Georg SchnurerNachschlagMobilfunkvertrag ohne Fixkosten kostetplötzlich doch GrundgebührEin Vertrag „ohne Grundgebühr und Mindestumsatz“ – dasklingt gut. Doch Primamobile genehmigte sich nach einigerZeit einen Nachschlag und buchte plötzlich Gebühren ab.Viele Mobilfunkanbieter lockenmit kleinsten Preisen und versteckendann im KleingedrucktenKosten, mit denen der Kunde niegerechnet hat. Das war auch RobertW. aus Köln klar, als er EndeMärz 2012 auf der Suche nacheinem Mobilfunkvertrag für seineneunjährige Tochter ging. DasKind sollte vor allem erreichbarsein und die Eltern in Notfällenanrufen können. Deshalb suchteW. nach einem Vertrag ohneGrundgebühr und ohne Mindestumsatz.Die Gesprächsgebührenwaren ihm nicht so wichtig.Nach eifrigem Vergleich landeteer schließlich bei der Prima -mobile GmbH aus Berlin. Die botden Tarif „8ˇWIN“ an – laut Vertragsbedingungenohne Grundgebühr,ohne Mindestumsatz undohne Mindestvertragslaufzeit.Und Primamobile legte nocheinige Zugaben drauf: ZumVertrag gehörten ein einfachesHandy <strong>vom</strong> Typ SamsungE1080w und ein Guthaben von88 Euro. Das bestand aus einemStartguthaben von 18 Euro undeinem sogenannten Aktionsguthaben,das der Kunde innerhalbvon sechs Monaten aufzehrenkonnte.Robert W. entdeckte auch beieingehender Prüfung der AGBkeine versteckten Kosten. Alsoschloss er online den Vertragmit der Primamobile GmbH ab.Wenig später trafen Handy undSIM-Karte ein und dasTöchterchen war nunmobil erreichbar.Alles prima?Die erste Rechnungerhielt die Familie am3. Mai 2012; die Tochterhatte für bescheidene88 Cent tele -foniert und gesimst.Der Betrag reduzierte dasStartguthaben auf 87,12 Euround alles war gut. Auch in denFolgemonaten bewegten sichdie Mobilfunkgebühren im Centbereich.Bis Anfang Oktober2012 waren alle Kosten <strong>vom</strong>Startguthaben gedeckt. Auch dieNovember-Rechnung, für die dieFamilie nun erstmals zahlenmusste, bewegte sich im gewohntenCent-Bereich.In der ersten Januarwoche2013 kontrollierte Robert W. routinemäßigdas Bankkonto derFamilie und stolperte über eineAbbuchung der PrimamobileGmbH in Höhe von 10,70 Euro.Da er weder für Dezember 2012noch für Januar 2013 eine Abrechnung<strong>vom</strong> Mobilfunkanbietererhalten hatte, forderte er sieam 17. Ja nuar per E-Mail an.Erst am 30. Januar lieferte Primamobiledas gewünschte Do -kument. Gleichzeitig beteuerteChristin S. <strong>vom</strong> Primamobile-Qualitätsmanagement,man habeauch diese Rechnung wie üblichan das GMX-Mailfach gesendet.Doch selbst im Spam-Ordnerkonnte Robert W. die erste Rechnungslieferungnicht finden.Was er dann in der Rechnunglas, verschlug ihm den Atem:Plötzlich sollte er für Dezember2012 und Januar 2013 eineGrundgebühr in Höhe von insgesamt19,90 Euro zahlen. Eine„8win-online-Gutschrift“ reduzierteden Betrag zwar, doch amEnde kam immer noch einemonatliche Grundgebühr von4,95 Euro heraus.Reklamations-Marathon„So haben wir nicht gewettet“,dachte sich Robert W. und fordertedie Rückerstattung des zuunrecht abgebuchten Betrags bisspätestens 14. Februar. Kurz darauftrudelte die Rechnung fürden Februar ein. Wieder bedientesich Primamobile mit 4,95 EuroGrundgebühr. Dieses Mal reklamierteRobert W. telefonisch. DerSupport bestätigte noch einmal,dass es sich bei seinemVertrag um einenohne Grundgebührund ohne Mindestumsatzhandele und versprach,sich um die Angelegenheitzu kümmern.Am 13. Februar, kurzvor Ablauf der gesetztenFrist, meldete sich dannPrimamobile und versprach,die Angelegenheitzu klären. Eventuelle Guthabenwürden mit der nächstenRechnung verrechnet. Doch auchim März zog Primamobile wiedereine Grundgebühr ein. Von derzugesicherten Gutschrift war aufder Rechnung hingegen nichts zuentdecken. Erneut reklamierteder Kunde und kündigte an, diezu Unrecht abgebuchten Beträgevon seiner Bank zurückbuchen zulassen, wenn Primamobile dasGeld nicht unverzüglich erstatte.Zugleich entzog Robert W. demUnternehmen die Einzugsermächtigung.Wer sich einfach sonicht vereinbarte Gebühren genehmigt,verdiene sein Vertrauennicht, befand der Familienvater.Doch bei Primamobile wollteman nicht so recht einsehen, dassda etwas schiefgelaufen war. AlleRechnungen, schreibt ChristopherK. <strong>vom</strong> Primamobile Qualitätsmanagementam 13. März,seien korrekt erstellt und deshalbgäbe es auch keine Rückzahlungen.Sofort reklamierte der Kundeund forderte das Unternehmenauf, die Rechtsgrundlage für dieeingezogene Grundgebühr biszum 20. März offenzulegen. Anderenfallswerde er alle zu Unrechtkassierten Beträge zurückbuchenlassen.RückbuchungErst einen Tag nach Ablauf desUltimatums meldete sich Primamobile.Man versprach, die falschenAbbuchungen mit dernächsten Rechnung zu verrechnen.Die fehlerhafte Rechnungfür den März 2013 möge er dochbitte trotzdem überweisen. Daskam für Robert W. nicht in Frage;denn schließlich schuldete ihmPrimamobile bereits Geld undbekam die Erstattung nicht inden Griff. Warum sollte er da dieAußenstände noch erhöhen?Nun passierte, was in solchenFällen immer passiert: Der Mahnapparatdes Mobilfunkunternehmenslief an. Am 28. März fordertPrimamobile die ausstehendeGrundgebühr sowie eine Mahngebührin Höhe von fünf Euro. Bis1. April möge der Kunde dochbitte zahlen.Robert W. hatte langsam dieNase voll. Noch am selben Tagwidersprach er der Mahnung,forderte erneut die Erstattungdes Guthabens und setzte demUnternehmen eine Frist bis zum5. April, um die Nichtigkeit derMahnung zu erklären.Es passierte – nichts. Also ließer, wie mehrfach angekündigt,die Bankeinzüge zurückbuchen.Die korrekt berechneten Gesprächsgebührenin Höhe von 80Cent überwies er direkt. Damithatte er sein Geld und die Sachewar für ihn eigentlich erledigt.Doch kurz darauf trudelte dieRechnung für April ein. Sie enthieltzwar immer noch eineGrundgebühr, zusätzlich gab esaber jetzt eine Gutschrift in gleicherHöhe. Damit war dies dieerste Rechnung seit Langem, dieden wirtschaftlichen Schaden für74 c’t 2013, Heft <strong>15</strong>
Report | Service & SupportRobert W. nicht weiter erhöhte.Als weiteren Posten entdeckteRobert W. noch ein Guthaben inHöhe von 14,85 Euro. Primamobileschien also die eigenen Fehlerentdeckt und korrigiert zu haben.Taub und blindAllerdings scheint bei Primamobiledie linke Hand nicht zu wissen,was die rechte tut, denn nureinen Tag später forderte die „PrimamobileMahnabteilung“ ultimativdie Zahlung von 14,95 Euro– 4,95 Euro Offene Posten ausder Rechnung <strong>vom</strong> 7. März sowie10 Euro Mahngebühr. Gleichzeitigkündigte man im Falle einerZahlungsverweigerung rechtlicheSchritte an. Zudem wollte dasUnternehmen die Möglichkeitprüfen, Robert W. Negativein -träge bei der Schufa, der Credit -reform und der Auskunftei Bürgelzu verpassen. Das würde fürSchwierigkeiten bei der zukünftigenVergabe von Krediten unddem Abschluss eines Mobilfunkvertragessorgen, drohte das Unternehmen.Unverdrossen widersprach Ro -bert W. auch dieser Mahnung.Das löste bei Primamobile immerhineinen Mahnstopp aus. Allerdings,so schrieb das Unternehmen,müsse der Kunde dennochalle geforderten Beträgezahlen. Sollte dies nicht bis zum25. April geschehen, werde dasMahnverfahren automatisch wiederanlaufen. Eine Erstattung derzu viel abgebuchten Beträge seiim Übrigen technisch nicht möglich,ließ Jana V. aus dem Qualitätsmanagementnoch verlauten;man könne die Summen nur aufden nächsten Rechnungen gutschreiben.Beharrlich widersprach derKunde. Die Mahngebühren werdeer in keinem Fall zahlen und auchdie Grundgebühr stehe Primamobilenicht zu. Rechtlichen Schrittendes Unternehmens sehe ergelassen entgegen. Aufgrund desnachhaltig gestörten Vertrauensverhältnisseskündigte er den Mobilfunkkontraktzudem fristlos.Knapp zwei Wochen späterließ Primamobile erneut von sichhören. Ohne die Sachlage zu würdigenoder auch nur auf die Argumentedes Kunden einzugehen,schickte man die nächste Rechnung.Darin standen mal wiedereine Grundgebühr von 4,95 Euround eine nicht näher erläuterteBearbeitungsgebühr von 20 Euro.Das Ganze verrechnete Prima -mobile mit dem vermeintlichenGuthaben, sodass eine Forderungvon 10,09 Euro übrig blieb.Per E-Mail und per Einschreibentat Robert W., was er bislangimmer getan hatte: Er erläutertegeduldig den Sachverhalt undwidersprach formgerecht derRechnung.Dieses Mal reagierte die Primamobile-Mahnabteilungmiteiner Anschlusssperre. Manwerde die Angelegenheit nunmehreinem Rechtsanwalt übergeben.Die daraus resultierendenMehrkosten müsse derKunde tragen. Es folgte der bereitsbekannte Textblock mit derAnkündigung von Negativeinträgenbei Schufa und Co.Besonders wunderte sich RobertW. jedoch über den Hinweis,Primamobile fordere Schadensersatzfür alle noch offenenVertragsmonate. Denn in denschriftlich übermittelten Tarifbedingungenstand ausdrücklich„keine Mindestvertragslaufzeit“.Zunächst berechnetman dem Kunden9,95 Euro Grund -gebühr, dannschreibt man 5 Eurogut und hofft, dassdie verbleibenden4,95 Euro nichtauffallen.Das widerspricht zwar den AGB,die 24 Monate Vertragslaufzeitvermerken. Doch wie immer insolchen Fällen gilt der speziellereVertrag vor den allgemeinerenBedingungen.Unverdrossen widersprach RobertW. also auch diesem Schreibenund forderte Primamobileauf, den Mahnvorgang zu stoppen.Eine Reaktion blieb das Mobilfunkunternehmenschuldig,weshalb sich Robert W. an die c’t-Redaktion wandte. Eine Firmakönne doch nicht einfach so vertraglichnicht vereinbarte Kostenvon seinem Konto einziehen undihn mit unberechtigten Mahnungenüberziehen, schrieb uns derFamilienvater.NachgefragtNach Sichtung des umfangreichenSchriftverkehrs waren wirentsetzt über die Ignoranz, mitder das Unternehmen seinemKunden begegnete. Zu keinemZeitpunkt hatte man es für nötigerachtet zu erklären, warum manbei einem Vertrag ohne Grundgebührplötzlich doch Grundgebühreneinzieht. Nur scheibchenweisehatte Primamobile eingestanden,dass da etwas nicht ganzkorrekt gelaufen war. Doch stattdem Kunden einfach die zu Unrechteingezogenen Beträge zuerstatten, hielt man ihn zunächsthin und erstellte letztlich eineGutschrift, ohne den Amoklaufdes Mahnsystems zu stoppen.Entgegen denZusicherungenberechnete PrimamobileeineGrundgebühr.Wir baten deshalb MarioKovac, den Geschäftsführer derPrimamobile GmbH, uns zu erklären,warum es hier nicht möglichwar, den offensichtlich unberechtigtangestoßenen Mahnlauf zustoppen. Zudem wollten wir wissen,warum Primacom beim Vertrag„8 WIN“, der aktuell immernoch als Tarif ohne Grundgebührund ohne Mindestumsatz beworbenwird, plötzlich eine Grundgebührauftaucht.Für das Unternehmen antwortetePressesprecher MoussahKöster. Er räumte ein, dass es Fehlerbei der Rechnungslegung fürden Vertrag von Robert W. gegebenhabe. Inzwischen sei dasKonto aber ausgeglichen und alleForderungen von Primamobilekönnten als gegenstandslos betrachtetwerden. Ab sofort werdewieder alles seinen geregeltenGang gehen. Grund für die aufgetretenenUnstimmigkeiten seienKommunikationsprobleme mitexternen Dienstleistern gewesen,beteuerte der Pressesprecher. Inzwischenhabe man bei dem betroffenenPartnerunternehmenMaßnahmen eingeleitet, um solcheunerwünschten Einzelfällegänzlich auszuschließen.Offene FragenDer Vertrag von Robert W. sollalso wieder „seinen geregeltenGang gehen“? Was ist mit derKündigung? Und warum hat Primamobileüberhaupt angefangen,Grundgebühren einzuziehen,obwohl es sich beim Tarif„8 WIN“ doch um einen Mobilfunkvertragohne Fixkosten handelt?Zu diesen Punkten wollteoder konnte sich der Prima -mobile-Pressesprecher bis zumRedaktionsschluss leider nichtverbindlich äußern.Primamobile-Kunden, die denTarif „8 WIN“ ohne Fixkosten nutzen,sollten unbedingt prüfen,ob bei ihren Verträgen nichtdoch klammheimlich Grund -gebühren eingezogen wurden.Wenn ja, besteht ein Anspruchauf sofortige Rückzahlung. DieAusrede des Anbieters, das seitechnisch nicht möglich, zähltnicht. Es ist seine Aufgabe, dieTechnik so einzurichten, dass erGesetze befolgen kann. Wernachts mit kaputten Scheinwerfernerwischt wird, kann sichschließlich auch nicht herausreden,dass er die gesetzlichen Anforderungenleider technischnicht erfüllen könne. (gs) cc’t 2013, Heft <strong>15</strong>75
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