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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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08.6 Jugendarrestanstalt (JAA) Halle<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 66<br />

Die Jugendarrestanstalt Halle ist die einzige Einrichtung <strong>für</strong> den Vollzug von<br />

Jugendarrest. Sie ist sowohl <strong>für</strong> Mädchen als auch <strong>für</strong> Jungen zuständig, die<br />

von einem Jugendgericht zu Kurz- <strong>und</strong> Freizeitarrest oder zu Dauerarrest verurteilt<br />

worden sind.<br />

Die Jugendarrestanstalt verfügt insgesamt über 36 Arrestplätze, davon 32 <strong>für</strong><br />

Jungen <strong>und</strong> vier <strong>für</strong> Mädchen.<br />

Gesetzliche Gr<strong>und</strong>lagen<br />

Hier gelten die gleichen gesetzlichen Gr<strong>und</strong>lagen wie in der Jugendanstalt Raßnitz. Gefangene, die<br />

sich durch Maßnahmen der Anstalt in ihren Rechten verletzt fühlen, können Rechtsschutz bei den<br />

Gerichten (Strafvollstreckungskammer, Oberlandesgericht) suchen.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3235

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