und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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Ansprechpartner<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 41<br />
Haftentlassenen steht, wenn sie Arbeitslosengeld II oder andere Leistungen nach dem SGB II beantragen,<br />
ein persönlicher Ansprechpartner zur Verfügung. Diese Ansprechpartner finden sie bei Ihrem<br />
zuständigen SGB II – Leistungsträger.<br />
Bedarfsgemeinschaften<br />
Leben Personen mit einem (Ehe-)Partner <strong>und</strong>/oder mit Kindern zusammen, dann bilden sie eine Bedarfsgemeinschaft.<br />
Ist der/die Partner/in ebenfalls erwerbsfähig <strong>und</strong> hilfebedürftig, hat er/sie einen<br />
eigenen Anspruch auf ALG II. In diesem Fall werden bei beiden (Ehe-)Partnern jeweils 90 Prozent der<br />
Regelleistung bei der Bedarfsermittlung berücksichtigt.<br />
Leben Personen mit Ihren Kindern oder den Kindern Ihres/r Partners/in zusammen, haben die Kinder<br />
einen Anspruch auf Sozialgeld, sofern sie nicht einen eigenen Anspruch auf ALG II haben.<br />
Auch nicht erwerbsfähige (Ehe-)Partner erhalten Sozialgeld.<br />
Bei der Berechnung des Anspruchs einer Bedarfsgemeinschaft auf Leistungen nach dem ALG II werden<br />
wie bei der Sozialhilfeberechnung die Bedarfe aller Angehörigen addiert <strong>und</strong> um das anzurechnende<br />
Einkommen (z.B. Gehalt, Kindergeld, Unterhalt) bereinigt. Der verbleibende Betrag wird dann<br />
ausgezahlt.<br />
Für die Anrechnung von Erwerbseinkommen wird das Nettoeinkommen zu Gr<strong>und</strong>e gelegt. Hierbei<br />
bleibt eine Pauschale von 100 Euro anrechnungsfrei. Zusätzlich können (in Abhängigkeit von der<br />
Höhe des Einkommens) weitere Freibeträge bei Erwerbstätigkeit abgesetzt werden.<br />
Vermögensanrechnung<br />
Auch Vermögen wird bei der Berechnung des ALG II (unter Berücksichtigung verschiedener<br />
Freibeträge) angerechnet. Die Freibeträge liegen allerdings sehr hoch, so dass diese Anrechnung bei<br />
den meisten Haftentlassenen keine Bedeutung haben dürfte (150 Euro pro Lebensjahr Gr<strong>und</strong>freibetrag<br />
(mindestens 3.100 Euro) <strong>für</strong> Volljährige, 3.100 Euro <strong>für</strong> Minderjährige plus 750 Euro <strong>für</strong> notwendige<br />
Anschaffungen <strong>für</strong> jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).<br />
Für Personen, die vor dem 01.01.1948 geboren sind, wird ein Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr<br />
eingeräumt, maximal 33.800 Euro.<br />
Ein angemessenes Kraftfahrzeug gilt nicht als Vermögen, ebenfalls ausgenommen ist angemessenes<br />
Wohneigentum. Für Vermögen, das der Altersvorsorge dient, gelten zusätzlich gesonderte Freibeträge.<br />
Wir empfehlen Ihnen ein persönliches Beratungsgespräch mit Ihrer AnsprechpartnerIn<br />
in der <strong>für</strong> Sie zuständigen ARGE oder dem Sozialamt. Sie wird Ihnen<br />
in Ihrem konkreten Anliegen Auskunft erteilen.