bvwp-2030-referentenentwurf
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In der Prognoserechnung wurden für die Jahre 2016 bis 2020 die in der Finanzplanung bis 2019<br />
festgelegten Erhaltungsmittel berücksichtigt. Für die Jahre 2021 bis <strong>2030</strong> wurde der Erhaltungsbedarf mit<br />
dem Ziel einer Verbesserung der Fahrbahn- und Brückensubstanz berechnet.<br />
Der errechnete durchschnittliche Erhaltungsbedarf liegt bei jährlich rd. 4,5 Mrd. €. Entsprechend der<br />
aktuellen Finanzplanung steigt die Finanzlinie von 3,5 Mrd. € im Jahr 2016 stetig auf 4,4 Mrd. € im Jahr<br />
2020 an. In den Jahren 2021 bis <strong>2030</strong> werden jährlich bis zu 4,8 Mrd. Euro benötigt. Der Anteil für die<br />
Erhaltung der Fahrbahnbefestigungen liegt im Mittel bei rd. 52 %. Auf die Erhaltung und Ertüchtigung der<br />
Ingenieurbauwerke entfallen rd. 37 %. Der Anteil für die Erhaltung der Sonstigen Anlagenteile, Radwege<br />
und Hochbauten liegt bei rd. 11 %.<br />
6.2 Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes<br />
Rahmenbedingungen für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung<br />
Das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes weist eine Betriebslänge von rd. 33.000 km auf. Der Bund<br />
trägt nach Artikel 87e des Grundgesetzes für Ausbau und Erhalt dieses Netzes Sorge und finanziert nach<br />
§ 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz Investitionen in die Schienenwege. Diese umfassen auch<br />
Ersatz- bzw. Bestandsnetzinvestitionen. Unter dem Dach der Deutsche Bahn AG sind die DB Netz AG, die<br />
DB Station&Service AG und die DB Energie GmbH als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des<br />
Bundes Eigentümer der Schieneninfrastruktur. In Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Aufgabe<br />
halten sie ihre Sachanlagen instand und fungieren als Bauherren bei Investitionsmaßnahmen. Die<br />
Kontrolle des Unternehmens erfolgt ausschließlich über seinen Aufsichtsrat. Eine darüber hinausgehende<br />
Einflussnahme des Bundes auf einzelne unternehmerische Entscheidungen der Deutsche Bahn AG ist nach<br />
den Bestimmungen des Aktiengesetzes nicht statthaft, auch wenn die Bundesrepublik Alleinaktionär ist.<br />
Der Bund finanziert Investitionen in das Bestandsnetz der EIU über Baukostenzuschüsse, die in der Regel<br />
sämtliche Baukosten abdecken und nicht zurückzuzahlen sind. Bis 2008 erfolgte die Finanzierung im<br />
Rahmen von sogenannten Sammelfinanzierungsvereinbarungen. Eine Verwendungsprüfung des<br />
Eisenbahn-Bundesamtes stellte nach Abschluss der Maßnahmen eine zweckmäßige und wirtschaftliche<br />
Mittelverwendung sicher. Im Jahr 2009 wurde diese „Input“-Kontrolle im Rahmen einer Leistungs- und<br />
Finanzierungsvereinbarung (LuFV) durch eine „Output“-Kontrolle ersetzt, die den Erhalt einer<br />
vereinbarten Netzqualität im Bestandsnetz verlangt. Seit 01.01.2015 gilt die LuFV II, die bis Ende 2019<br />
läuft.<br />
Die EIU verpflichten sich durch die LuFV zum Erhalt ihrer Schienenwege in einem hochwertigen Zustand.<br />
Hierzu garantieren sie Mindesthöhen für Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen. Während<br />
Erstere den Ersatz verbrauchter Anlagen bezeichnen, dienen Letztere der Aufrechterhaltung der vollen<br />
Betriebsbereitschaft der vorhandenen Anlagen. Beide Arten von Investitionen werden weitgehend vom<br />
Bund finanziert, allerdings schreibt die LuFV auch die Leistung eines bestimmten Eigenbeitrags durch die<br />
Unternehmen vor.<br />
Die EIU können im Rahmen der LuFV selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im<br />
Bestandsnetz entscheiden. Der Zustand der Infrastruktur wird allerdings regelmäßig anhand von<br />
sanktionsbewehrten Qualitätskennzahlen gemessen, für die jährliche Zielvorgaben festgelegt wurden.<br />
Werden die in der LuFV vertraglich vereinbarten Qualitätsziele verfehlt, kann der Bund seinen<br />
Infrastrukturbeitrag ganz oder teilweise zurückfordern. Ein vom Bund bestellter<br />
Infrastrukturwirtschaftsprüfer prüft jährlich, ob die EIU ihren Verpflichtungen pflichtgemäß<br />
nachkommen. Über Zustand und Entwicklung des Schienenbestandsnetzes sowie die Erfüllung der<br />
Vertragsziele berichtet die Deutsche Bahn AG zudem jährlich in einem Infrastrukturzustandsund<br />
-entwicklungsbericht, der vom Internetauftritt des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen werden<br />
kann (www.eba.bund.de > Finanzierung > LuFV > Infrastrukturzustandsbericht).<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 27