und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
Seite | 115<br />
nung gekündigt, muss auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, um nicht weiter<br />
zahlen zu müssen.<br />
� Sind R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehen bei der Gebühreneinzugszentrale (ab)gemeldet?<br />
Sofern Sie zukünftig kein eigenes R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgerät benutzen, können Sie die Geräte bei<br />
der Gebühreneinzugszentrale abmelden.<br />
Betreiben Sie die entsprechenden Geräte in der JVA weiter, sollten Sie durch die örtlichen Behörden<br />
(Sozialamt, Arbeitsagenturen) prüfen lassen, ob Sie die Gebührenbefreiung beanspruchen können.<br />
Seit dem 1. April 2005 muss der Antrag direkt bei der GEZ gestellt werden.<br />
� Einen entsprechenden Antrag können Sie über die JVA erhalten.<br />
An-, Ab- oder Ummeldeformulare können Sie anfordern bei der<br />
Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />
Postfach<br />
50656 Köln<br />
Hinweis: R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgeräte in der JVA sind, soweit der Inhaftierte kein Einkommen be-<br />
zieht, dass über die JVA interne Vergütung hinausgeht, von der Zahlung von GEZ-Gebühren befreit,<br />
auch ohne gesonderten Antrag.<br />
Quelle: http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/wegweiser/wegweiser.pdf