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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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11 Maßregelvollzug<br />

� § 63 StGB<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 69<br />

Im Maßregelvollzug (auch „Forensik“) werden nach § 63 <strong>und</strong> nach § 64 Strafgesetzbuch<br />

(StGB) unter bestimmten Umständen psychisch kranke oder suchtkranke<br />

Straftäter untergebracht.<br />

Daneben gibt es als weitere Form der so genannten Maßregeln der Besserung<br />

<strong>und</strong> Sicherung die Sicherungsverwahrung, die nach § 66 StGB verhängt<br />

werden kann.<br />

Die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus bezieht sich auf schuldunfähige oder vermin-<br />

dert schuldfähige Straftäter, die aufgr<strong>und</strong> ihrer Erkrankung als <strong>für</strong> die Allgemeinheit gefährlich gel-<br />

ten <strong>und</strong> von denen weitere erhebliche Straftaten (Gewaltdelikte, aber auch Sexualdelikte) zu erwar-<br />

ten sind. Diese Maßregel ist unbefristet.<br />

� § 64 StGB<br />

Die Unterbringung in der Entziehungsanstalt bezieht sich auf suchtkranke Straftäter.<br />

Diese Maßregel ist gr<strong>und</strong>sätzlich auf zwei Jahre befristet, wobei sich die Aufenthaltsdauer in der<br />

Maßregel durch entsprechende Höchstfristberechnungen verschieben/ verlängern kann.<br />

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Ma%C3%9Fregelvollzug<br />

Das Land <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat mit Wirkung vom 01.01.2000 die Durchführung des Maßregelvollzuges<br />

privatisiert. Mit der SALUS gGmbH obliegt nun die Durchführung des Maßregelvollzuges einer<br />

100%igen Landesgesellschaft.<br />

Gemäß § 3 Maßregelvollzugsgesetz des Landes <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> ist die SALUS gGmbH zuständig <strong>für</strong><br />

die Vollziehung strafrechtlicher Entscheidungen nach den §§ 63, 64 StGB sowie <strong>für</strong> einstweilige bzw.<br />

vorbereitende Maßnahmen aufgr<strong>und</strong> richterlicher Entscheidungen, mit denen Freiheitsentziehungen<br />

nach den §§ 7, 73 <strong>und</strong> 93a JGG sowie nach §§ 81, 126a, 163 <strong>und</strong> 453c StPO verb<strong>und</strong>en sind.<br />

Die SALUS gGmbH ist dabei nach dem Beleihungs- <strong>und</strong> Betriebsübergangsvertrag verpflichtet, die<br />

Landeskonzeption <strong>für</strong> die Durchführung des Maßregelvollzuges sowie die einschlägigen <strong>und</strong> im einzelnen<br />

aufgeführten Erlasse <strong>und</strong> Dienstanweisungen der Landesregierung anzuwenden.<br />

Maßregelvollzugsanstalten:<br />

� Uchtspringe (§ 63 StGB)<br />

� Bernburg (§ 64 StGB)<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=19465

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