<br />
Die Jugendarrestanstalt verfügt insgesamt über 36 Arrestplätze, davon 32 <strong>für</strong><br />
Jungen <strong>und</strong> vier <strong>für</strong> Mädchen.<br />
Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />
Hier gelten die gleichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen wie in der Jugendanstalt Raßnitz. Gefangene, die<br />
sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz bei den<br />
Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3235