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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 62<br />

Besuchstermin<br />

Jeder Besuch setzt die vorherige Vereinbarung eines konkreten Besuchstermins voraus. Die Termine<br />

werden von den jeweiligen Justizvollzugsanstalten vergeben <strong>und</strong> sind direkt mit ihnen zu vereinbaren.<br />

1. Antrag <strong>für</strong> die Strafhaft, Jugendhaft <strong>und</strong> Abschiebungshaft<br />

Beim erstmaligen Besuch muss der Antrag in der Regel schriftlich - möglichst vier Wochen vor dem<br />

geplanten Termin - erfolgen. Der Antrag kann von den Gefangenen oder den Besuchern gestellt werden<br />

<strong>und</strong> ist in der jeweiligen Justizvollzugsanstalt einzureichen. Folgebesuche können dann mündlich<br />

direkt mit der Justizvollzugsanstalt vereinbart werden.<br />

2. Antrag <strong>für</strong> die Untersuchungshaft<br />

Im Bereich der Untersuchungshaft entscheidet über Besuchsanträge nicht die Justizvollzugsanstalt,<br />

sondern die zuständige HaftrichterIn oder die Staatsanwältin. Entsprechende Anträge sind dort zu stellen.<br />

Hier besteht aber gr<strong>und</strong>sätzlich die Möglichkeit, eine Dauerbesuchserlaubnis zu beantragen.<br />

Nach der Genehmigung des Antrages<br />

Legitimation<br />

� Bitte achten Sie darauf, mindestens 15 Minuten vor dem Besuchstermin in<br />

der Anstalt zu erscheinen, damit ausreichend Zeit <strong>für</strong> die Erledigung der<br />

notwendigen Formalitäten verbleibt.<br />

� Bitte achten Sie auch darauf, zu den Besuchen nicht angetrunken oder in berauschtem<br />

Zustand zu erscheinen, da Ihnen in diesen Fällen der Zugang zur<br />

Justizvollzugsanstalt nicht gestattet werden kann.<br />

� Hinsichtlich der Zahl der zugelassenen Begleitpersonen erk<strong>und</strong>igen Sie sich<br />

bitte unbedingt vorher beim Besuchsdienst.<br />

Bitte beachten Sie, dass Sie sich an der Anstaltspforte mit einem gültigen<br />

Personalausweis oder Reisepass ausweisen müssen. Der Ausweis oder Pass<br />

bleibt <strong>für</strong> die Dauer des Besuchs an der Pforte der Justizvollzugsanstalt <strong>und</strong><br />

wird Ihnen danach selbstverständlich wieder ausgehändigt.<br />

Für den Besuch von Untersuchungsgefangenen müssen Sie darüber hinaus die<br />

schriftliche Besuchserlaubnis der zuständigen HaftrichterIn oder StaatsanwältIn<br />

vorweisen.

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