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was Recht ist 27.09.2013

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79Auch bei lediglich planerischen Le<strong>ist</strong>ungen, die sich noch nicht im Bauwerk verwirklichthaben, also vor Baubeginn erbracht wurden, bejaht beispielsweise das OLG DüsseldorfBaurecht 2005 Seite 585 und der überwiegende Teil der Literatur einen Anspruch aufSicherheitsle<strong>ist</strong>ung (Pastor in Werner-Pastor Rdn. 323). Dies dürfte auch richtig sein,weil es nicht darauf ankommt, im Rahmen des § 648 a BGB ob sich das Bauvorhabenbereits konkretisiert hat. Es bedarf lediglich eines Werkvertrages und derentsprechenden Honorarvereinbarung.c.) AnspruchsgegnerAnspruchsgegner <strong>ist</strong> der Besteller, also derjenige der den Auftrag zur Baule<strong>ist</strong>ung erteilthat. Beispielsweise <strong>ist</strong> Besteller beim Subunternehmer der Haupt- oderGeneralunternehmer oder Generalunternehmer ohne Rücksicht auf das Eigentum amBaugrundstück, diese Kette kann sich ohne weiteres weiter nach unten verlängern (Sub-Subunternehmer).Es gibt Ausnahmen, wann eine Sicherheitsle<strong>ist</strong>ung nicht verlangt werden kann. Dies giltfür öffentlich rechtliche Besteller, also ausschließlich öffentlich rechtlicheSondervermögen. Dazu gehören nicht beispielsweise Privatunternehmen, die deröffentlichen Hand gehören. Hier kann selbstverständlich Sicherheit verlangt werden.Weitere Ausnahme <strong>ist</strong> der Besteller eines Einfamilienhauses mit und ohneEinliegerwohnung. Diesbezüglich kann eine Sicherheit dann nicht verlangt werden.d.) Wann entsteht der Anspruch und in welcher Höhe:Der Anspruch entsteht mit Vertragsabschluss in voller Höhe des Vergütungsanspruchs,der nach dem Vertrag geschuldet wird unabhängig davon, ob der Unternehmerüberhaupt eine Le<strong>ist</strong>ung erbracht hat. Gesichert werden sollen seine Vorle<strong>ist</strong>ungen. DerUnternehmer kann deswegen den berechtigten, aber nicht erfüllten Vergütungsanspruchin jeder Situation des Bauvorhabens zur Grundlage eines Sicherungsverlangensmachen. Dies gilt vor und nach Abnahme und auch nach Kündigung durch denBesteller, der Anspruch auf Sicherheitsle<strong>ist</strong>ung besteht auch dann, wenn dieSchlussrechnung gestellt worden <strong>ist</strong>. Er besteht auch, wenn der Unternehmer insolvent

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