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und Bewährungshilfe Sachsen-Anhalt eV - Landesverband für ...

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<strong>Landesverband</strong> <strong>für</strong> Straffälligen- <strong>und</strong> <strong>Bewährungshilfe</strong> <strong>Sachsen</strong>-<strong>Anhalt</strong> e.V.<br />

Seite | 107<br />

Miete ab. Den Wohngeldantrag nehmen die zuständigen Wohngeldstellen der Gemeinden-, Stadt-,<br />

Kreis- <strong>und</strong> Amtsverwaltungen entgegen. Die Wohngeldstelle prüft die Angaben im Wohngeldantrag<br />

um zu klären, ob die gesetzlichen Voraussetzungen <strong>für</strong> Wohngeld erfüllt sind. Denn Kosten, die über<br />

einen angemessenen Wohnraum hinausgehen, werden nicht berücksichtigt. Gr<strong>und</strong>lage <strong>für</strong> die Datenerhebung<br />

sind die §§ 60 <strong>und</strong> 65 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I).<br />

Besonderer Mietzuschuss<br />

Wohngeldberechtigte Mieter, die zugleich Sozialhilfe oder Kriegsopfer<strong>für</strong>sorge beziehen, erhalten<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich einen besonderen Mietzuschuss. Dieser wird ohne einen Antrag zusammen mit diesen<br />

Sozialleistungen ausgezahlt.<br />

Quelle: https://formulare.esslingen.de/cache/56/566c8d4116a2df6adeefb127fe50c43d_d75457b8d6ac43a34f57483edcb66609.pdf<br />

Die Adresse der Wohngeldstelle erfahren Sie in Ihrem Bürgerbüro, Gemeindeamt<br />

oder Rathaus. (Diese Informationen sind ab Seite 125 <strong>für</strong> Sie zusammengefasst.)<br />

Dort erhalten Sie die benötigten Formulare, um Wohngeld beantragen zu können.<br />

Wir empfehlen Ihnen, Ihren Antrag rechtzeitig zu stellen, denn Wohngeld wird<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich nur vom Beginn des Monats an gewährt, in dem der Antrag eingegangen<br />

ist.<br />

Wenn Sie Hilfestellungen beim Ausfüllen des Antrages benötigen, bitten Sie die<br />

MitarbeiterInnen der Vereine der freien Straffälligenhilfe. Sie werden Sie gern<br />

unterstützen.

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