und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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24 Wohnen<br />
24.1 Betreutes Wohnen nach §67 SGB XII / Übergangswohnen<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 106<br />
Das Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII unterstützt Menschen mit besonderen<br />
sozialen Schwierigkeiten, die über einen bestimmten Zeitraum regelmäßige<br />
Hilfe zum Erhalt oder zur Sicherung der eigenen Wohnung benötigen.<br />
Das Motto hierbei lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“:<br />
Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten <strong>und</strong> geben Hilfestellung bei<br />
allem, was auf eine langfristige Stabilisierung der persönlichen Situation<br />
abzielt. Das Projektangebot richtet sich insbesondere an Personen, die nach<br />
der Inhaftierung keine Möglichkeiten finden, eigenen Wohnraum anzumieten. Bei der Aufnahme <strong>und</strong><br />
über die Dauer des Aufenthaltes im Projekt, werden mit den betroffenen Personen unterschiedlichste<br />
Maßnahmen <strong>und</strong> Angebote besprochen, die in seiner persönlichen Situation helfen können, zukünftig<br />
strafffrei <strong>und</strong> sozial abgesichert zu leben. Dazu gehören Strategien zum verantwortungsvollen Umgang<br />
mit Geld, zur eigenständigen Führung eines Haushaltes, dem Beschaffen von Möbeln <strong>und</strong> Hausrat<br />
<strong>und</strong> das Erlernen von Verantwortung zur Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten eines Mieters. Es<br />
wird die Sicherstellung der Zahlung von Sozialleistungen realisiert <strong>und</strong> erste Schritte zur Integration<br />
auf dem Arbeitsmarkt unternommen. Gemeinsam mit dem Betroffenen werden Kontakte zu anderen<br />
Einrichtungen des sozialen Hilfesystems geknüpft <strong>und</strong> vertieft, sowie tragfähige Angebote der Freizeitgestaltung<br />
entwickelt.<br />
Ziel des „Betreuten Wohnens“ ist es, Bedingungen zu schaffen <strong>und</strong> Maßnahmen anzubieten <strong>und</strong><br />
durchzuführen, die es jedem einzelnen Menschen ermöglichen, ein dauerhaft selbständiges <strong>und</strong> eigen-<br />
verantwortliches Leben innerhalb der eigenen vier Wände zu führen.<br />
Quelle: http://caritas.erzbistum-koeln.de/duesseldorf_cv/beratungen/wohnungslos/betreutes_wohnen_67.html<br />
24.2 Wohngeld<br />
Sollten Sie die Möglichkeit einer vorrübergehenden betreuten Wohnform <strong>für</strong> sich<br />
als geeignet betrachten, dann wenden Sie sich direkt an den Verein der freien<br />
Straffälligenhilfe in Ihrer Region, der dieses Angebot <strong>für</strong> Sie vorhält.<br />
Das Wohngeld ist ein vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land getragener Zuschuss zu den eigenen Wohnkosten. Es wird<br />
nur auf Antrag gezahlt; entweder als allgemeiner Mietzuschuss <strong>für</strong> die MieterIn oder als Lastenzuschuss<br />
<strong>für</strong> die EigentümerIn, jeweils <strong>für</strong> den eigengenutzten Wohnraum.<br />
Ob <strong>und</strong> in welcher Höhe den Betroffenen allgemeines Wohngeld zusteht, hängt von der Anzahl der<br />
Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, der Höhe des Familieneinkommens <strong>und</strong> der Höhe der