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bvwp-2030-referentenentwurf

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In der Prognoserechnung wurden für die Jahre 2016 bis 2020 die in der Finanzplanung bis 2019<br />

festgelegten Erhaltungsmittel berücksichtigt. Für die Jahre 2021 bis <strong>2030</strong> wurde der Erhaltungsbedarf mit<br />

dem Ziel einer Verbesserung der Fahrbahn- und Brückensubstanz berechnet.<br />

Der errechnete durchschnittliche Erhaltungsbedarf liegt bei jährlich rd. 4,5 Mrd. €. Entsprechend der<br />

aktuellen Finanzplanung steigt die Finanzlinie von 3,5 Mrd. € im Jahr 2016 stetig auf 4,4 Mrd. € im Jahr<br />

2020 an. In den Jahren 2021 bis <strong>2030</strong> werden jährlich bis zu 4,8 Mrd. Euro benötigt. Der Anteil für die<br />

Erhaltung der Fahrbahnbefestigungen liegt im Mittel bei rd. 52 %. Auf die Erhaltung und Ertüchtigung der<br />

Ingenieurbauwerke entfallen rd. 37 %. Der Anteil für die Erhaltung der Sonstigen Anlagenteile, Radwege<br />

und Hochbauten liegt bei rd. 11 %.<br />

6.2 Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes<br />

Rahmenbedingungen für Ersatzinvestitionen und Instandhaltung<br />

Das Schienennetz der Eisenbahnen des Bundes weist eine Betriebslänge von rd. 33.000 km auf. Der Bund<br />

trägt nach Artikel 87e des Grundgesetzes für Ausbau und Erhalt dieses Netzes Sorge und finanziert nach<br />

§ 8 Abs. 1 Bundesschienenwegeausbaugesetz Investitionen in die Schienenwege. Diese umfassen auch<br />

Ersatz- bzw. Bestandsnetzinvestitionen. Unter dem Dach der Deutsche Bahn AG sind die DB Netz AG, die<br />

DB Station&Service AG und die DB Energie GmbH als Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) des<br />

Bundes Eigentümer der Schieneninfrastruktur. In Wahrnehmung ihrer unternehmerischen Aufgabe<br />

halten sie ihre Sachanlagen instand und fungieren als Bauherren bei Investitionsmaßnahmen. Die<br />

Kontrolle des Unternehmens erfolgt ausschließlich über seinen Aufsichtsrat. Eine darüber hinausgehende<br />

Einflussnahme des Bundes auf einzelne unternehmerische Entscheidungen der Deutsche Bahn AG ist nach<br />

den Bestimmungen des Aktiengesetzes nicht statthaft, auch wenn die Bundesrepublik Alleinaktionär ist.<br />

Der Bund finanziert Investitionen in das Bestandsnetz der EIU über Baukostenzuschüsse, die in der Regel<br />

sämtliche Baukosten abdecken und nicht zurückzuzahlen sind. Bis 2008 erfolgte die Finanzierung im<br />

Rahmen von sogenannten Sammelfinanzierungsvereinbarungen. Eine Verwendungsprüfung des<br />

Eisenbahn-Bundesamtes stellte nach Abschluss der Maßnahmen eine zweckmäßige und wirtschaftliche<br />

Mittelverwendung sicher. Im Jahr 2009 wurde diese „Input“-Kontrolle im Rahmen einer Leistungs- und<br />

Finanzierungsvereinbarung (LuFV) durch eine „Output“-Kontrolle ersetzt, die den Erhalt einer<br />

vereinbarten Netzqualität im Bestandsnetz verlangt. Seit 01.01.2015 gilt die LuFV II, die bis Ende 2019<br />

läuft.<br />

Die EIU verpflichten sich durch die LuFV zum Erhalt ihrer Schienenwege in einem hochwertigen Zustand.<br />

Hierzu garantieren sie Mindesthöhen für Ersatzinvestitionen und Instandhaltungsmaßnahmen. Während<br />

Erstere den Ersatz verbrauchter Anlagen bezeichnen, dienen Letztere der Aufrechterhaltung der vollen<br />

Betriebsbereitschaft der vorhandenen Anlagen. Beide Arten von Investitionen werden weitgehend vom<br />

Bund finanziert, allerdings schreibt die LuFV auch die Leistung eines bestimmten Eigenbeitrags durch die<br />

Unternehmen vor.<br />

Die EIU können im Rahmen der LuFV selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im<br />

Bestandsnetz entscheiden. Der Zustand der Infrastruktur wird allerdings regelmäßig anhand von<br />

sanktionsbewehrten Qualitätskennzahlen gemessen, für die jährliche Zielvorgaben festgelegt wurden.<br />

Werden die in der LuFV vertraglich vereinbarten Qualitätsziele verfehlt, kann der Bund seinen<br />

Infrastrukturbeitrag ganz oder teilweise zurückfordern. Ein vom Bund bestellter<br />

Infrastrukturwirtschaftsprüfer prüft jährlich, ob die EIU ihren Verpflichtungen pflichtgemäß<br />

nachkommen. Über Zustand und Entwicklung des Schienenbestandsnetzes sowie die Erfüllung der<br />

Vertragsziele berichtet die Deutsche Bahn AG zudem jährlich in einem Infrastrukturzustandsund<br />

-entwicklungsbericht, der vom Internetauftritt des Eisenbahn-Bundesamtes heruntergeladen werden<br />

kann (www.eba.bund.de > Finanzierung > LuFV > Infrastrukturzustandsbericht).<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 27

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