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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel III: Zeugen und Angeklagtedes Gerichts zu kurz, das von 15-30 Minuten sprach. 204 Aber es war wohlgar keine Schätzung, sondern viel eher ein Echo des Augenzeugenberichtsvon S. Kozak vom 19. Februar 1946, welche ins Deutsche übertragen undden Prozeßakten beigelegt worden war. Kozak hatte ausgesagt: 205»Um einen Menschen zu vergiften, sind 7 Minuten Aufenthalt im “Bad”nötig.«Der Erwähnung wert ist die vom Zeugen angeführte Ventilation der angeblichenGaskammern. Zieht man in Erwägung, daß das spezifische Gewichtdes Kohlenmonoxids (0,967) praktisch mit demjenigen des Zyanwasserstoffs(0,969) identisch ist, und daß die rasch tödliche Konzentration vonüber 5.000 Teilen pro Million (5,7 mg/Liter) 206 angeblich in 15 bis 30 Minutenerreicht wurde, wäre in der Tat eine Lüftung der Räume nötig gewesen,und diese hätten nur mit Schutzmasken betreten werden können, vondenen aber keiner der wichtigen Zeugen je gesprochen hat. (So wie die mitZyanwasserstoff betriebenen Entwesungskammern einer Ventilation bedurften,hätten auch hypothetische Kohlenmonoxid-Gaskammern eine solchebenötigt. Da das spezifische Gewicht des Kohlenmonoxids mit dem desZyanwasserstoffs fast identisch ist, hätten solche Kammern auch eine beinaheidentische Ventilation gebraucht. Dies heißt, daß es unmöglich gewesenwäre, die Kohlenmonoxid-Gaskammern ohne Schutzmasken zu betreten,genau so wie man die Blausäure-Entwesungskammern nicht ohne solchebetreten durfte.)Anschließend beschreibt der Zeuge das Aussehen der “Vergasten”: 207»Nachdem die Gaskammern gelüftet worden waren, kam ein jüdischesArbeitskommando unter Leitung eines Kapos und holte die Leichen aus denKammern heraus.Auch an dieser Stelle habe ich gelegentlich Aufsichtsdienst gehabt. DieVorgänge kann ich also genau schildern, weil ich alles selbst gesehen undmiterlebt habe.Die Juden waren in die Gaskammern sehr eng eingepfercht worden. Ausdiesem Grunde lagen die Leichen nicht am Boden, sondern sie hingenkreuz und quer durcheinander, die eine zurück-, die andere vorgebeugt, einezur Seite liegend, eine andere kniend, je nachdem, wie der Platz war.Die Leichen waren wenigstens teilweise mit Kot und Urin, andere zum Teil204 Urteilsbegründung beim Bełżec-Prozeß, in: A. Rückerl, aaO. (Anm. 121), S. 135.205 ZStL, 8AR-Z 252/59, S. 1131.206 Laut F. Flury ist eine CO-Konzentration von 5.000 ppm »in 5-10 Minuten tödlich«. F.Flury, F. Zernik, Schädliche Gase, Dämpfe, Nebel, Rauch- und Staubarten. Verlag vonJulius Springer, Berlin 1931, S. 209.207 Verhör von Karl Alfred Schluch vom 10. 11.1961. ZStL, 208 AR-Z 252/59, S. 1513.79

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