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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel IV: Belzec im Lichte der archäologischen UntersuchungenMassenvernichtung in Bełżec allzu erbarmungslos demoliert. Der Zwang,um jeden Preis Rudimente der Fata-Morgana-Gaskammern aufstöbern zumüssen, hat A. Kola zu allerlei an den Haaren herbeigezogenen Hypothesenveranlaßt.5.2. Die angeblichen Gaskammern der zweiten LagerphaseNach der Beschreibung von sechs bedeutungslosen Funden (Gebäude A-F) geht A. Kola auf das »Gebäude G« ein (siehe Dokument 1, mit demBuchstaben G markiert). Hier belegten die Untersuchungen 297“den Abdruck eines nicht näher definierbaren Gebäudes, das unzweifelhaftganz aus Holz gefertigt war, einen unterirdischen Teil besaß undvollständig abgerissen worden war. Der von den Überresten im Boden hinterlasseneAbdruck besaß die Form eines regelmäßigen Rechtecks von ca.3,5 x 15 m Größe, dessen Fundament horizontal ca. 80 cm unter der Erdoberflächelag. […] Dieses hölzernen Gebäude diente vielleicht in derzweiten Phase des Lagers, im Herbst und Winter 1942, als Gaskammer.Diese Deutung könnte durch seine Position auf dem Lagergelände bestätigtwerden. Die Probebohrungen im nordöstlichen und nördlichen Teil des Gebäudesbelegten ja die Existenz von Massengräbern. Daß die Gaskammernahe bei den Begräbnisstätten lag, wird durch einige der Augenzeugenberichtebestätigt.«Unglaublicherweise führt A. Kola als einzigen Grund dafür, daß »GebäudeG« die angeblichen Gaskammern der zweiten Lagerphase enthaltenhaben soll, dessen Position ins Feld! Offenbar ist er nicht auf den Gedankengekommen, dieses Holzgebäude könnte womöglich aus der Anfangsphasedes Lagers, d.h. aus dem Jahre 1940, stammen, und die Gräben seien vielleichterst nach seinem Abriß ausgehoben worden. In Wirklichkeit stehtdieses Gebäude in offenem Gegensatz zu den Zeugenaussagen und den gerichtlichenErmittlungen. Dies ist A. Kola nicht entgangen; er schreibt: 298»Laut ihm [Rudolf Reder] bestand die Kammer jedoch aus Beton. Diein dieser Zone durchgeführten Ausgrabungen förderten keinerlei Spurenvon Ziegel- oder Betongebäuden zutage, was die Glaubwürdigkeit des Berichtsin diesem Punkt erschüttert.«Dieser Logik nach muß man aber konsequenterweise die Glaubwürdigkeitsämtlicher Zeugenaussagen und juristischer Ermittlungen für »erschüttert«erklären, weil sie durchweg behaupten, das die Gaskammern der zwei-297 A. Kola, aaO. (Anm. 213), S. 60.298 Ebenda, Anmerkung 28.111

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