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was Recht ist 27.09.2013

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42verschuldensunabhängigen Mängelhaftung. Für den Unternehmer hat das erheblicheKonsequenzen.Er <strong>ist</strong> nämlich bei Vorliegen eines Mangels darlegungs- und beweispflichtig dafür, dasser seiner Hinweis- und Prüfungspflicht nachgekommen <strong>ist</strong>. Nur dann, wenn er das getanhat und dies auch beweisen kann, <strong>ist</strong> er nach der gesetzlichen Regelung entlastet. Ermuss sich nach Möglichkeit schriftlich (in der VOB/B ohnehin) gegen die Güte der vomAuftraggeber gelieferten Stoffe und Bauteile oder gegen die Le<strong>ist</strong>ung andererUnternehmer wenden und konkret Bedenken äußern.Im Falle des undichten Daches hätte der Unternehmer deswegen den Auftraggeberdarauf hinweisen müssen, dass bei Einhaltung seiner Le<strong>ist</strong>ungsverpflichtung die Gefahrbesteht, dass das Dach undicht <strong>ist</strong> und somit die Funktionstauglichkeit nicht hat bzw. dieFunktion als „Schutz vor eindringendem Wasser bei bestimmten Wetterlagen“ nichterfüllen kann.Beim Blockheizkraftwerk hätte der Unternehmer die Vorle<strong>ist</strong>ung des anderenUnternehmers prüfen müssen, er hätte sich insbesondere Unterlagen vorlegen lassenmüssen, aus denen sich die Le<strong>ist</strong>ungsverpflichtung des Vorunternehmers ergibt, umsodann dem Auftraggeber gegenüber seiner Bedenken- und Hinweispflichtnachkommen zu können. Er musste ihm deutlich schreiben, dass seine Heizung nichtfunktionieren kann, weil die hierfür erforderliche Ausgangsle<strong>ist</strong>ung nicht vorhanden <strong>ist</strong>.Dabei <strong>ist</strong> hervorzuheben, dass die Bedenken- und Hinweispflicht gegenüber demAuftraggeber erfüllt werden muss und nicht etwa gegenüber Dritten z.B. gegenüberdem uneinsichtigen Architekten. Auch das wird in der Praxis häufig übersehen.In einer Entscheidung vom 30.06.2011 (VII ZR 109/10) zeigt der BGH Möglichkeiten derEntlastung für den Unternehmer auf. Dazu später.b.) SowiesokostenEs kommt immer wieder vor, dass in den Le<strong>ist</strong>ungsbeschreibungen Le<strong>ist</strong>ungenvergessen werden, die zur Funktionstauglichkeit und Zweckentsprechung notwendigsind. Führt der Unternehmer diese Le<strong>ist</strong>ungen, die weggelassen sind, dann nicht aus, <strong>ist</strong>

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