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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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26 Zu Haftbeginn<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 112<br />

Mit der Inhaftierung beginnt eine schwierige Zeit <strong>für</strong> die Betroffenen selbst <strong>und</strong> ihre Angehörigen.<br />

Vieles ist <strong>und</strong>urchschaubar, aber zu erledigen. Es ist wichtig, sich frühzeitig um seine Angelegenheiten<br />

zu kümmern. So ersparen sich die Betroffenen spätere Schwierigkeiten bzw. verringern ihre Probleme.<br />

An dieser Stelle haben wir <strong>für</strong> Sie eine Checkliste zusammengestellt. Sie enthält<br />

viele wichtige Fragen, die Sie nach Möglichkeit schon vor Ihrer Inhaftierung<br />

bzw. zu Haftbeginn geklärt haben sollten.<br />

� Ist Ihre Wohnung abgeschlossen?<br />

Sorgen Sie da<strong>für</strong>, dass Ihre Wohnung gut verschlossen wird, Gas <strong>und</strong> Wasser abgestellt <strong>und</strong> alle gefährdeten<br />

Geräte vom Stromnetz getrennt sind.<br />

� Befinden sich noch hilfsbedürftige Menschen in der Wohnung?<br />

Informieren Sie sofort Verwandte oder Bekannte, die sich um die zukünftige Betreuung kümmern<br />

können oder benachrichtigen Sie das zuständige Sozialamt. Bei minderjährigen, unversorgten Angehörigen<br />

wenden Sie sich ggf. an das Jugendamt.<br />

� Befinden sich noch Tiere in der Wohnung?<br />

Bitten Sie Verwandte oder Bekannte um deren Versorgung oder sprechen Sie das örtliche Tierheim<br />

bzw. den Tierschutzverein an.<br />

� Sind Agentur <strong>für</strong> Arbeit, Sozialamt, Krankenkasse über die Inhaftierung informiert?<br />

Wenn Sie vor Ihrer Inhaftierung Leistungen bezogen haben, müssen Sie sofort den zuständigen<br />

Leistungsträger informieren.<br />

� Standen Sie vor Ihrer Inhaftierung in einem Arbeitsverhältnis?<br />

Dann sollten Sie schnellstmöglich Ihre ArbeitgeberIn benachrichtigen. Bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses<br />

durch die ArbeitgeberIn die Lohnsteuerkarte nicht vergessen, da ein Antrag auf Lohnsteuerrückzahlung<br />

auch aus der Haft gestellt werden kann.<br />

� Haben Sie oder Ihre Angehörigen Wohngeld bezogen?<br />

Dann sollten Sie die zuständige Wohngeldstelle benachrichtigen, da sich durch den Wegfall Ihres<br />

Einkommens möglicherweise das Wohngeld <strong>für</strong> Ihre Familie erhöht.<br />

� Ist der Familienunterhalt gesichert?<br />

Falls Sie bislang <strong>für</strong> den Unterhalt Ihrer Familie gesorgt haben, müssen dies jetzt Ihre Familienangehörigen<br />

übernehmen.

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