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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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14 Sozialamt<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 77<br />

Das Sozial- <strong>und</strong> Wohnungsamt hilft Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen<br />

Notlagen oder in Wohnungsfragen.<br />

Die Leistungen umfassen Beratung, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung <strong>und</strong> Hilfen In<br />

sozialen Einrichtungen. Die Leistungen des Amtes setzen vor allem ein, wenn vorgeschaltete soziale<br />

Sicherungssysteme nicht greifen oder nicht ausreichen. Über die einzelnen Hilfemöglichkeiten kann<br />

sich jede BürgerIn zu den Sprechzeiten beraten lassen.<br />

Tätigkeitsfelder sind u.a.<br />

� Allgemeine Sozialhilfe außerhalb von Einrichtungen<br />

� Hilfe in besonderen Lebenslagen<br />

� Wohngeldstelle<br />

� Altenhilfe, Soziale Beratung <strong>und</strong> Betreuung<br />

� Mietschuldnerberatung<br />

� Obdachlosenangelegenheiten / Wohnberechtigungsschein<br />

� Amt <strong>für</strong> Aussiedler, Asylbewerber <strong>und</strong> Zuwanderer<br />

� Versicherungsamt<br />

Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=1.100&object=tx|698.9.1&ModID=9&FID=37.91<br />

Sozialhilfe bekommt nur, wer bedürftig ist. Bedürftig ist der, der seinen Lebensunterhalt nicht aus<br />

eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) bestreiten kann <strong>und</strong> keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld<br />

II hat. Unterschieden wird:<br />

� Gr<strong>und</strong>sicherung im Alter <strong>und</strong> bei Erwerbsminderung <strong>für</strong> arbeitsunfähige Personen über 18 <strong>und</strong><br />

Menschen über 65<br />

� Hilfe zum Lebensunterhalt <strong>für</strong> alle übrigen Personen, die bedürftig sind, aber keinen Anspruch<br />

auf Arbeitslosengeld II haben.<br />

Gr<strong>und</strong>sicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt umfassen:<br />

1. Regelsätze<br />

Die Regelsätze der Sozialhilfe sind denen <strong>für</strong> Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld angeglichen.<br />

2. Alte Menschen, werdende Mütter, Alleinerziehende <strong>und</strong> behinderte Menschen können einen Zuschlag<br />

auf den Regelsatz erhalten.<br />

3. Kosten <strong>für</strong> eine angemessene Unterkunft (einschließlich der zusätzlichen Kosten <strong>für</strong> deren Beschaffung<br />

<strong>und</strong> der laufenden Heizkosten).<br />

4. Beiträge zur Krankenversicherung (<strong>und</strong> in bestimmten Fällen auch zur Rentenversicherung).

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