und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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14 Sozialamt<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 77<br />
Das Sozial- <strong>und</strong> Wohnungsamt hilft Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen<br />
Notlagen oder in Wohnungsfragen.<br />
Die Leistungen umfassen Beratung, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung <strong>und</strong> Hilfen In<br />
sozialen Einrichtungen. Die Leistungen des Amtes setzen vor allem ein, wenn vorgeschaltete soziale<br />
Sicherungssysteme nicht greifen oder nicht ausreichen. Über die einzelnen Hilfemöglichkeiten kann<br />
sich jede BürgerIn zu den Sprechzeiten beraten lassen.<br />
Tätigkeitsfelder sind u.a.<br />
� Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen<br />
� Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />
� Wohngeldstelle<br />
� Altenhilfe, Soziale Beratung <strong>und</strong> Betreuung<br />
� Mietschuldnerberatung<br />
� Obdachlosenangelegenheiten / Wohnberechtigungsschein<br />
� Amt <strong>für</strong> Aussiedler, Asylbewerber <strong>und</strong> Zuwanderer<br />
� Versicherungsamt<br />
Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=1.100&object=tx|698.9.1&ModID=9&FID=37.91<br />
Sozialhilfe bekommt nur, wer bedürftig ist. Bedürftig ist der, der seinen Lebensunterhalt nicht aus<br />
eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) bestreiten kann <strong>und</strong> keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />
II hat. Unterschieden wird:<br />
� Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung <strong>für</strong> arbeitsunfähige Personen über 18 <strong>und</strong><br />
Menschen über 65<br />
� Hilfe zum Lebensunterhalt <strong>für</strong> alle übrigen Personen, die bedürftig sind, aber keinen Anspruch<br />
auf Arbeitslosengeld II haben.<br />
Gr<strong>und</strong>sicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:<br />
1. Regelsätze<br />
Die Regelsätze der Sozialhilfe sind denen <strong>für</strong> Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld angeglichen.<br />
2. Alte Menschen, werdende Mütter, Alleinerziehende <strong>und</strong> behinderte Menschen können einen Zuschlag<br />
auf den Regelsatz erhalten.<br />
3. Kosten <strong>für</strong> eine angemessene Unterkunft (einschließlich der zusätzlichen Kosten <strong>für</strong> deren Beschaffung<br />
<strong>und</strong> der laufenden Heizkosten).<br />
4. Beiträge zur Krankenversicherung (<strong>und</strong> in bestimmten Fällen auch zur Rentenversicherung).