bvwp-2030-referentenentwurf
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gekennzeichnet (siehe Anlage 1), bei denen trotz fehlender Neubewertung von einem besonderen Nutzen<br />
für die Engpassbeseitigung ausgegangen werden kann. Diese Projekte haben ein Investitionsvolumen in<br />
Höhe von rd. 5,5 Mrd. €. Das Gesamtvolumen der für die Engpassbeseitigung besonders wichtigen<br />
Projekte umfasst somit rd. 19 Mrd. €.<br />
Bei den neuen Ausbauprojekten, die als VB-E gekennzeichnet sind, handelt es sich zum überwiegenden<br />
Teil um Projekte, die sich noch in einem frühen Planungsstadium befinden und deren Realisierung erst<br />
nach Durchlaufen der verschiedenen Planungsstufen möglich sein wird. Für eine prioritäre Umsetzung<br />
der VB-E-Projekte ist eine vorrangige Planung erforderlich. Für die Planung der VB-Projekte insgesamt<br />
wird eine Erhöhung der Planungskapazitäten erforderlich sein.<br />
Ebenfalls in den Vordringlichen Bedarf eingestuft wurden Projekte mit hoher raumordnerischer<br />
Bedeutung. Dabei handelt es sich um Vorhaben, die einen wichtigen Beitrag dazu leisten,<br />
Erreichbarkeitsdefizite zu mindern oder zu beseitigen. Viele Projekte mit hoher raumordnerischer<br />
Bedeutung sind wegen hoher Wirtschaftlichkeit ohnehin in den VB eingestuft worden. Es gibt jedoch auch<br />
Straßenprojekte, die zwar ein vergleichsweise geringeres NKV aufweisen, aufgrund der hohen<br />
raumordnerischen Bedeutung aber in den VB eingeordnet wurden. Gleiches gilt im Bereich der Straße für<br />
Projekte mit hoher städtebaulicher Bedeutung. Dies sind insbesondere Ortsumgehungen, durch die<br />
bebaute Bereiche entlastet werden und damit die Wohn- und Lebensqualität deutlich verbessert wird.<br />
Bei der Einordnung in Dringlichkeitskategorien wurden auch Synergien zwischen Erhaltungs- und<br />
Ausbauplanung berücksichtigt. Ausbauprojekte auf Streckenabschnitten, die gleichzeitig im BVWP-<br />
Zeitraum auch einen zustandsbedingt hohen Erneuerungsbedarf der bestehenden Fahrbahnen und<br />
Bauwerke haben, sollen vorranging umgesetzt werden. Damit wird dem Ziel Rechnung getragen, den<br />
Substanzerhalt vorrangig anzugehen und überall dort, wo es sinnvoll ist, Optimierungspotenziale zu<br />
realisieren. Dies erfolgt wie bei den Kriterien Raumordnung und Städtebau durch die Höherstufung dieser<br />
Projekte in den VB, wenn sie aufgrund ihres NKV eigentlich in den WB einzuordnen wären. Teilweise<br />
erfolgt auch eine Kennzeichnung mit WB*, damit mit der Planung unmittelbar begonnen werden kann.<br />
Die Beseitigung von Engpässen im Autobahnnetz kann nicht immer unmittelbar durch den klassischen<br />
Ausbau, d. h. die Erweiterung auf sechs oder mehr Fahrstreifen, erfolgen. Deshalb wurden im BVWP<br />
untersuchte Ausbauvorhaben mit Maßnahmen der Straßenverkehrstelematik abgestimmt. Geprüft wurde<br />
dabei insbesondere, inwieweit – im Vorgriff auf den Ausbau – temporäre Seitenstreifenfreigaben<br />
sinnvoll sein könnten. Besteht bereits eine temporäre Seitenstreifenfreigabe oder ist sie konkret geplant,<br />
wurde geprüft, ob diese mittelfristig reicht und ein Ausbau zurückgestellt werden kann.<br />
Die hier dargelegten Kriterien und Schwerpunktsetzungen bildeten die Grundlage für die<br />
Dringlichkeitseinstufung der Projekte. Davon abweichend wurden in einzelnen Fällen auch Projekte höher<br />
gestuft, die einen signifikanten Beitrag zur Verbesserung der Erreichbarkeit, beispielsweise von Seehäfen<br />
und Flughäfen, leisten, auch wenn dies durch die gesamtwirtschaftliche Bewertung nicht unmittelbar<br />
herleitbar ist. Für alle Dringlichkeitseinstufungen liegen die projektspezifischen Aspekte im<br />
Projektinformationssystem (PRINS) vor.<br />
In der Anlage 1 sind die Straßenprojekte des BVWP differenziert nach Dringlichkeitseinstufungen<br />
aufgelistet. Zusätzlich sind am Ende der Anlage insgesamt 19 Projekte aufgeführt, die im Rahmen der<br />
nächsten Bedarfsplanüberprüfung (gemäß § 4 Bundesfernstraßenausbaugesetz) erneut bewertet und auf<br />
ihr Potenzial hin untersucht werden.<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 37