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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel IV: Belzec im Lichte der archäologischen UntersuchungenIm seiner Befragung durch Untersuchungsrichter Jan Sehn wiederholtedieser Zeuge am 29. September 1945: 221»Die Gruben waren so ausgehoben, daß sie alle dieselben Ausmaßeaufwiesen, und wiesen eine Länge von 100 m, eine Breite von 15 m sowieeine Tiefe von 15 m auf.«Kurt Gerstein schrieb in seinem bekannten Bericht vom 26. April: 222»Nun wurden die nackten Leichen in die großen Gräben von 100 x 20 x12 m geworfen, die ungefähr bei den Todeskammern gelegen waren.«In dem von ihm am 6. Mai 1945 verfaßten Bericht bestätigte Gersteindiese Angaben: 223»Die nackten Leichen wurden auf Holzwagen nur wenige Meter weit inGruben von 100 x 12 x 20 m geworfen.«Daraus ergibt sich, daß die Gräber laut Reder eine Oberfläche von 2.400m² und laut Gerstein eine solche von 2.000 m² aufwiesen, während ihr Volumengemäß Reder 37.500 m³ und gemäß Gerstein 24.000 m³ betrug.Doch aus den Bohrungen A. Kolas geht hervor, daß das größte Grab (Nr.27) eine Oberfläche von lediglich 540 m² einnahm, während dasjenige mitdem größten Volumen bloß 2.100 m³ maß. Außerdem waren, wie A. Kolahervorhebt, die meisten Gräber 4 bis 5 m tief, und weiter unten begann dasGrundwasser. Somit findet auch die von den Zeugen behauptete Tiefe von15 bzw. 12 m in den Grabungsergebnissen keine Stütze. Was die AngabenReders anbelangt, so hätte die Gesamtfläche der dreißig Gruben, die er gesehenhaben will, 7,5 Hektar betragen und wäre somit größer gewesen alsdas gesamte Lager (6,2 Hektar)!2.2. Die ersten juristischen ErmittlungenEine dermaßen handgreifliche Absurdität wurde vom Staatsanwalt vonZamość nicht nur akzeptiert, sondern sogar willkürlich übertrieben! In seinemBericht vom 11. April 1946 schrieb dieser nämlich: 224»Alle Massengräber hatten die gleichen Maße: 100 m lang, 25 m breitund 15 m tief. Die in die Gräber geworfenen Leichen wurden mit Kalkübergossen, danach wurden die Leichenberge von den Häftlingen mit Sandzugeschüttet. Solche Gräber wird es im Lager dreißig, vierzig und mehrgegeben haben.«221 AGK, OKBZN Krakau, 111, S. 4.222 PS-1553, S. 7.223 PS-2170, S. 6.224 ZStL, 252/59, Bd. I, S. 1227 (Übersetzung aus dem Polnischen).87

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