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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel III: Zeugen und Angeklagtenensteins Aufgabe bestand offenbar darin, die numerischen Angaben Gersteinssystematisch zu “verbessern”, die verrücktesten Übertreibungen auszumerzenund so einen akzeptablen Kern zu retten. Nun betrachtet ein Historikerwie M. Tregenza das Zeugnis Pfannenstiels als wichtiger als dasjenigeGersteins selbst; letzterer gilt mittlerweile (endlich!) als unglaubhaft.Doch warum hätte Gerstein ein reales Geschehen dermaßen unsinnig schildernsollen, daß das Ganze unglaubwürdig wirken mußte?Zu diesem fundamentalen Punkt, der Gersteins wahres Motiv zur Abfassungseiner Berichte erhellen könnte, hüllt sich die offizielle Geschichtsschreibungin beredtes Schweigen.Was Pfannenstiel betrifft, so war seiner “Mission” kein Erfolg beschieden:Er hat die Glaubwürdigkeit Gersteins nicht etwa gerettet, sondern imGegenteil weiter untergraben!3. Der Bełżec-ProzeßWas sich beim Bełżec-Prozeß abspielte, faßt Adalbert Rückerl wie folgtzusammen: 191»Nur vier Tage – vom 18. bis 21. Januar 1965 – dauerte die Hauptverhandlunggegen den einzigen im sogenannten Bełżec-Prozeß noch verbliebenenAngeklagten Josef Oberhauser. Das Gericht vernahm vierzehn Zeugen.Dreizehn davon gehörten seinerzeit der SS oder der Organisation T 4an. Der vierzehnte Zeuge war – soweit feststellbar – der einzige aus demKreis der Opfer, der das Lager Bełżec überlebt hatte. Unter den Zeugen befandensich sechs Angeschuldigte, gegen die das Hauptverfahren von derStrafkammer nicht eröffnet worden war. Fünf von ihnen waren – zusammenmit einem weiteren Zeugen – inzwischen im Sobibor-Prozeß unter Anklagegestellt worden. Bei einem Zeugen handelte es sich um den Professor Pfannenstiel,der seinerzeit zusammen mit Gerstein im August 1942 das LagerBełżec besichtigt hatte.Der Angeklagte Oberhauser verweigerte in der Hauptverhandlung jedeEinlassung zur Sache. Er berief sich auf Befehlsnotstand und machte darüberhinaus in erster Linie geltend, er sei wegen der Beteiligung an den inBełżec begangenen Massentötungen bereits am 24. September 1948 vomLandgericht Magdeburg verurteilt worden und habe auf Grund dieses Urteilsacht Jahre in Strafanstalten der DDR zugebracht. […]kovs siehe meine Studie Il rapporto Gerstein, aaO. (Anm. 85), S. 208-227.191 A. Rückerl (Hg.), aaO. (Anm. 121), S. 83f.73

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