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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Kapitel IV: Belzec im Lichte der archäologischen Untersuchungengefähr 26 x 8 m betrugen, [314] sowie dessen innere Untergliederung in sechsRäume. […] Die Deutung der Funktion von Gebäude D als Gaskammer inder ersten Lagerphase, so wie sie uns durch den Zeugen S. Kozak geschildertworden ist, stimmt nicht voll mit den bei den archäologischen Grabungsarbeitengemachten Beobachtungen überein. Dies gilt namentlich fürseine Position innerhalb des Lagers. Das Gebäude wurde in dessen Westteilzu Tage gefördert, während sich nach dem Bericht S. Kozaks die von ihmgeschilderte Gaskammer einige Dutzend [315] Meter weiter südlich von dieserStelle befunden haben müßte. Überdies erwähnte der Zeuge, die Hüttesei mit der Bestimmung als Gaskammer erbaut worden, während bei GebäudeD lediglich die Zweckentfremdung eines bereits bestehenden Bauwerks,das einen Garage-Durchfahrtsweg aufwies, vorliegen könnte. DieUntergliederung der Grundfesten von Gebäude D in sechs gleiche Räumeweist möglicherweise darauf hin, daß die oberhalb des Erdbodens gelegenenTeile in sechs Räume untergliedert waren, von denen einer als Garage(Autoreparaturwerkstatt) diente.«Fassen wir zusammen: Die von S. Kozak beschriebene Baracke stand aneinem anderen Ort als die Überreste von »Gebäude D« und war eigens alsVergasungsgebäude errichtet worden, während »Gebäude D« ursprünglichzu anderen Zwecken erbaut worden war; das “Vernichtungsgebäude” maß12 m × 8 m und »Gebäude D« 26 m × 12 m; ersteres war in drei Räume unterteiltund letzteres in sechs; zu guter Letzt gibt es in der Nähe von “GebäudeD” keinerlei Spuren der Lagerbahn. Kurz und gut: Die BeschreibungS. Kozaks steht in völligem Widerspruch zu den archäologischen Funden.Doch mag sich A. Kola nicht zu der logischen Schlußfolgerung durchringen,daß damit auch die Glaubhaftigkeit dieses Zeugen erschüttert ist,und er greift deshalb zu einer wahrhaft unglaublichen Ausflucht: 316»Bei einer solchen Deutung muß sich die Gaskammer der ersten Lagerphasesüdöstlich von Gebäude D befunden haben und der Umkleideraumsowie der Friseursalon südlich von ihm.« (Hervorhebung von mir)Mit anderen Worten: Weil sich die Überreste von »Gebäude D« in keinerWeise mit der Beschreibung S. Kozaks unter einen Hut bringen lassen,und weil die Menschentötungsgaskammern unbedingt existiert haben müssen,folgt daraus, daß sie sich »südöstlich von Gebäude D« befanden! Zu A.Kolas Pech gibt es freilich in jener Zone keine Spuren irgendwelcher Bauwerke.Um wenigstens einen Teil der offiziellen These zu retten, sah sich A.314 Wie bereits erwähnt, maßen die Reste gemäß den Zeichnungen A. Kolas 26 × 12 m.315 Eine wörtliche Übersetzung wäre: “Mehrere zehn”.316 A. Kola, aaO. (Anm. 213), S. 68.115

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