und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
26 Zu Haftbeginn<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 112<br />
Mit der Inhaftierung beginnt eine schwierige Zeit <strong>für</strong> die Betroffenen selbst <strong>und</strong> ihre Angehörigen.<br />
Vieles ist <strong>und</strong>urchschaubar, aber zu erledigen. Es ist wichtig, sich frühzeitig um seine Angelegenheiten<br />
zu kümmern. So ersparen sich die Betroffenen spätere Schwierigkeiten bzw. verringern ihre Probleme.<br />
An dieser Stelle haben wir <strong>für</strong> Sie eine Checkliste zusammengestellt. Sie enthält<br />
viele wichtige Fragen, die Sie nach Möglichkeit schon vor Ihrer Inhaftierung<br />
bzw. zu Haftbeginn geklärt haben sollten.<br />
� Ist Ihre Wohnung abgeschlossen?<br />
Sorgen Sie da<strong>für</strong>, dass Ihre Wohnung gut verschlossen wird, Gas <strong>und</strong> Wasser abgestellt <strong>und</strong> alle gefährdeten<br />
Geräte vom Stromnetz getrennt sind.<br />
� Befinden sich noch hilfsbedürftige Menschen in der Wohnung?<br />
Informieren Sie sofort Verwandte oder Bekannte, die sich um die zukünftige Betreuung kümmern<br />
können oder benachrichtigen Sie das zuständige Sozialamt. Bei minderjährigen, unversorgten Angehörigen<br />
wenden Sie sich ggf. an das Jugendamt.<br />
� Befinden sich noch Tiere in der Wohnung?<br />
Bitten Sie Verwandte oder Bekannte um deren Versorgung oder sprechen Sie das örtliche Tierheim<br />
bzw. den Tierschutzverein an.<br />
� Sind Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse über die Inhaftierung informiert?<br />
Wenn Sie vor Ihrer Inhaftierung Leistungen bezogen haben, müssen Sie sofort den zuständigen<br />
Leistungsträger informieren.<br />
� Standen Sie vor Ihrer Inhaftierung in einem Arbeitsverhältnis?<br />
Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihre ArbeitgeberIn benachrichtigen. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />
durch die ArbeitgeberIn die Lohnsteuerkarte nicht vergessen, da ein Antrag auf Lohnsteuerrückzahlung<br />
auch aus der Haft gestellt werden kann.<br />
� Haben Sie oder Ihre Angehörigen Wohngeld bezogen?<br />
Dann sollten Sie die zuständige Wohngeldstelle benachrichtigen, da sich durch den Wegfall Ihres<br />
Einkommens möglicherweise das Wohngeld <strong>für</strong> Ihre Familie erhöht.<br />
� Ist der Familienunterhalt gesichert?<br />
Falls Sie bislang <strong>für</strong> den Unterhalt Ihrer Familie gesorgt haben, müssen dies jetzt Ihre Familienangehörigen<br />
übernehmen.