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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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07 Jugendamt<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 55<br />

Das Jugendamt hält Informationen <strong>und</strong> Leistungen zur Jugendhilfe <strong>für</strong> Kinder,<br />

Jugendliche <strong>und</strong> Familien vor.<br />

Ziel <strong>und</strong> Aufgabe des Jugendamtes ist es, Kindern, Jugendlichen <strong>und</strong> ihren<br />

Familien in ihren Bedürfnissen beratend <strong>und</strong> unterstützend zur Seite zu<br />

stehen.<br />

Eine Vielzahl von Hilfs- <strong>und</strong> Serviceleistungen wie<br />

� Freizeit- <strong>und</strong> Feriengestaltungen<br />

� Interessensvertretungen<br />

� Hilfen zur beruflichen Orientierung<br />

� Begleitung bei Straffälligkeit<br />

� Kinder- <strong>und</strong> Jugendschutz<br />

� Kindertagesbetreuung<br />

� Familienangebote<br />

� Erziehungshilfen<br />

� Vaterschaftsanerkennung<br />

� Unterstützung zum Kindesunterhalt<br />

werden Eltern, Alleinerziehenden, Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen hier in einem persönlichen Gespräch mit<br />

einer MitarbeiterIn angeboten, um so allen Kindern <strong>und</strong> Jugendlichen beim Heranwachsen <strong>und</strong> bei der<br />

Integration in die Gesellschaft mit all den damit anfallenden Herausforderungen zu helfen.<br />

Quelle: http://www.magdeburg.de/index.phtml?sNavID=37.124&La=1<br />

Über die Öffnungszeiten des <strong>für</strong> Sie zuständigen Jugendamtes informieren Sie<br />

sich bitte.<br />

Die Jugendgerichtshilfe<br />

Anschriften <strong>und</strong> Telefonnummern finden Sie ab Seite 137.<br />

Wenn Jugendliche eine Straftat begehen, müssen sie damit rechnen, dass gegen sie ein Strafverfahren<br />

eingeleitet wird. Anders als bei Erwachsenen gilt bei jungen Menschen von 14 bis 18, in bestimmtem<br />

Fällen auch bis 21 Jahren, ein spezielles Jugendstrafrecht. Hier steht nicht allein die Straftat im Vordergr<strong>und</strong>,<br />

sondern der junge Mensch insgesamt. Die Strafe soll nach dem erzieherischen Bedarf bei<br />

der Beschuldigten bemessen werden.<br />

Oft erscheint die Situation nach einer Straftat <strong>für</strong> den Jugendlichen <strong>und</strong> seine Eltern ausweglos. Das<br />

gegenseitige Vertrauen ist sehr belastet, viele reagieren hilflos <strong>und</strong> verunsichert, <strong>und</strong> die Spannungen<br />

zwischen Eltern <strong>und</strong> Kindern wachsen. Es entstehen Fragen wie: Was passiert weiter? Gibt es eine<br />

Gerichtsverhandlung? Wer erfährt davon? Ist man vorbestraft?

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