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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel II: Entstehung und Entwicklung der offiziellen GeschichtsversionIn ihrem offiziellen Bericht über die deutschen Verbrechen in Polen, derfür den Nürnberger Prozeß erstellt und von den Sowjets als DokumentURSS-93 vorgelegt wurde, stellte die polnische Regierung hinsichtlich desLagers Bełżec folgende Behauptungen auf: 72»Das Lager in Bełżec wurde im Jahre 1940 errichtet und war für Deportiertebestimmt, meistens für deportierte Juden. Aber allmählich wurdees zu anderen Zwecke eingerichtet und zur Hinrichtung unzähliger Judenangewendet. In den ersten Monaten 1942 wurde berichtet, daß in diesemLager besondere Einrichtungen zur Massenhinrichtung der Juden eingeführtwurden. Unter dem Vorwand, daß man sie ins Bad führt, wurden sievöllig entkleidet und ins Gebäude hineingetrieben. Durch den Fußbodendieses Gebäudes ging ein starker elektrischer Strom. Tausende von Menschenwesenwurden hier getötet. Die Wachen plünderten und beraubten dieInsassen, wenn sie noch beim Leben waren, und nachdem sie getötet wurden,nahmen sie alles, was Juden hinterlassen hatten.«Dieser Absatz wurde in Nürnberg vom sowjetischen Ankläger L.N.Smirnow bei der Verhandlung vom 19. Februar 1946 als Teil des offiziellenBerichts der polnischen Regierung, Dokument URSS-93, zitiert: 73»Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf eine Stelle, die dieHerren Richter auf Seite 136, Rückseite, im Dokumentenbuch finden werden.Es ist ein Bericht der Polnischen Regierung, welcher zeigt, daß dasLager Sobibur [74] während der ersten und zweiten Liquidation des jüdischenGhettos errichtet wurde, jedoch ging die Hauptvernichtungswelledurch dieses Lager Anfang 1943. In dem gleichen Bericht im letzten Absatz,auf Seite 136 des Dokumentenbuches, finden wir eine Feststellung darüber,daß das Lager Beldjitze [75] im Jahre 1940 errichtet wurde; jedoch wurdenim Jahre 1942 die besonderen elektrischen Anlagen für die Massenvernichtungvon Menschen installiert. Unter dem Vorwand, die Leute zum Bade zuführen, zwang man sie, sich vollkommen auszukleiden und trieb sie dann indas Haus, wo der Fußboden mit elektrischem Strom geladen war; dortwurden sie getötet.«Der Bezirksuntersuchungsrichter des Gerichts von Lublin, CzesławGodzieszewski, sowie der Staatsanwalt des Gerichts von Zamość, JanGrzybowsky, hatten zwischen Ende 1945 und Anfang 1946 Untersuchungengeleitet und Dutzende von Zeugen befragt. Dabei wurde freilich über-72 URSS-93, S. 41f.73 IMG, Bd. VII, S. 633f.74 Phonetische Transkription von “Sobibor”.75 Ungefähre Wiedergabe des russischen “Белжец” (Belžetz), das seinerseits eine ungefähreWiedergabe des polnischen Bełżec ist.41

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