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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 115<br />

nung gekündigt, muss auch der Vertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, um nicht weiter<br />

zahlen zu müssen.<br />

� Sind R<strong>und</strong>funk <strong>und</strong> Fernsehen bei der Gebühreneinzugszentrale (ab)gemeldet?<br />

Sofern Sie zukünftig kein eigenes R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgerät benutzen, können Sie die Geräte bei<br />

der Gebühreneinzugszentrale abmelden.<br />

Betreiben Sie die entsprechenden Geräte in der JVA weiter, sollten Sie durch die örtlichen Behörden<br />

(Sozialamt, Arbeitsagenturen) prüfen lassen, ob Sie die Gebührenbefreiung beanspruchen können.<br />

Seit dem 1. April 2005 muss der Antrag direkt bei der GEZ gestellt werden.<br />

� Einen entsprechenden Antrag können Sie über die JVA erhalten.<br />

An-, Ab- oder Ummeldeformulare können Sie anfordern bei der<br />

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)<br />

Postfach<br />

50656 Köln<br />

Hinweis: R<strong>und</strong>funk- <strong>und</strong> Fernsehgeräte in der JVA sind, soweit der Inhaftierte kein Einkommen be-<br />

zieht, dass über die JVA interne Vergütung hinausgeht, von der Zahlung von GEZ-Gebühren befreit,<br />

auch ohne gesonderten Antrag.<br />

Quelle: http://www.bag-straffaelligenhilfe.de/pdf/wegweiser/wegweiser.pdf

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