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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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08 Justizvollzugsanstalten<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 58<br />

Justizvollzugsanstalten (JVA) dienen der Unterbringung von Gefangenen, die zu einer Freiheitsstrafe<br />

oder Jugendstrafe verurteilt worden sind <strong>und</strong> zur Unterbringung von Untersuchungsgefangen. Die<br />

Durchführung von Maßnahmen des Strafvollzuges regelt das Strafvollzugsgesetz (StVollzG).<br />

Der Justiz- oder Strafvollzug hat zwei Aufgaben: Er soll die Gefangenen auf ein straffreies Leben<br />

vorbereiten <strong>und</strong> die Öffentlichkeit vor weiteren Straftaten der Gefangenen schützen.<br />

Die Betreuung <strong>und</strong> Behandlung der Gefangenen ist <strong>für</strong> ihre Wiedereingliederung in die Gesellschaft<br />

eine wichtige Voraussetzung. Die Gefangenen, von denen viele aus schwierigen sozialen Verhältnissen<br />

stammen, werden bis zum Ende ihrer Inhaftierung gefördert. Der Justizvollzug unterbreitet hier<strong>für</strong><br />

vielfältige Angebote: Schulausbildungen auf den unterschiedlichen Niveaus, Ausbildungen in anerkannten<br />

<strong>und</strong> gefragten Berufen, Arbeit, Beratungen <strong>und</strong> individuelle Hilfen, soziales Training bis hin<br />

zu Angeboten individueller, im Einzelfall genehmigter Psychotherapie <strong>und</strong> der Sozialtherapie.<br />

Zu den Behandlungsangeboten zählen auch Lockerungen des Vollzuges. Erfahrungsgemäß sind Gefangene<br />

vorrangig bestrebt, Lockerungen zu erhalten. Lockerungen müssen sich aber in das übrige<br />

Behandlungskonzept einpassen. Außerdem muss zur Sicherheit der Allgemeinheit, aber auch zur Gewährleistung<br />

des Behandlungsauftrags sorgfältig geprüft werden, ob Missbräuche der Lockerungen zu<br />

erwarten sind.<br />

Quelle: http://www.sachsen-anhalt.de/LPSA/index.php?id=3142<br />

08.1 Standorte<br />

Justizvollzugsanstalt Burg/ Madel<br />

<strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> hat folgende Standorte <strong>für</strong> den Strafvollzug: Burg/Madel, Dessau-Roßlau, Halle,<br />

Magdeburg, Naumburg <strong>und</strong> Volkstedt, außerdem ausschließlich <strong>für</strong> Jugendliche: die Jugendanstalt in<br />

Raßnitz <strong>und</strong> die Jugendarrestanstalt in Halle.<br />

Die Untersuchungshaft <strong>und</strong> der offene Vollzug sind am Standort Magdeburg. Am Standort Naumburg<br />

befindet sich die zentrale Krankenabteilung <strong>für</strong> den Strafvollzug. Die Sozialtherapie <strong>für</strong> Sexualstraftäter<br />

(SOTHA) <strong>und</strong> besonders gefährliche Gewalttäter befindet sich in Halle.<br />

Die Adressen <strong>und</strong> Telefonnummern zu den jeweiligen Standorten finden Sie ab<br />

Seite 138.

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