Kapitel II: Entstehung und Entwicklung der offiziellen GeschichtsversionIn ihrem offiziellen Bericht über die deutschen Verbrechen in Polen, derfür den Nürnberger Prozeß erstellt und von den Sowjets als DokumentURSS-93 vorgelegt wurde, stellte die polnische Regierung hinsichtlich desLagers Bełżec folgende Behauptungen auf: 72»Das Lager in Bełżec wurde im Jahre 1940 errichtet und war für Deportiertebestimmt, meistens für deportierte Juden. Aber allmählich wurdees zu anderen Zwecke eingerichtet und zur Hinrichtung unzähliger Judenangewendet. In den ersten Monaten 1942 wurde berichtet, daß in diesemLager besondere Einrichtungen zur Massenhinrichtung der Juden eingeführtwurden. Unter dem Vorwand, daß man sie ins Bad führt, wurden sievöllig entkleidet und ins Gebäude hineingetrieben. Durch den Fußbodendieses Gebäudes ging ein starker elektrischer Strom. Tausende von Menschenwesenwurden hier getötet. Die Wachen plünderten und beraubten dieInsassen, wenn sie noch beim Leben waren, und nachdem sie getötet wurden,nahmen sie alles, was Juden hinterlassen hatten.«Dieser Absatz wurde in Nürnberg vom sowjetischen Ankläger L.N.Smirnow bei der Verhandlung vom 19. Februar 1946 als Teil des offiziellenBerichts der polnischen Regierung, Dokument URSS-93, zitiert: 73»Ich lenke die Aufmerksamkeit des Gerichtshofs auf eine Stelle, die dieHerren Richter auf Seite 136, Rückseite, im Dokumentenbuch finden werden.Es ist ein Bericht der Polnischen Regierung, welcher zeigt, daß dasLager Sobibur [74] während der ersten und zweiten Liquidation des jüdischenGhettos errichtet wurde, jedoch ging die Hauptvernichtungswelledurch dieses Lager Anfang 1943. In dem gleichen Bericht im letzten Absatz,auf Seite 136 des Dokumentenbuches, finden wir eine Feststellung darüber,daß das Lager Beldjitze [75] im Jahre 1940 errichtet wurde; jedoch wurdenim Jahre 1942 die besonderen elektrischen Anlagen für die Massenvernichtungvon Menschen installiert. Unter dem Vorwand, die Leute zum Bade zuführen, zwang man sie, sich vollkommen auszukleiden und trieb sie dann indas Haus, wo der Fußboden mit elektrischem Strom geladen war; dortwurden sie getötet.«Der Bezirksuntersuchungsrichter des Gerichts von Lublin, CzesławGodzieszewski, sowie der Staatsanwalt des Gerichts von Zamość, JanGrzybowsky, hatten zwischen Ende 1945 und Anfang 1946 Untersuchungengeleitet und Dutzende von Zeugen befragt. Dabei wurde freilich über-72 URSS-93, S. 41f.73 IMG, Bd. VII, S. 633f.74 Phonetische Transkription von “Sobibor”.75 Ungefähre Wiedergabe des russischen “Белжец” (Belžetz), das seinerseits eine ungefähreWiedergabe des polnischen Bełżec ist.41
Carlo Mattogno, Bełżechaupt nicht geklärt, welche Methode bei der angeblichen Massenausrottungzur Anwendung gelangt war. Die Aussagen ergaben vielmehr ein heillosesWirrwarr. Die Zeugen aus zweiter Hand, die vom Hörensagen berichteten,schilderten ein kunterbuntes Durcheinander von Mordmethoden, ohne angebenzu können, welche die tatsächliche oder, wenn es mehrere gab, diehauptsächliche gewesen sei. Beispielsweise erklärte der polnische ZeugeEugeniusz G. am 14. Oktober 1945: 76»In der Angst um mein eigenes Leben habe ich die “Schwarzen”, die imVernichtungslager in Bełżec tätig waren, nicht gefragt, auf welche Weisedie Juden getötet werden. Sonst sagten die einen Leute, daß die Juden imLager Bełżec mit Gas vernichtet werden, die anderen meinten, daß dies mitdem elektrischen Strom erfolgte, die anderen wiederum behaupteten, daßsie in einer Kammer getötet wurden, aus der man die Luft auspumpte, wodurchsie erstickten.«Am 20. März 1946 gab ein anderer polnischer Zeuge, Edward F., zuProtokoll: 77»Sie [die ukrainischen Lagerwachen] erzählten mir, daß die Juden zueinigen Hunderten in die Baracke gepreßt wurden, wo man sie mit elektr.Strom tötete, und daß man ihre Leichen dann mit der Kleinbahn zu demGraben beförderte.«Verhängnisvoll für die Tötungsmethode “elektrischer Strom” erwies sichparadoxerweise die Befragung des einzigen selbsternannten Augenzeugen:Rudolf Reder.Am 11. April 1946 verfaßte die Staatsanwaltschaft Zamość einen »Berichtüber die Ergebnisse der Untersuchung in der Sache des Vernichtungslagerin Bełżec«, in dem sie ein Fazit ihrer Ermittlungen zog. Bezüglich derMordmethode schrieb sie: 78»Worin die Methode des Umbringens der Menschen in den Gaskammernbestand, ließ sich nicht feststellen. Besonders war nicht zu ermitteln,ob durch die Rohre, die den Motor mit den Gaskammern verbanden, einGas in die Kammern gepumpt wurde, oder ob man die Luft in den Kammernpreßte [d.h. komprimierte], oder etwa diese Luft von dort herauspumpte.Der im Lager in der Zeit der Judenmorde arbeitende Zeuge RudolfReder stellt fest, daß er in den Augenblicken, in denen direkt nach der Tötungder in den Kammern befindlichen Menschen die Türen aufgemachtwurden, auf der Rampe gewesen ist, daß er jedoch nie irgendeinen Geruch76 ZStL, 252/59, Bd. I, S. 1136 (Übersetzung aus dem Polnischen).77 ZStL, 252/59, Bd. I, S. 1223 (Übersetzung aus dem Polnischen).78 ZStL, 252/59, Bd. I, S. 1226 (Übersetzung aus dem Polnischen).42
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