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was Recht ist 27.09.2013

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91schwierig gelingt. Der Zustand der Gesellschaft lässt sich für einen Gläubiger durchEinsicht in das Gutachten des Insolvenzverwalters feststellen oder durch Einsicht in diestaatsanwaltliche Ermittlungsakte als Geschädigter.d.) HaftungsumfangIn der weiteren Entscheidung vom 14.05.2012 (II ZR 130/10) hat sich der BGH mit demUmfang des Schadens beschäftigt, den der Geschäftsführer zu ersetzen hat. DerSchaden besteht hier darin, dass der geschädigte Unternehmer auf die Tatsachevertraut hat, dass der Auftraggeber nicht insolvenzreif <strong>ist</strong>. Der Geschädigte habeAnspruch auf Ausgleich des Schadens, der dadurch entstanden <strong>ist</strong>, dass er in eine<strong>Recht</strong>sbeziehung zu einer zahlungsunfähigen oder überschuldeten Gesellschaftgetreten sind (BGH a.a.O. Rdn. 13). Hintergrund dafür <strong>ist</strong> die Tatsache, dass das Verbotder Insolvenzverschleppung dazu dient, konkursreife Gesellschaft vomGeschäftsverkehr fernzuhalten, damit durch das Auftreten derartiger Gebilde nichtGläubiger geschädigt oder gefährdet werden. (BGH a.a.O.) Der Schaden bestehtdeswegen darin, dass Geld oder Sachmittel einer Gesellschaft zur Verfügung gestelltwerden, und zwar im Vertrauen auf die Solvenz eines Unternehmens, ohne einenentsprechenden werthaltigen Gegenanspruch oder eine entsprechende Gegenle<strong>ist</strong>ungzu erlangen. Auszugleichen <strong>ist</strong> deswegen das negative Interesse in Form von WarenundLohnkosten, die dem insolventen Unternehmen zugewandt worden sind. Anspruchauf Ausgleich des entgangenen Gewinns besteht nicht, sondern lediglich einAufwendungsersatzanspruch. Alternativ beispielsweise für Auftraggeber, die einerinsolvenzreifen Gesellschaft einen Auftrag erteilen und dann Werklohn le<strong>ist</strong>en ohnedafür eine entsprechende Gegenle<strong>ist</strong>ung zu bekommen, können den Werklohn zurückverlangen (BGH a.a.O. Rdn. 23). Der Schadensersatzanspruch bezieht sich auch aufMängelansprüche und damit Schadensersatzansprüche die durch eine Schlechtle<strong>ist</strong>ungder insolventen Gesellschaft verursacht worden sind.

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