bvwp-2030-referentenentwurf
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Ersatzanteile je Projekt sind in den Anhängen zum BVWP und im Projektinformationssystem (siehe<br />
Abschnitt 8.3) dargestellt. Der Erhaltungs- und Ersatzbedarf für die Eisenbahnen des Bundes wird damit<br />
insgesamt im Zeitraum 2016 bis <strong>2030</strong> auf 58,4 Mrd. € geschätzt.<br />
Die genauen Investitionssummen werden zu gegebener Zeit im Rahmen künftiger Leistungs- und<br />
Finanzierungsvereinbarungen festgelegt.<br />
6.3 Bundeswasserstraßen<br />
Rahmenbedingungen für Ersatz- und Erhaltungsinvestitionen<br />
Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst Seewasserstraßen mit einer Fläche von 23.000 km² und<br />
Binnenwasserstraßen mit einer Länge von 7.300 km. Von diesen haben etwa 4.500 km eine hohe<br />
Bedeutung für die See- und Binnenschifffahrt. Die Bundeswasserstraßen haben zudem auch andere<br />
Funktionen, beispielsweise zur Sicherstellung des Wasserabflusses, für die Brauchwasserversorgung und<br />
Stromgewinnung sowie zur Freizeitnutzung.<br />
Rund ein Drittel der Binnenwasserstraßen besteht aus frei fließenden Flüssen wie Rhein und Elbe,<br />
während sich rd. zwei Drittel aus staugeregelten Flüssen (z. B. Mosel, Neckar und Main) und Kanälen (wie<br />
das Westdeutsche Kanalnetz sowie Mittelland- und Nord-Ostsee-Kanal) zusammensetzen. Diese<br />
beinhalten eine Vielzahl baulicher Anlagen, von denen die Substanz der Wasserstraßen maßgeblich<br />
bestimmt wird. Dies sind beispielsweise jeweils über 300 Schleusen- und Wehranlagen, rd. 1.300 Straßenund<br />
Bahnbrücken über Bundeswasserstraßen sowie über 350 Düker, die in der Unterhaltungslast der<br />
Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stehen. Hinzu kommen Anlagen wie Dämme an<br />
Stauhaltungen und Kanälen, Uferbefestigungen und Strombauwerke. Im Bereich der Seewasserstraßen<br />
sind darüber hinaus u. a. Leuchttürme, Richtfeuer, Baken und Tonnen relevant.<br />
Zustand des Netzes der Bundeswasserstraßen<br />
Der in den kommenden Jahren überdurchschnittlich steigende Ersatzinvestitionsbedarf der Anlagen an<br />
den Bundeswasserstraßen ist deren Altersstruktur geschuldet. Hinzu kommt, dass unterlassene<br />
Erhaltungsinvestitionen aufgrund zu knapper Finanzierungsansätze seit etwa zwei Jahrzehnten zu<br />
kumulierenden Substanzverlusten geführt haben. Abbildung 11 zeigt beispielhaft die Altersstruktur der<br />
Wehre, Schleusen und Düker. Etwa die Hälfte der Wehranlagen und rd. 60 % der Schleusenanlagen wurde<br />
vor 1950 errichtet, etwa 10 % (Wehre) bis 20 % (Schleusen) sogar vor 1900.<br />
Bei technischen Nutzungsdauern der genannten Anlagentypen von rd. 80 Jahren zeigt die Altersstruktur,<br />
dass eine Vielzahl der Anlagen an den Bundeswasserstraßen diese erreicht oder bereits überschritten hat.<br />
Bei einer Vorschau auf die nächsten 20 Jahre wird dies noch deutlicher. Von den rd. 170 Schleusenanlagen<br />
im Kernnetz werden 2035 bereits rd. 120 älter als 80 Jahre sein, d. h. 70 %. Von diesen Anlagen müssten<br />
gemäß Expertenschätzung in den nächsten 20 Jahren ca. 100 Schleusen durch Neubauten ersetzt werden,<br />
wogegen in den zurückliegenden 20 Jahren nur 7 Schleusen durch Neubauten ersetzt wurden.<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 30