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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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15 Soziale Gruppenarbeit / Sozialer Trainingskurs<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 79<br />

Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) ist eine Leistung der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur<br />

Erziehung (§ 27 SGB VIII) <strong>für</strong> ältere Kinder, Jugendliche <strong>und</strong> junge Volljährige, die solange sie diese<br />

Hilfe zur altersgemäßen Entwicklung ihrer Persönlichkeit <strong>und</strong> zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung<br />

benötigen (§ 41 SGB VIII), die Unterstützung bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten<br />

<strong>und</strong> Verhaltensproblemen benötigen.<br />

Den Anspruch auf Gewährung dieser Hilfe zur Erziehung haben gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII Personensorgeberechtigte,<br />

wenn sie eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung<br />

nicht gewährleisten können <strong>und</strong> die Hilfe <strong>für</strong> dessen Entwicklung geeignet <strong>und</strong> notwendig ist<br />

bzw. straffällig gewordene Jugendliche <strong>und</strong> junge Heranwachsende, die auf eine richterliche Entscheidung<br />

(Urteil) oder auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft eine Bereitschaft zur Veränderung<br />

ihrer Lebenssituation zeigen.<br />

Ziel ist es, in der Gruppenarbeit die Entwicklung der Betroffenen zu eigenverantwortlichen <strong>und</strong> zugleich<br />

gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu fördern. Dies geschieht insbesondere durch die Stärkung<br />

der Beziehungs- <strong>und</strong> Verantwortungsfähigkeit, durch Einübung <strong>und</strong> Reflektion der Regeln des<br />

Zusammenlebens <strong>und</strong> durch den Abbau von Ängsten <strong>und</strong> Vorurteilen.<br />

Die Programme bestehen, entsprechend den Bedürfnissen <strong>und</strong> den Auflagen der TeilnehmerInnen, aus<br />

handlungs-, erlebnis- <strong>und</strong>/oder themenorientierten Schwerpunkten.<br />

Sie erhalten Beratung, Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung bei<br />

� ihrer Freizeitgestaltung.<br />

Ein hoher Freizeitwert der Angebote soll gleichzeitig soziales Lernen ermöglichen <strong>und</strong> überschüssige<br />

Energien in positiv zu bewertende Aktivitäten kanalisieren. Zu den Angeboten zählen<br />

unter anderem Wanderungen, Zeltlager, Rallyefahrten, Grillabende, mehrtägige Wanderfahrten<br />

mit Boot oder Fahrrad, Tauchen <strong>und</strong> Schwimmen. So erlernen die Jugendlichen, wie<br />

sie durch eine Verbesserung ihres Freizeitangebotes zu einer Veränderung ihres Freizeitverhaltens<br />

beitragen können.<br />

� Projektaufgaben, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken <strong>und</strong> vorwiegend handwerklich-praktische<br />

Tätigkeiten umfassen.<br />

Die Arbeit beginnt meist mit der Planung eines bestimmten Projektes <strong>und</strong> führt über die praktische<br />

Ausführung bis zu einer eventuellen Nutzung, Beispiele sind u.a. Bootsbau, Kochen,<br />

Holzbearbeitung, Spielgerätebau, Fahrradwerkstatt, Spielplatzinstandsetzung, Landschaftspflege<br />

<strong>und</strong> Videoprojekte. Die Jugendlichen Erlangen Selbständigkeit <strong>und</strong> eigenverantwortliche<br />

Entscheidungsfindung<br />

� Gruppengesprächen.<br />

Sie sollen eine mögliche Aufarbeitung sehr unterschiedlicher Sachthemen zu alltäglichen Fragen<br />

<strong>und</strong> Problemen ermöglichen, Beispiele sind Gespräche mit Vertretern der Justiz, des Jugendamtes,<br />

des Sozialamtes, eventuell anderer Behörden, aber auch Film- <strong>und</strong> Veranstal-

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