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was Recht ist 27.09.2013

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652. Planer und SonderfachleuteErfüllungsgehilfe <strong>ist</strong>, wer nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit demWillen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit alsseine Hilfsperson tätig wird. (Grüneberg Palandt, § 278 BGB Rn. 7) In diesem Fall musssich der Schuldner ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen wie eigenes zurechnenlassen, § 278 BGB.Ich will dies an einem Beispiel verdeutlichen. Nach ständiger <strong>Recht</strong>sprechung gehört eszu den Aufgaben des Bauherrn gegenüber dem Bauunternehmer, "diesem einwandfreiePläne und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie die Entscheidungen zu treffen, diefür die reibungslose Ausführung des Baues unentbehrlich sind, wozu auch dieAbstimmung der Le<strong>ist</strong>ung der Einzelunternehmer während der Bauausführung(Koordinierungspflicht) gehört"! (BGH Baurecht 2009 Seite 515, Werner-Pastor, Rn.2936; zuletzt OLG Hamm, Urteil vom 12.04.2013 12 U 75/12 Beck RS 2013, 09437)Verletzt der Bauherr diese Verpflichtung, in dem er dem handelnden Unternehmer einePlanung vorlegt, deren Ausführung zu einem Baumangel führt, dann kann sich derUnternehmer bei einem Regressanspruch gegen ihn selbst unmittelbar auf dasVerschulden des Architekten berufen. Derartige Fälle sind denkbar, wenn z.B. trotzAbdichtung Wasser in den Baukörper eindringt einerseits, andererseits der Architekteine Abdichtung geplant hat gegen nicht drückendes Wasser, obwohl drückendesWasser vorhanden <strong>ist</strong>. Wenn der Unternehmer das erkennt beispielsweise am Zustandder Baugrube, dann muss er gegenüber dem Bauherrn reagieren und Bedenkenerheben.So z.B. in folgendem Fall: Ein Architekt hatte für ein Bauherren ein Fertighaus mitteilweiser Unterkellerung geplant. Der Bauherr schloss mit einem Unternehmer einenWerkvertrag über die Errichtung eines Standardkellers unter Vereinbarung der VOB/B.Dabei war unter Allgemeines festgehalten: Grund<strong>was</strong>serstand mindestens 100 cm unterKellersohle und kein Schichten<strong>was</strong>ser oder drückendes Wasser über Baugrubensohle.Spätestens bei Errichtung der Kellerwände stand in der Grube Wasser, das abgepumptwerden musste. Der Unternehmer legte ohne Rücksprache mit dem Architekten einenPumpensumpf an und verständigte den Architekten nicht von dem aufgetretenen

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