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was Recht ist 27.09.2013

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18In Gewährle<strong>ist</strong>ungsbürgschaften findet sich häufig folgender Satz, (insbesondere bei derVHV-Bürgschaft): Die Bürgschaft haftet „für bereits fertiggestellte und ohneBeanstandungen und Auflagen abgenommene Gewerke“ oder „für mängelfreiabgenommene Gewerke“. Findet dann trotz Vereinbarung im Bauvertrag keine förmlicheAbnahme statt und werden so die vertraglichen Voraussetzungen geändert, <strong>ist</strong> das eineRegelung zu Lasten des Bürgen. Er kann nicht ohne förmliche Abnahme in Anspruchgenommen werden. (Ingenstau-Korbion, § 12 Abs. 4, Rdn. 6; OLG Rostock, BauR2007,S. 549). Die Bürgschaft <strong>ist</strong> dann wertlos.c.) Die konkludente AbnahmeFür die konkludente Abnahme bedarf es keiner ausdrücklichen Erklärung, aber einerHandlung, aus der sich ohne Zweifel die Billigung der Le<strong>ist</strong>ung des Unternehmers ergibt.(Ingenstau-Korbion, § 12 Rdn. 10) Hierzu gehört z.B. die vorbehaltslose vollständigeZahlung des vom Unternehmer verlangten Schlussrechnungsbetrages, (BGH BauR1970, S. 49)Die VOB/B sieht in § 12 Abs. 5 weiterer Abnahmemöglichkeiten vor. Die ersteMöglichkeit <strong>ist</strong> die Erklärung über die Fertigstellung der Le<strong>ist</strong>ung. Eine derartigeErklärung <strong>ist</strong> z. B. die Zusendung der Schlussrechnung. In diesem Fall gilt die Abnahmeals erfolgt innerhalb von 12 Werktagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung.Voraussetzung <strong>ist</strong> allerdings, dass keine förmliche Abnahme verlangt worden <strong>ist</strong>. Einweiterer Fall, der in der VOB/B geregelt <strong>ist</strong>, <strong>ist</strong> die Tatsache, dass der Besteller dieWerkle<strong>ist</strong>ung in Benutzung genommen hat. In diesem Fall gilt die 6 Tagesfr<strong>ist</strong> nachBeginn der Benutzung, wobei es sich hier um eine bestimmungsgemäßeIngebrauchnahme handeln muss. Auch hier darf ein Abnahmeverlangen nichtvorausgegangen sein.d.) Fr<strong>ist</strong>setzungIm Übrigen bleibt es dem Unternehmer unbenommen, dem Besteller eine Fr<strong>ist</strong> zurAbnahme zu setzen mit der Folge, dass nach Ablauf der Fr<strong>ist</strong> die Abnahme als erfolgt

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