Kapitel IV: Belzec im Lichte der archäologischen UntersuchungenMassenvernichtung in Bełżec allzu erbarmungslos demoliert. Der Zwang,um jeden Preis Rudimente der Fata-Morgana-Gaskammern aufstöbern zumüssen, hat A. Kola zu allerlei an den Haaren herbeigezogenen Hypothesenveranlaßt.5.2. Die angeblichen Gaskammern der zweiten LagerphaseNach der Beschreibung von sechs bedeutungslosen Funden (Gebäude A-F) geht A. Kola auf das »Gebäude G« ein (siehe Dokument 1, mit demBuchstaben G markiert). Hier belegten die Untersuchungen 297“den Abdruck eines nicht näher definierbaren Gebäudes, das unzweifelhaftganz aus Holz gefertigt war, einen unterirdischen Teil besaß undvollständig abgerissen worden war. Der von den Überresten im Boden hinterlasseneAbdruck besaß die Form eines regelmäßigen Rechtecks von ca.3,5 x 15 m Größe, dessen Fundament horizontal ca. 80 cm unter der Erdoberflächelag. […] Dieses hölzernen Gebäude diente vielleicht in derzweiten Phase des Lagers, im Herbst und Winter 1942, als Gaskammer.Diese Deutung könnte durch seine Position auf dem Lagergelände bestätigtwerden. Die Probebohrungen im nordöstlichen und nördlichen Teil des Gebäudesbelegten ja die Existenz von Massengräbern. Daß die Gaskammernahe bei den Begräbnisstätten lag, wird durch einige der Augenzeugenberichtebestätigt.«Unglaublicherweise führt A. Kola als einzigen Grund dafür, daß »GebäudeG« die angeblichen Gaskammern der zweiten Lagerphase enthaltenhaben soll, dessen Position ins Feld! Offenbar ist er nicht auf den Gedankengekommen, dieses Holzgebäude könnte womöglich aus der Anfangsphasedes Lagers, d.h. aus dem Jahre 1940, stammen, und die Gräben seien vielleichterst nach seinem Abriß ausgehoben worden. In Wirklichkeit stehtdieses Gebäude in offenem Gegensatz zu den Zeugenaussagen und den gerichtlichenErmittlungen. Dies ist A. Kola nicht entgangen; er schreibt: 298»Laut ihm [Rudolf Reder] bestand die Kammer jedoch aus Beton. Diein dieser Zone durchgeführten Ausgrabungen förderten keinerlei Spurenvon Ziegel- oder Betongebäuden zutage, was die Glaubwürdigkeit des Berichtsin diesem Punkt erschüttert.«Dieser Logik nach muß man aber konsequenterweise die Glaubwürdigkeitsämtlicher Zeugenaussagen und juristischer Ermittlungen für »erschüttert«erklären, weil sie durchweg behaupten, das die Gaskammern der zwei-297 A. Kola, aaO. (Anm. 213), S. 60.298 Ebenda, Anmerkung 28.111
Carlo Mattogno, Bełżecten Lagerphase enthaltende Gebäude habe aus Mauerwerk bestanden! Esreicht hier, die beiden wichtigsten historischen Quellen zu zitieren. Im Urteilbeim Bełżec-Prozeß wird ausdrücklich festgehalten, in der zweiten Lagerphasesei »ein massives Steingebäude mit insgesamt 6 Gaskammern imAusmaß von 4 × 5 m« erbaut worden. 299 Und in der Enzyklopädie des <strong>Holocaust</strong>liest man unter dem Stichwort »Bełżec« im Abschnitt »Zweite Phase«folgendes: 300»Die bestehenden Gaskammern wurden abgerissen und an ihrer Stelleein neues Gebäude aus Ziegeln und Beton erbaut, das sechs Zellen von viermal fünf Metern enthielt.«Doch widerspricht A. Kolas Hypothese den Augenzeugenberichten undden Ergebnissen der juristischen Ermittlungen nicht nur bezüglich derStruktur der angeblichen Gaskammern, sondern auch hinsichtlich ihrerAusmaße. Wie sich den beiden eben angeführten Zitaten entnehmen läßt,werden diese mit 4 m × 5 m (also 20 Quadratmetern) angegeben, was beiangeblich 6 Kammern einer Gesamtfläche von 120 Metern entspricht. A.Kolas »Gebäude G« hat hingegen im Boden einen Abdruck von lediglich3,5 m × 15 m (also 52,5 Quadratmetern) hinterlassen. Nach der Zeichnungrechts vom Lagerplan, den A. Bau angefertigt hat, enthielt dieses Gebäudesechs Gaskammern, die auf beiden Seiten eines durch seine Mitte verlaufendenKorridors lagen. 301 Wies dieser Gang eine Mindestbreite von einemMeter auf, 302 und verlief er durch die gesamte Länge des Bauwerks, soblieben für die sechs Gaskammern noch kümmerliche 37,5 Quadratmeterübrig, und jede Gaskammer maß, einschließlich der Außenmauern undZwischenwände, ganze ([3,5 – 1] ÷ 2 = ) 1,25 × 5 Meter!Rekapitulieren wir: Einerseits widersprechen die archäologischen Fundeden Zeugenaussagen und juristischen Ermittlungen und entkräften diesedadurch; andererseits steht die These A. Kolas bezüglich der Funktion von»Gebäude G« im Widerspruch zu eben diesen Aussagen und Ermittlungen.Akzeptiert man die offizielle These vom “Vernichtungslager”, so darf mandiese aber nicht einfach über Bord werfen: Entweder haben die Gaskammernvon Bełżec so existiert, wie sie die Zeugen schilderten, oder sie habenüberhaupt nicht existiert. Da nun die archäologischen Funde die Zeugenwiderlegen, haben die Gaskammern der zweiten Lagerphase folglich niemalsbestanden. Wie verhält es sich aber mit jenen der ersten Phase?299 A. Rückerl (Hg.), aaO. (Anm. 121), S. 133.300 E. Jäckel u.a. (Hg.), aaO. (Anm. 4), Band I, S. 179.301 Siehe Dokument 6 im Anhang.302 Doch sprach W. Pfannenstiel von einer Breite von 3 Metern (vgl. Kap. III).112
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