13.07.2015 Aufrufe

was Recht ist 27.09.2013

was Recht ist 27.09.2013

was Recht ist 27.09.2013

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

14Die Abnahme <strong>ist</strong> Fälligkeitsvoraussetzung für den Werklohnanspruch des BGB, § 641BGB. In der VOB <strong>ist</strong> darüber hinaus die Schlussrechnung erforderlich.c.) Übergang der Le<strong>ist</strong>ungsgefahrBis zur Abnahme muss der Unternehmer die Le<strong>ist</strong>ung auch dann erneut erbringen,wenn sie ohne sein oder das Verschulden des Auftraggebers untergegangen oderbeschädigt <strong>ist</strong> (BGH Urteil vom 30.06.1977 NJW 1977 Seite 1966; KniffkaBauvertragsrecht, § 640 Rn. 13). Hier ging es um folgendes: Die Klägerin diesesVerfahrens begehrt Ersatz von Mängelbeseitigungskosten. Die Beklagte war unterGeltung der VOB/B beauftragt, Stahlbauarbeiten zu erbringen. Darüber hinaus musstendie verzinkten Stahlplatten unverzüglich mit einem PVC-Beschichtung versehen werden.Diese begann nach Abnahme zu blättern. Hierzu kam es, weil sich aufgrund vonEinwirkungen von schwefelhaltigen Dämpfen (Industrieatmosphäre) ein Zinksulfatgebildet hatte, welches in Fachkreisen als nicht schädlich bekannt war. Wenn dieBeklagte die Arbeiten früher hätte beginnen können, wäre der Schaden vermiedenworden. Ein früherer Beginn war wegen der Verzögerung von Arbeiten andererUnternehmer nicht möglich. Der BGH hat der Klage stattgegeben.d.) Übergang der VergütungsgefahrEr trägt auch die Vergütungsgefahr, das bedeutet, dass er den Anspruch auf Zahlungdes Werklohns bei unverschuldetem Untergang verliert (BGH NJW 1963, Seite 1824).Hier ging es um folgenden Sachverhalt: Der Beklagte war mit der Errichtung einerScheune beauftragt. Die Le<strong>ist</strong>ung wurde nicht fertiggestellt. Der Kläger lagerte in derunfertigen Scheune Heu, <strong>was</strong> sich selbst entzündete. Der Kläger verlangt vomBeklagten die Differenz zwischen den gele<strong>ist</strong>eten Anzahlungen zu der geringerenLe<strong>ist</strong>ung der Feuerversicherung. Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Der BGHfolgt dem grundsätzlich, rechnet aber dem Beklagten die durch den Kläger geschaffenenBrandgefahr als in seiner Sphäre liegend zu und billigt ihm einen Vergütungsanspruchzu. Wäre die nicht fertige Scheune durch einen Blitzschlag verbrannt worden, wäre derUnternehmer verurteilt worden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!