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09d-b.pdf - Holocaust-Handbücher

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Carlo Mattogno, BełżecA. Von einem 1100-pferdigen Motor. Die Auspuffrohre gingen in die einzelnenKammern.«Es ist also offensichtlich, daß von Halle den Gerstein-Bericht zumindestoberflächlich kannte, und daß ihn Pfannenstiel nicht bloß ebenfalls kannte,sondern auch wußte, daß von Halle ihn kannte, daß der Befragung also eine“Instruktion” vorausgegangen war! Angesichts dieser Ausgangslage warnichts anderes zu erwarten als ein kafkaeskes Verhör!1949 wurde die von Kurt Gerstein erzählte Geschichte beim Prozeß gegenGerhard Peters, den ehemaligen Generaldirektor der FirmaDEGESCH, 146 welche das Zyklon B verteilt hatte, vorgelegt und löste inder deutschen Presse lebhaften Widerhall aus. 147 Doch Pfannenstiel mußte,obgleich er von der alliierten Justiz von sämtlichen Anklagen freigesprochenworden war, noch die letzte Klippe umschiffen, nämlich die deutscheJustiz. Am 6. Juni 1950, als er vom Landsgericht Darmstadt verhört wurde,war er noch Angeklagter, doch bereits bei der folgenden Befragung (9. November1959) war er zum bedeutenden Zeugen geworden, und als solchertrat er auch 1965 beim Bełżec-Prozeß auf. 148 Damals begann seine Karriereals offizieller Bürge für die Richtigkeit des Gerstein-Berichts, und als solcherwurde er von der aufkeimenden deutschen <strong>Holocaust</strong>-Geschichtsschreibungweidlich in Anspruch genommen. Die Belohnung ließ dennauch nicht auf sich warten: Pfannenstiel wurde aus Mangel an Beweisenvon drei seitens der Staatsanwaltschaft Marburg/Lahn gegen ihn angestrengtenAnklagen freigesprochen (ein kleines Zeichen der Dankbarkeitseitens der Staatsanwaltschaft!), und sämtliche Passagen des Gerstein-Berichts vom 4. Mai 1945, die ihn in schiefem Licht erscheinen ließen,wurden in der ersten offiziellen Veröffentlichung dieses Dokuments, welche1953 vom Historiker Hans Rothfels besorgt wurde, getilgt (ein kleines Zeichender Dankbarkeit seitens der Geschichtsschreibung!) 149 Es verwundertalso nicht, daß Pfannenstiel ab 1950 offiziell und öffentlich für die Glaubwürdigkeitdes “Gerstein-Berichts” bürgte (ausgenommen die Passagenüber ihn selbst…). Privat freilich konnte er es sich leisten, zu sagen, was ertatsächlich dachte. Dies tat er in einem wohlbekannten Brief an den franzö-146 DEutsche GEsellschaft für SCHädlingsbekämpfung.147 Siehe z.B. den Artikel »Zyklon B gegen KZ-Häftlinge. Bericht über ersten deutschenGiftgasprozess«, in: Die Neue Zeitung, Nr. 34, 22. März 1949.148 A. Rückerl (Hg.), aaO. (Anm. 121), S. 83; siehe den folgenden Abschnitt.149 Hans Rothfels, »Augenzeugenbericht zu den Massenvergasungen,« Vierteljahrshefte fürZeitgeschichte, 1(2) (1953), S. 177-194.64

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