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bvwp-2030-referentenentwurf

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2.2 Die Ziele des BVWP <strong>2030</strong><br />

Für die erfolgreiche Ausgestaltung eines Bundesverkehrswegeplans ist es unerlässlich, von vornherein<br />

klare Ziele zu definieren, die mithilfe dieses Planungsinstruments erreicht werden sollen. Bei der<br />

Aufstellung des BVWP <strong>2030</strong> wird zwischen den übergeordneten Zielen der Verkehrspolitik, die sich aus<br />

verkehrs- und umweltpolitischen Programmen ergeben, und den daraus entwickelten abgeleiteten<br />

Zielen bzw. Lösungsstrategien unterschieden, die der Bundesverkehrswegeplan konkret verfolgen<br />

kann. Letztere sind die Grundlage für die Priorisierungsstrategie des BVWP <strong>2030</strong>.<br />

Der BVWP <strong>2030</strong> richtet seinen Fokus primär auf diejenigen Ziele der Verkehrspolitik, die durch die<br />

Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur konkret beeinflusst werden können. So sind eine<br />

reibungslose Mobilität im Personenverkehr und ein leistungsfähiger Güterverkehr elementar von einer<br />

starken Infrastruktur abhängig. Sie ist die zentrale Voraussetzung für einen ungehinderten Verkehrsfluss<br />

auf allen Verkehrsträgern.<br />

Aspekte der Verkehrssicherheit sowie des Klima-, Umwelt- und Lärmschutzes werden ebenfalls in den<br />

Bewertungen des BVWP abgebildet. Gleichwohl stellt die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur<br />

nicht in erster Linie eine Maßnahme des Natur- und Umweltschutzes dar. Für die Senkung der CO 2-<br />

Emissionen stehen z. B. effizientere nicht-infrastrukturelle Maßnahmen wie eine verbesserte<br />

Kraftstoffeffizienz bereit. Jedoch geht es in diesem Zusammenhang auch um eine Stärkung der<br />

umweltverträglichen Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße und eine Verlagerung der Verkehre, ohne<br />

die Bedeutung der Straße für das Gesamtsystem infrage zu stellen.<br />

Die Ziele des BVWP <strong>2030</strong> wurden wie in der Vergangenheit im Vorfeld der Projektbewertungen bewusst<br />

nicht quantifiziert. Für einige Ziele existieren keine Vorgaben, z. B. für weniger Staustunden, für andere<br />

Ziele gibt es zwar Zielwerte, die sich allerdings auf die Verkehrspolitik im Allgemeinen und nicht explizit<br />

auf die Verkehrsinfrastruktur beziehen, u. a. eine Senkung des Endenergieverbrauch im Verkehr um zehn<br />

Prozent bis 2020 gegenüber 2005. Basierend auf den Bewertungsergebnissen erfolgte daher stattdessen<br />

eine Zielabwägung unter Berücksichtigung der übergeordneten Ziele im Zuge der Mittelaufteilung auf die<br />

Verkehrsträger, auf die in Abschnitt 7.1 eingegangen wird.<br />

Tabelle 1 gibt einen Überblick über die übergeordneten Ziele des BVWP <strong>2030</strong> und die daraus abgeleiteten<br />

Ziele und Lösungsstrategien des neuen Bundesverkehrswegeplans.<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 4

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