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bvwp-2030-referentenentwurf

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7.2 Bundesfernstraßen<br />

Untersuchungsablauf<br />

Über den Verkehrsträger Straße wird heute und in der Zukunft sowohl im Personen- als auch im<br />

Güterverkehr der Großteil des Verkehrsaufkommens abgewickelt. Die Verkehrsprognosen zeigen, dass es<br />

notwendig sein wird, vor allem für die besonders belasteten Teile des Straßennetzes infrastrukturelle<br />

Verbesserungen vorzunehmen. Dazu wurde beim BVWP <strong>2030</strong> insbesondere auf das „Vor-Ort-Wissen“ der<br />

Länder zurückgegriffen, die gemäß Grundgesetz in Auftragsverwaltung des Bundes für Planung, Bau und<br />

Unterhaltung der Bundesfernstraßen zuständig sind. Zusätzlich wurden den Ländern die Ergebnisse<br />

systematischer Netzprüfungen des BMVI, insbesondere hinsichtlich prognostizierter Engpässe im<br />

Autobahnnetz, zur Verfügung gestellt.<br />

Auf dieser Grundlage meldeten die Länder insgesamt über 2.300 Gesamt- bzw. Teilprojekte zur<br />

Bewertung an. Die Anforderungen des BMVI an die Projektanmeldungen waren dabei deutlich höher als<br />

bei vorhergehenden Bundesverkehrswegeplanungen. Insbesondere waren eine konkrete Linienführung<br />

mit den notwendigen Ingenieurbauwerken (Brücken, Lärmschutzwände etc.), den betroffenen<br />

Schutzgebieten und den voraussichtlichen Kosten anzugeben. Die Anmeldungen der Länder umfassten<br />

zum Teil auch alternative Projekte oder – wenn die Planungen sich noch in einem frühen Planungsstadium<br />

befinden und noch keine Vorzugsvariante vorliegt – denkbare weitere Varianten, um eine<br />

Entscheidungshilfe für das weitere Verfahren zu erhalten (siehe Abschnitt 12.5)<br />

Alle angemeldeten Straßenprojekte wurden durch externe Gutachter hinsichtlich ihrer<br />

Umweltverträglichkeit und der angegebenen Kosten geprüft. Daran anschließend wurden alle Projekte auf<br />

Grundlage des BVWP-Bewertungsverfahrens (siehe Kapitel 12) untersucht. Die Bewertungsergebnisse<br />

bilden die Grundlage für die Dringlichkeitseinstufung der angemeldeten Projekte.<br />

Priorisierung und Ergebnisse<br />

Beim BVWP <strong>2030</strong> liegt der Schwerpunkt der Investitionen im Bereich der großräumig wirksamen<br />

Projekte. Bei Straßenprojekten wird zwischen Bundesautobahnen und Bundesstraßen der<br />

Verbindungsfunktionsstufe 0 und 1 einerseits sowie den sonstigen Bundesstraßen andererseits<br />

unterschieden. Dabei werden 75 % der Investitionsmittel für Aus- und Neubauprojekte der Straße<br />

für die großräumig wirksamen Projekte und 25 % für sonstige Bundesstraßen eingesetzt. Die dem<br />

weiträumigen Verkehr dienenden Magistralen müssen einen Großteil der prognostizierten<br />

Verkehrszunahme aufnehmen. Mit diesem Ansatz kommt das BMVI seiner Verantwortung für alle<br />

Bundesfernstraßen nach. Sowohl die großräumigen Verbindungen als auch sonstigen Bundesstraßen<br />

erfüllen wichtige Funktionen im deutschen Fernstraßennetz, die es auch in Zukunft zu erhalten gilt.<br />

Die Aus- und Neubauvorhaben beim Verkehrsträger Straße sind unterteilt in „Laufende und Fest<br />

disponierte Vorhaben“ und „Neue Vorhaben“. Die Laufenden und die durch Finanzierungszusagen fest<br />

disponierten Vorhaben wurden – ohne einer erneuten Bewertung unterzogen zu werden – nachrichtlich<br />

in den BVWP <strong>2030</strong> aufgenommen. Beim Verkehrsträger Straße beträgt das für die Fertigstellung dieser<br />

Projekte notwendige Finanzvolumen rd. 24,3 Mrd. €.<br />

Wesentliches Priorisierungskriterium für die neuen Vorhaben ist bei der Straße das Nutzen-Kosten-<br />

Verhältnis. Aufgrund der Vielzahl von Straßenprojekten mit hoher Wirtschaftlichkeit erfolgte in der Regel<br />

eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf bei Erreichung eines hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses.<br />

Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind diejenigen Autobahn-Ausbauprojekte als VB-E<br />

gekennzeichnet, die in der Regel ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis sowie gleichzeitig keine hohe<br />

Umweltbetroffenheit aufweisen. Diese Projekte tragen durch die Erweiterung bestehender Verkehrswege<br />

in besonderem Maße zur Beseitigung von Engpässen bei (s. Abschnitt 12.5.4). Dabei handelt es sich um<br />

Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 13,5 Mrd. €. Zusätzlich sind innerhalb der Laufenden<br />

und fest disponierten Vorhaben diejenigen Straßenvorhaben in Anlehnung an die Kennzeichnung VB-E<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 36

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