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c't magazin für computer technik 15 vom 1.7.2013 - since

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Georg SchnurerNachschlagMobilfunkvertrag ohne Fixkosten kostetplötzlich doch GrundgebührEin Vertrag „ohne Grundgebühr und Mindestumsatz“ – dasklingt gut. Doch Primamobile genehmigte sich nach einigerZeit einen Nachschlag und buchte plötzlich Gebühren ab.Viele Mobilfunkanbieter lockenmit kleinsten Preisen und versteckendann im KleingedrucktenKosten, mit denen der Kunde niegerechnet hat. Das war auch RobertW. aus Köln klar, als er EndeMärz 2012 auf der Suche nacheinem Mobilfunkvertrag für seineneunjährige Tochter ging. DasKind sollte vor allem erreichbarsein und die Eltern in Notfällenanrufen können. Deshalb suchteW. nach einem Vertrag ohneGrundgebühr und ohne Mindestumsatz.Die Gesprächsgebührenwaren ihm nicht so wichtig.Nach eifrigem Vergleich landeteer schließlich bei der Prima -mobile GmbH aus Berlin. Die botden Tarif „8ˇWIN“ an – laut Vertragsbedingungenohne Grundgebühr,ohne Mindestumsatz undohne Mindestvertragslaufzeit.Und Primamobile legte nocheinige Zugaben drauf: ZumVertrag gehörten ein einfachesHandy <strong>vom</strong> Typ SamsungE1080w und ein Guthaben von88 Euro. Das bestand aus einemStartguthaben von 18 Euro undeinem sogenannten Aktionsguthaben,das der Kunde innerhalbvon sechs Monaten aufzehrenkonnte.Robert W. entdeckte auch beieingehender Prüfung der AGBkeine versteckten Kosten. Alsoschloss er online den Vertragmit der Primamobile GmbH ab.Wenig später trafen Handy undSIM-Karte ein und dasTöchterchen war nunmobil erreichbar.Alles prima?Die erste Rechnungerhielt die Familie am3. Mai 2012; die Tochterhatte für bescheidene88 Cent tele -foniert und gesimst.Der Betrag reduzierte dasStartguthaben auf 87,12 Euround alles war gut. Auch in denFolgemonaten bewegten sichdie Mobilfunkgebühren im Centbereich.Bis Anfang Oktober2012 waren alle Kosten <strong>vom</strong>Startguthaben gedeckt. Auch dieNovember-Rechnung, für die dieFamilie nun erstmals zahlenmusste, bewegte sich im gewohntenCent-Bereich.In der ersten Januarwoche2013 kontrollierte Robert W. routinemäßigdas Bankkonto derFamilie und stolperte über eineAbbuchung der PrimamobileGmbH in Höhe von 10,70 Euro.Da er weder für Dezember 2012noch für Januar 2013 eine Abrechnung<strong>vom</strong> Mobilfunkanbietererhalten hatte, forderte er sieam 17. Ja nuar per E-Mail an.Erst am 30. Januar lieferte Primamobiledas gewünschte Do -kument. Gleichzeitig beteuerteChristin S. <strong>vom</strong> Primamobile-Qualitätsmanagement,man habeauch diese Rechnung wie üblichan das GMX-Mailfach gesendet.Doch selbst im Spam-Ordnerkonnte Robert W. die erste Rechnungslieferungnicht finden.Was er dann in der Rechnunglas, verschlug ihm den Atem:Plötzlich sollte er für Dezember2012 und Januar 2013 eineGrundgebühr in Höhe von insgesamt19,90 Euro zahlen. Eine„8win-online-Gutschrift“ reduzierteden Betrag zwar, doch amEnde kam immer noch einemonatliche Grundgebühr von4,95 Euro heraus.Reklamations-Marathon„So haben wir nicht gewettet“,dachte sich Robert W. und fordertedie Rückerstattung des zuunrecht abgebuchten Betrags bisspätestens 14. Februar. Kurz darauftrudelte die Rechnung fürden Februar ein. Wieder bedientesich Primamobile mit 4,95 EuroGrundgebühr. Dieses Mal reklamierteRobert W. telefonisch. DerSupport bestätigte noch einmal,dass es sich bei seinemVertrag um einenohne Grundgebührund ohne Mindestumsatzhandele und versprach,sich um die Angelegenheitzu kümmern.Am 13. Februar, kurzvor Ablauf der gesetztenFrist, meldete sich dannPrimamobile und versprach,die Angelegenheitzu klären. Eventuelle Guthabenwürden mit der nächstenRechnung verrechnet. Doch auchim März zog Primamobile wiedereine Grundgebühr ein. Von derzugesicherten Gutschrift war aufder Rechnung hingegen nichts zuentdecken. Erneut reklamierteder Kunde und kündigte an, diezu Unrecht abgebuchten Beträgevon seiner Bank zurückbuchen zulassen, wenn Primamobile dasGeld nicht unverzüglich erstatte.Zugleich entzog Robert W. demUnternehmen die Einzugsermächtigung.Wer sich einfach sonicht vereinbarte Gebühren genehmigt,verdiene sein Vertrauennicht, befand der Familienvater.Doch bei Primamobile wollteman nicht so recht einsehen, dassda etwas schiefgelaufen war. AlleRechnungen, schreibt ChristopherK. <strong>vom</strong> Primamobile Qualitätsmanagementam 13. März,seien korrekt erstellt und deshalbgäbe es auch keine Rückzahlungen.Sofort reklamierte der Kundeund forderte das Unternehmenauf, die Rechtsgrundlage für dieeingezogene Grundgebühr biszum 20. März offenzulegen. Anderenfallswerde er alle zu Unrechtkassierten Beträge zurückbuchenlassen.RückbuchungErst einen Tag nach Ablauf desUltimatums meldete sich Primamobile.Man versprach, die falschenAbbuchungen mit dernächsten Rechnung zu verrechnen.Die fehlerhafte Rechnungfür den März 2013 möge er dochbitte trotzdem überweisen. Daskam für Robert W. nicht in Frage;denn schließlich schuldete ihmPrimamobile bereits Geld undbekam die Erstattung nicht inden Griff. Warum sollte er da dieAußenstände noch erhöhen?Nun passierte, was in solchenFällen immer passiert: Der Mahnapparatdes Mobilfunkunternehmenslief an. Am 28. März fordertPrimamobile die ausstehendeGrundgebühr sowie eine Mahngebührin Höhe von fünf Euro. Bis1. April möge der Kunde dochbitte zahlen.Robert W. hatte langsam dieNase voll. Noch am selben Tagwidersprach er der Mahnung,forderte erneut die Erstattungdes Guthabens und setzte demUnternehmen eine Frist bis zum5. April, um die Nichtigkeit derMahnung zu erklären.Es passierte – nichts. Also ließer, wie mehrfach angekündigt,die Bankeinzüge zurückbuchen.Die korrekt berechneten Gesprächsgebührenin Höhe von 80Cent überwies er direkt. Damithatte er sein Geld und die Sachewar für ihn eigentlich erledigt.Doch kurz darauf trudelte dieRechnung für April ein. Sie enthieltzwar immer noch eineGrundgebühr, zusätzlich gab esaber jetzt eine Gutschrift in gleicherHöhe. Damit war dies dieerste Rechnung seit Langem, dieden wirtschaftlichen Schaden für74 c’t 2013, Heft <strong>15</strong>

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