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was Recht ist 27.09.2013

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38Werkes, die dahin geht, ein nach den Vertragsumständen zweckentsprechendes,funktionstaugliches Werk zu erbringen. Ein Werk entspricht nicht der vereinbartenBeschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufwe<strong>ist</strong>. DieRegelung diesbezüglich geht sehr weit, sie verpflichtet den Unternehmer insbesondereauch dazu, Vorle<strong>ist</strong>ungen anderer Unternehmer sorgfältig zu prüfen. Wörtlich führt derBGH dazu immer wieder aus: „Im Rahmen der getroffenen Vereinbarung schuldet derAuftragnehmer ein funktionstaugliches und zweckentsprechendes Werk. An dieserErfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmteAusführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit desWerkes nicht erreicht werden kann. Ist dieser Erfolg mit der vereinbarten Ausführungsartnicht zu erreichen, schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte Funktionstauglichkeit.“(BGH VII ZR 350-96 NJW 1998, S. 3707, 3708)5. Beispiele- Blockheizkraftwerk VII ZR 183/05Dies sei an einem Beispiel verdeutlicht, das Gegenstand einer Entscheidung desBundesgerichtshofs gewesen <strong>ist</strong> vom 08.11.2007, VII ZR 183/05. Folgender Sachverhaltlag der Entscheidung zu Grunde:Es ging hier um die Errichtung eines Blockheizkraftwerkes, mit dem ein Forsthaus, dasnicht an das öffentliche Stromnetz angeschlossen war, mit Strom und Wärme versorgtwerden und auch der Warm<strong>was</strong>serbedarf abgedeckt werden sollte. Ein Unternehmenunterbreitete ein Angebot für ein Blockheizkraftwerk mit einer thermischen Le<strong>ist</strong>ung von30 KW. Die Klägerin dieses Verfahrens, die restlichen Werklohn geltend machte, gabein Angebot für die Errichtung einer Heizungsanlage ab, wobei die Klägerin denWärmebedarf des Forsthauses mit 25 KW errechnete. Entgegen den Vorgaben derbeiden Unternehmer wurde vom Bauherrn ein Blockheizkraftwerk in Auftrag gegebenmit einer Le<strong>ist</strong>ung von 12 KW.Nach Errichtung von Blockheizkraftwerk und Heizanlage stellte sich heraus, dass dasForsthaus nicht warm wurde, weil die Le<strong>ist</strong>ungsfähigkeit des eingebauten

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