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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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18 Sozialpädagogische Familienhilfe<br />

<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 88<br />

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Unterstützungs-<br />

Möglichkeit <strong>für</strong> Familien <strong>und</strong> somit eine spezielle Hilfeform<br />

nach § 31 SGB VIII.<br />

Sie beinhaltet eine intensive Beratung <strong>und</strong> Begleitung von<br />

Alleinerziehenden <strong>und</strong> Familien mit (vorrübergehenden)<br />

Schwierigkeiten in den verschiedensten Lebensbereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Hygiene,<br />

Finanzen, Erziehung, etc.<br />

Voraussetzung <strong>für</strong> die Gewährung von Sozialpädagogischer Familienhilfe (SPFH) ist ein Antrag durch<br />

betroffene Eltern bzw. Alleinerziehende beim Jugendamt, um eine Veränderung ihrer Lebenssituation<br />

durch eine aktive Mitwirkung herbeizuführen.<br />

Gemeinsam stellen sie mit speziell ausgebildeten MitarbeiterInnen in persönlichen Gesprächen einen<br />

Hilfeplan auf, in denen <strong>für</strong> Sie ausgearbeitete Lösungsschritte, einschließlich gemeinsamer Ziele <strong>und</strong><br />

Überprüfungszeiträume, festgelegt werden. In der Regel ist die Sozialpädagogische Familienhilfe <strong>für</strong><br />

eine Dauer von 1 bis 2 Jahren gedacht.<br />

Danach werden die Betroffenen <strong>und</strong> ihre Familie durch eine sozialpädagogische FamilienhelferIn regelmäßig<br />

in ihrer Wohnung bzw. in ihrem sozialen Umfeld aufgesucht. So kann die FamilienhelferIn<br />

die vorliegenden Schwierigkeiten unmittelbar erleben <strong>und</strong> gemeinsam mit den Betroffenen <strong>und</strong> ihrer<br />

Familie nach passenden Möglichkeiten zur Bewältigung von Alltagsproblemen <strong>und</strong> Konflikten suchen.<br />

Neben der Unterstützung <strong>und</strong> Begleitung zur Verbesserung der materiellen Lebensbedingungen als<br />

Familie vermittelt die FamilienhelferIn auch zwischen den Betroffenen <strong>und</strong> ihren Kindern, ihren Verwandten,<br />

Fre<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Nachbarn, sowie zwischen den Betroffenen <strong>und</strong> ihrer Familie <strong>und</strong> Institutionen,<br />

wie Schule oder Kindergarten.<br />

Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit der Beratung <strong>und</strong> Unterstützung intensiv<br />

<strong>für</strong> Ihre Familie <strong>und</strong> sich selbst zu nutzen. Auf diesem Wege üben, erweitern<br />

<strong>und</strong> entwickeln Sie als Familie Fähigkeiten <strong>und</strong> Fertigkeiten, die Ihnen helfen,<br />

Ihr Alltagsleben wieder selbstbestimmt <strong>und</strong> eigenverantwortlich ohne Ausgrenzung<br />

zu bestreiten.<br />

Über die Standorte Ihres zuständigen Jugendamtes in Ihrer Wohnortnähe informieren<br />

Sie sich bitte ab Seite 136.

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