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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel IV: Belzec im Lichte der archäologischen Untersuchungenhindern (zu dieser Frage habe ich mich anderenorts geäußert 290 ). Im Prinzipläßt sich freilich die von der offiziellen Geschichtsforschung postulierteThese, wonach es den Deutschen um die Verwischung von Spuren ging,nicht ausschließen, doch in anderem Sinne, als die orthodoxen Historikerbehaupten: Hätten die Sowjets Massengräber mit Tausenden von Leichenan Krankheiten oder Entbehrungen gestorbener Häftlinge entdeckt, so hättensie diesen Fund zweifellos propagandistisch ausgeschlachtet, so wie esdie Deutschen nach der Entdeckung der Massengräber erschossener Polenund Ukrainer in Katyn und Winniza taten.Nicht leicht einsehbar ist hingegen, weshalb eine gewisse Anzahl vonLeichen nicht verbrannt worden ist. R. O’Neil erklärt diesen Sachverhaltso: 291 »Die nicht ausgegrabenen und verbrannten Leichen (die sich in den zuerstuntersuchten Gräbern befanden) mögen das Ergebnis einer Massenpanikgewesen sein, die keine Zeit mehr zum Beseitigen aller Beweise ließ.«Dieser Deutungsversuch scheitert von vorneherein daran, daß die Verbrennungender offiziellen These zufolge im März 1943 endeten und dieSS-Garnison noch weitere sechs Monate – bis September desselben Jahres– im Lager blieb. Auch die allfällige Hypothese, die Deutschen hätten dasVerbrennen dieser Leichen schlicht vergessen oder nicht mehr gewußt, wodie Gräber lagen, stünde auf schwachen Füßen, weil die letzte SS-Lagerverwaltungmit Sicherheit eine Karte angefertigt hatte, aus der die Positionder Massengräber hervorging, und genau gewußt hätte, wo zu graben war.Schließlich wäre auch die – auf den ersten Blick plausiblere – Vermutungunhaltbar, daß es sich bei den Leichen um die der jüdischen Hilfsmannschaftgehandelt habe, die nach Abschluß der Verbrennungen ermordetwurde: Sämtliche Zeugen, 292 Richter 293 und orthodoxen Historiker einschließlichO’Neil 294 sind sich nämlich einig, daß diese Juden nicht in Bełżecumgebracht, sondern nach Sobibor überstellt worden seien. 295 Ferner290 C. Mattogno, J. Graf, aaO. (Anm. 5), S. 173f.291 R. O’Neil, aaO. (Anm. 114), S. 56.292 Zum Beispiel E. Ukraiński und S. Kozak. ZStL, 252/59, Bd. I, S. 1119 und 1131.293 Vgl. den entsprechenden Abschnitt 9.a. des Berichts des Staatsanwalt von Zamość vom11. April 1946, aaO. (Anm. 78).294 R. O’Neil, aaO. (Anm. 114), S. 50. Siehe auch E. Jäckel u.a. (Hg.), aaO. (Anm. 4), Band.I, S. 180.295 Laut der offiziellen Geschichtsschreibung wurden diese Häftlinge zur Vernichtung nachSobibor geschickt. Doch berichtet M. Tregenza: »Nach der Auflösung des VernichtungslagersBełżec im Frühjahr 1943 wurde Sara Beer, zusammen mit einer Gruppe von 20 bis25 Jüdinnen, in das jüdische Arbeitslager in Trawniki und von dort in das Konzentrati-109

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