bvwp-2030-referentenentwurf
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12.5 Weitere Analysen<br />
12.5.1 Intermodale und Intramodale Interdependenzen<br />
Verkehrsinfrastrukturprojekte beeinflussen die Abläufe des Verkehrs. Je nach Bauumfang und räumlicher<br />
Lage von Baumaßnahmen verändern sich hierdurch in aller Regel nicht nur die Streckenbelastungen auf<br />
den direkt betroffenen Streckenabschnitten, sondern auch in Teilen des übrigen Verkehrswegenetzes. Die<br />
räumliche Ausdehnung des Wirkungsbereiches eines Projekts kann abgeschätzt werden, indem ein<br />
Vergleich angestellt wird zwischen den Streckenbelastungen in einem Netz, in dem ein bestimmtes<br />
Projekt enthalten ist und einem Netz, in dem dieses Projekt nicht enthalten ist.<br />
Über die beschriebenen Wirkungen eines Vorhabens auf das vorhandene Verkehrsnetz hinaus bestehen<br />
mitunter Wechselwirkungen zwischen mehreren zu bewertenden Vorhaben. Überschneiden sich die<br />
Wirkungsbereiche zweier oder mehrerer Projekte signifikant, so ergibt sich bei Betrachtung des<br />
Projektbündels gegenüber der Einzelprojektbewertung eine Verstärkung oder Abschwächung der<br />
Nutzenwirkungen. Diese Interdependenzen zwischen zu bewertenden Vorhaben können sowohl<br />
innerhalb eines Verkehrsträgers (Intramodale Interdependenzen) als auch verkehrsträgerübergreifend<br />
(Intermodale Interdependenzen) entstehen. Auf die Relevanz und Berücksichtigung dieser<br />
Interdependenzen im BVWP <strong>2030</strong> wird im Folgenden eingegangen.<br />
Intramodale Interdependenzen<br />
Um mögliche intramodale Interdependenzen bei der Straße zu identifizieren zu können, wurden alle<br />
Projekte, für die auf Basis der einzelnen Nutzen-Kosten-Analysen ein Bedarf festgestellt wurde, in einem<br />
Zielnetz zusammen geführt. Für dieses Zielnetz wurden die Verkehrsbelastungen ermittelt. Anschließend<br />
wurden diese Verkehrsbelastungen aus der Zielnetzrechnung mit den Verkehrsbelastungen aus den<br />
Einzelprojektbewertungen verglichen. Aus dem Vergleich der beiden Verkehrsbelastungen, gemessen in<br />
Kfz-Fahrleistungen, ergeben sich je Projekt Relationen, die auf gegebenenfalls vorliegende<br />
Interdependenzen hinweisen. Diese sind relevant, da erfahrungsgemäß zwischen der Höhe der Kfz-<br />
Fahrleistungen und den Nutzenwirkungen der Vorhaben ein enger Zusammenhang besteht.<br />
Auf den von Interdependenzen betroffenen Relationen ergibt sich als Summe über alle Projekte eine im<br />
Mittel um etwa 3 % geringere Kfz-Fahrleistung im Zielnetz als in der Summe der für alle Einzelprojekte<br />
ermittelten Kfz-Fahrleistungen. Auf der Grundlage der projektspezifischen Abweichungen wurde<br />
überprüft, in welchem Umfang die Konkurrenz zwischen Projekten nennenswerte Veränderungen beim<br />
Projektnutzen der einzelnen Nutzen-Kosten-Analysen mit sich gebracht hat. Diese Überprüfung hat<br />
ergeben, dass signifikante Veränderungen des NKV nicht festzustellen sind, die vorgesehene<br />
Bedarfseinstufung somit nicht verändert werden muss.<br />
Auch beim Verkehrsträger Schiene sind zunächst alle Projektbewertungen einzeln durchgeführt worden,<br />
ohne mögliche intramodale Interdependenzen zwischen den zu untersuchenden Vorhaben zu<br />
berücksichtigen. In den sich anschließenden Zielnetzrechnungen wurden die Vorhaben durch die<br />
Gutachter daraufhin überprüft, ob ggf. Konkurrenzbeziehungen zwischen Projekten bestehen. Dabei hat<br />
sich gezeigt, dass es bei einigen Vorhaben zu Überschneidungen zwischen den von den betreffenden<br />
Maßnahmen begünstigten Nachfragesegmenten kommt. Dies ist beispielsweise bei den beiden Vorhaben<br />
NBS Gelnhausen - Mottgers (Projekt-Nr. 2-002-V02) und ABS/NBS Gelnhausen - Kalbach / Aschaffenburg<br />
– Nantenbach (Projekt-Nr. 2-007-V01) der Fall. Da eine Umsetzung beider Vorhaben insgesamt<br />
unwirtschaftlich wäre, wird hier die Alternativentscheidung in der weiteren Planung durch den<br />
Vorhabenträger erfolgen. Für weitere aus gutachterlicher Sicht vorliegende intramodale<br />
Interdependenzen werden im Nachgang des BVWP detaillierte Prüfungen vorgenommen, inwieweit diese<br />
relevant für die genauen Projektdefinitionen sind.<br />
Bei der Wasserstraße wurde ebenfalls im Zuge der Projektbewertungen geprüft, inwieweit intramodale<br />
Interdependenzen der Einzelprojekte entscheidungsrelevant sein könnten. Aus gutachterlicher Sicht<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 70