und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...
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Justizvollzugsanstalt<br />
JVA Burg<br />
JVA Dessau-Roßlau 176<br />
JVA Dessau-Roßlau/<br />
Außenstelle Magdeburg<br />
JVA Halle<br />
JVA Halle/ Nebenstelle<br />
JVA Volkstedt/<br />
Außenstelle Naumburg<br />
Haftplätze<br />
<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
658<br />
(inkl. 30 Sicherheitsverwahrung)<br />
219<br />
259<br />
Seite | 60<br />
340<br />
(inkl. 116 Sozialtherapeutische Abteilung)<br />
200<br />
JVA Volkstedt 206<br />
JA Raßnitz 398<br />
(inkl. 20 Offener Vollzug)<br />
Quelle: <strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />
08.3 Strafvollzugsgesetz (StVollzG )<br />
Das Strafvollzugsgesetz (StVollzG) regelt in Deutschland den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten<br />
<strong>und</strong> der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung <strong>und</strong> Sicherung (§1<br />
StVollzG-Anwendungsbereich).<br />
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel)<br />
<strong>und</strong> der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.<br />
Aufgabe des Strafvollzuges nach § 2 StVollzG ist die Resozialisierung des Gefangenen (Vollzugsziel)<br />
<strong>und</strong> der „Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten“.<br />
Des Weiteren soll das Leben im Strafvollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als möglich<br />
angepasst werden, schädlichen Folgen des Strafvollzugs ist entgegenzuwirken. Der Gefangene soll<br />
befähigt werden, sich in das Leben in Freiheit einzugliedern (§ 3 StVollzG). Außerdem ist die Bereitschaft<br />
des Gefangenen zu wecken, an seiner Behandlung sowie an der Gestaltung des Vollzugszieles<br />
mitzuarbeiten (§ 4 StVollzG).