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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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24 Wohnen<br />

24.1 Betreutes Wohnen nach §67 SGB XII / Übergangswohnen<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 106<br />

Das Betreute Wohnen nach § 67 SGB XII unterstützt Menschen mit besonderen<br />

sozialen Schwierigkeiten, die über einen bestimmten Zeitraum regelmäßige<br />

Hilfe zum Erhalt oder zur Sicherung der eigenen Wohnung benötigen.<br />

Das Motto hierbei lautet „Hilfe zur Selbsthilfe“:<br />

Die zuständigen SozialarbeiterInnen beraten <strong>und</strong> geben Hilfestellung bei<br />

allem, was auf eine langfristige Stabilisierung der persönlichen Situation<br />

abzielt. Das Projektangebot richtet sich insbesondere an Personen, die nach<br />

der Inhaftierung keine Möglichkeiten finden, eigenen Wohnraum anzumieten. Bei der Aufnahme <strong>und</strong><br />

über die Dauer des Aufenthaltes im Projekt, werden mit den betroffenen Personen unterschiedlichste<br />

Maßnahmen <strong>und</strong> Angebote besprochen, die in seiner persönlichen Situation helfen können, zukünftig<br />

strafffrei <strong>und</strong> sozial abgesichert zu leben. Dazu gehören Strategien zum verantwortungsvollen Umgang<br />

mit Geld, zur eigenständigen Führung eines Haushaltes, dem Beschaffen von Möbeln <strong>und</strong> Hausrat<br />

<strong>und</strong> das Erlernen von Verantwortung zur Wahrnehmung der Rechte <strong>und</strong> Pflichten eines Mieters. Es<br />

wird die Sicherstellung der Zahlung von Sozialleistungen realisiert <strong>und</strong> erste Schritte zur Integration<br />

auf dem Arbeitsmarkt unternommen. Gemeinsam mit dem Betroffenen werden Kontakte zu anderen<br />

Einrichtungen des sozialen Hilfesystems geknüpft <strong>und</strong> vertieft, sowie tragfähige Angebote der Freizeitgestaltung<br />

entwickelt.<br />

Ziel des „Betreuten Wohnens“ ist es, Bedingungen zu schaffen <strong>und</strong> Maßnahmen anzubieten <strong>und</strong><br />

durchzuführen, die es jedem einzelnen Menschen ermöglichen, ein dauerhaft selbständiges <strong>und</strong> eigen-<br />

verantwortliches Leben innerhalb der eigenen vier Wände zu führen.<br />

Quelle: http://caritas.erzbistum-koeln.de/duesseldorf_cv/beratungen/wohnungslos/betreutes_wohnen_67.html<br />

24.2 Wohngeld<br />

Sollten Sie die Möglichkeit einer vorrübergehenden betreuten Wohnform <strong>für</strong> sich<br />

als geeignet betrachten, dann wenden Sie sich direkt an den Verein der freien<br />

Straffälligenhilfe in Ihrer Region, der dieses Angebot <strong>für</strong> Sie vorhält.<br />

Das Wohngeld ist ein vom B<strong>und</strong> <strong>und</strong> Land getragener Zuschuss zu den eigenen Wohnkosten. Es wird<br />

nur auf Antrag gezahlt; entweder als allgemeiner Mietzuschuss <strong>für</strong> die MieterIn oder als Lastenzuschuss<br />

<strong>für</strong> die EigentümerIn, jeweils <strong>für</strong> den eigengenutzten Wohnraum.<br />

Ob <strong>und</strong> in welcher Höhe den Betroffenen allgemeines Wohngeld zusteht, hängt von der Anzahl der<br />

Familienmitglieder, die zum Haushalt gehören, der Höhe des Familieneinkommens <strong>und</strong> der Höhe der

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