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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 37<br />

Ausnahmen gelten <strong>für</strong> Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahres.<br />

Sind Sie betroffen, empfehlen wir Ihnen, sich vom Sozialdienst in der JVA beraten<br />

zu lassen.<br />

Mit dem Bezug von Arbeitslosengeld sichert sich die EmpfängerIn zugleich die Absicherung durch<br />

die Pflege- <strong>und</strong> Rentenversicherung, zudem ist sie auch gegen „Arbeitsunfälle“ (z.B. bei einer Lehrgangsteilnahme)<br />

<strong>und</strong> bei „Wegeunfällen“ (z.B. zu einem Vorstellungsgespräch) unfallversichert.<br />

Bei der Entlassung stellt die entlassende JVA eine Bescheinigung über alle Zeiten<br />

aus (auch die entsprechenden Zeiten aus anderen Justizvollzugsanstalten), in<br />

denen Sie gearbeitet haben. Sie ist wichtig <strong>und</strong> dient als Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />

<strong>für</strong> Arbeitslosengeld.<br />

Anspruchsgr<strong>und</strong>lage<br />

Einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die in den letzten zwei Jahren (Bemessungszeitraum)<br />

360 Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben. Dazu zählen auch die Tage, <strong>für</strong> die ein<br />

Gefangener Arbeitsentgelt oder Ausbildungsbeihilfe (§§ 43 bis 45, 176 <strong>und</strong> 177 des Strafvollzuggesetzes)<br />

erhalten hat.<br />

Außerdem wird ab diesem Zeitpunkt nur noch <strong>für</strong> maximal ein Jahr Arbeitslosengeld bezahlt. Für über<br />

50-Jährige besteht eine längere Anspruchsdauer, die gestaffelt nach Alter bis zu 24 Monaten (bei über<br />

58-Jährigen) betragen kann, wenn die entsprechenden Beitragszahlungen vorliegen.<br />

Höhe des Arbeitslosengeldes<br />

Für Ansprüche auf Arbeitslosengeld wird zur Bemessung nur auf das Bruttoarbeitsentgelt aus versicherungspflichtigen<br />

Beschäftigungen im Bemessungszeitraum zurückgegriffen.<br />

Wenn in den letzten zwei Jahren vor Antragstellung kein typisches Entgelt vorlag, was bei Inhaftierung<br />

aufgr<strong>und</strong> der geringen Höhe des Gefangenenlohns regelmäßig der Fall ist, erfolgt eine fiktive<br />

Einstufung nach vier gesetzlich festgelegten Entgeltstufen – abhängig von der Qualifikation der Arbeitslosen<br />

<strong>und</strong> des <strong>für</strong> ihn in Betracht kommenden Arbeitsmarktes. Waren Freigänger außerhalb der<br />

JVA beschäftigt, erhalten sie Arbeitslosengeld auf der Gr<strong>und</strong>lage des dort erzielten Arbeitsentgeltes.

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