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was Recht ist 27.09.2013

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8623.07.2012 als mehr als 3 ½ Jahre nach der Übermittlung der Schlussrechnung denErlass einer einstweiligen Verfügung. Das Oberlandesgericht we<strong>ist</strong> den Antrag zurück.Grundsätzlich sagt das Oberlandesgericht zwar, dass der Anspruch auf Eintragung einerVormerkung sei, weil es sich um Vergütungsansprüche für Arbeiten an einemBauvorhaben handelt. Für den Erlass der einstweiligen Verfügung bedarf es jedoch derkonkreten Dringlichkeit im Einzelfall. Diese Vermutung kann wiederlegt sein, wenn 3 ½Jahre nach Schlussrechnung der Antrag gestellt wird. Bis zu welchen Zeitpunkt derAntrag gestellt werden muss, sagt das Oberlandesgericht nicht, weil es eine Fülle vonGründen geben kann, diesen Antrag zunächst nicht zu stellen und ihn dann dochaufzunehmen. Vor diesem Hintergrund kann nur empfohlen werden, den Antrag wennüberhaupt möglichst zeitnah nach Stellung der Schlussrechnung zu stellen, wennZahlungen oder Sicherstellungen durch den Auftraggeber nicht erfolgen.Die entsprechende einstweilige Verfügung ergeht in der Regel innerhalb kurzer Zeit undin der Regel auch ohne mündliche Verhandlung, wenn die Ansprüche hinreichendglaubhaft gemacht worden sind. Hiervon erhält der Besteller erst Kenntnis, wenn dieVormerkung im Grundbuch eingetragen worden <strong>ist</strong>. Hiergegen richtet sich dann in derRegel der Widerspruch des Bauherren, der durch Vorlage von Privatgutachten oder inanderer Weise das Vorliegen von Mängeln glaubhaft macht, um die Vormerkung ganzoder teilweise aus dem Grundbuch wieder zu entfernen. (Pastor a.a.O. Rdn. 272ff).Dabei hilft ihm jedenfalls vor Abnahme die Beweislastverteilung, denn vor Abnahmemuss der Unternehmer die Mängelfreiheit seiner Le<strong>ist</strong>ung beweisen. Eine detaillierteMängelaufstellung des bauleitenden Architekten und eine entsprechendeZeugenaussage in der mündlichen Verhandlung wird der Unternehmer kaum et<strong>was</strong>entgegenzusetzen haben.e.) SchutzschriftGerade weil die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek bzw. dieentsprechende Vormerkung zur Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothekwirtschaftlich die Wirkung einer Grundbuchsperre hat, hat sich das <strong>Recht</strong>sinstitut derSchutzschrift entwickelt, die der Auftraggeber bei Gericht einreichen kann, damit das

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