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was Recht ist 27.09.2013

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40Ein Bauherr bestellt eine Lager- und Produktionshalle. Dabei wird vom Auftraggeberinsbesondere für das Dach eine Billigversion gewählt, die vom Unternehmer ausgeführtund errichtet wird, jedoch dazu führt, dass Wasser durch das Dach in die Lager- undProduktionshalle insbesondere bei Sturm und Starkregen eindringt.Gewährle<strong>ist</strong>ungsansprüche bestehen nach Auffassung des Landgerichts und desOberlandesgerichts Düsseldorf nicht, weil das Dach entsprechend den vertraglichenVorgaben und den dazu bestehenden anerkannten Regeln der Technik errichtet wordensei und deswegen ein Mangel nicht vorhanden sei, auch dann nicht, wenn beiEinhaltung der vertraglichen Vorgaben Wasser in die Lager- und Produktionshalle durchdas Dach eindringen würde.Dem <strong>ist</strong> der BGH entgegengetreten und hat ausgeführt, dass auch dann, wenn eineBilligversion vereinbart <strong>ist</strong>, der Auftraggeber auch nicht ausdrücklich Regendichtigkeitdes Daches fordert, die Regendichtigkeit aus der Funktion des Daches folgt, vorEindringen von Wasser zu schützen. Der Unternehmer schuldet deswegen auch dannein regedichtes Dach, wenn mit der vereinbarten Le<strong>ist</strong>ung Regendichtigkeit nichthergestellt werden kann.(BGH Urteil vom 11.11.1999 - VII ZR 403/98, BauR 2000, S. 411)OLG München Urteil vom 05.06.2013 Beck Rs 2013, 09439 in dieser kürzlichveröffentlichten Entscheidung des OLG München ging es um folgenden Fall: DerAuftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Errichtung einer Ausstellungshalle.Die durchzuführenden Arbeiten werden detailliert geplant und beschrieben. Unteranderem soll der Hallenboden 15 cm stark sein. Die von Auftraggeber beabsichtigteNutzung der Halle, die unter anderem das befahren mit schweren Flurladern einschließt,war dem Auftragnehmer bei Vertragsabschluss nicht bekannt.Schon vor der Abnahme zeigten sich Mängel, weil der Boden lediglich eine Stärke von14,3 cm statt der vereinbarten 15 cm hatte. Darüber hinaus traten Risse undUnebenheiten auf. Ein Sachverständiger stellt fest, dass diese durch die schwerenFlurlader verursacht werden. Ein Austausch der Bodenplatte kostet zwischen 80.00,00 €

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