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was Recht ist 27.09.2013

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15e.) Entfallen der SchutzpflichtMit Abnahme endet die Verpflichtung des Unternehmers zur Vornahme vonSchutzpflichten für seine Le<strong>ist</strong>ung, diese gehen auf den Besteller über.Dazu ein Beispiel:Das OLG Celle hatte folgenden Fall zu entscheiden: Ein Zimmereibetrieb machteRestwerklohnansprüche wegen Umbauarbeiten an einem Haus geltend. Der Bestellerhat aufgerechnet mit Schadensersatzansprüchen, die den Restwerklohn überstiegenhaben, weil Schäden im Hause entstanden sind aufgrund eines Regen<strong>was</strong>sereinbruchs.Der Zimmerreibetrieb hatte, da die Arbeiten im Sommer ausgeführt worden sind,lediglich das Haus durch eine lose auf dem Dachboden verlegte Folie gegen Regengesichert. Das Oberlandesgericht hat die Werklohnklage des Unternehmers abgewiesenund die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch des Bauherrn zugelassen. Eshat sich auf den Standpunkt gestellt, dass auch dann, wenn in Sommermonatenderartige Arbeiten durchgeführt werden, das Haus so geschützt werden muss, dassNiederschlags<strong>was</strong>ser in das Haus nicht eindringen kann. Der Unternehmer hat sichdagegen darauf berufen, dass diese Schutzfunktion nur mit einem erheblichenMehraufwand hätte erfüllt werden können, z.B. durch Errichtung eines Notdaches oderder Bau einer <strong>was</strong>serdichten Folie, bei der allein das Auf- und Abdecken tausende vonEuros gekostet hätte. Unabhängig vom Gerüst, <strong>was</strong> zusätzlich hätte aufgestellt werdenmüssen. Diesen Einwand hat das Oberlandesgericht nicht gelten lassen und erklärt,dass der Besteller davon ausgehen kann, dass in dem angebotenen Werklohn der Preisfür die Schutzmaßnahmen, die erforderlich sind ,enthalten <strong>ist</strong> und keine zusätzlichenVergütungsansprüche insoweit geltend gemacht werden können(OLG Celle NJW RR 2003 Seite 15).f.) Übergang der BeweislastBis zur Abnahme trägt der Unternehmer die Beweislast für die Mängelfreiheit seinerLe<strong>ist</strong>ung (BGH Urteil vom 23.10.2008 VII ZR 64/07). Die Beweislast für Mängel kehrt

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