bvwp-2030-referentenentwurf
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7.2 Bundesfernstraßen<br />
Untersuchungsablauf<br />
Über den Verkehrsträger Straße wird heute und in der Zukunft sowohl im Personen- als auch im<br />
Güterverkehr der Großteil des Verkehrsaufkommens abgewickelt. Die Verkehrsprognosen zeigen, dass es<br />
notwendig sein wird, vor allem für die besonders belasteten Teile des Straßennetzes infrastrukturelle<br />
Verbesserungen vorzunehmen. Dazu wurde beim BVWP <strong>2030</strong> insbesondere auf das „Vor-Ort-Wissen“ der<br />
Länder zurückgegriffen, die gemäß Grundgesetz in Auftragsverwaltung des Bundes für Planung, Bau und<br />
Unterhaltung der Bundesfernstraßen zuständig sind. Zusätzlich wurden den Ländern die Ergebnisse<br />
systematischer Netzprüfungen des BMVI, insbesondere hinsichtlich prognostizierter Engpässe im<br />
Autobahnnetz, zur Verfügung gestellt.<br />
Auf dieser Grundlage meldeten die Länder insgesamt über 2.300 Gesamt- bzw. Teilprojekte zur<br />
Bewertung an. Die Anforderungen des BMVI an die Projektanmeldungen waren dabei deutlich höher als<br />
bei vorhergehenden Bundesverkehrswegeplanungen. Insbesondere waren eine konkrete Linienführung<br />
mit den notwendigen Ingenieurbauwerken (Brücken, Lärmschutzwände etc.), den betroffenen<br />
Schutzgebieten und den voraussichtlichen Kosten anzugeben. Die Anmeldungen der Länder umfassten<br />
zum Teil auch alternative Projekte oder – wenn die Planungen sich noch in einem frühen Planungsstadium<br />
befinden und noch keine Vorzugsvariante vorliegt – denkbare weitere Varianten, um eine<br />
Entscheidungshilfe für das weitere Verfahren zu erhalten (siehe Abschnitt 12.5)<br />
Alle angemeldeten Straßenprojekte wurden durch externe Gutachter hinsichtlich ihrer<br />
Umweltverträglichkeit und der angegebenen Kosten geprüft. Daran anschließend wurden alle Projekte auf<br />
Grundlage des BVWP-Bewertungsverfahrens (siehe Kapitel 12) untersucht. Die Bewertungsergebnisse<br />
bilden die Grundlage für die Dringlichkeitseinstufung der angemeldeten Projekte.<br />
Priorisierung und Ergebnisse<br />
Beim BVWP <strong>2030</strong> liegt der Schwerpunkt der Investitionen im Bereich der großräumig wirksamen<br />
Projekte. Bei Straßenprojekten wird zwischen Bundesautobahnen und Bundesstraßen der<br />
Verbindungsfunktionsstufe 0 und 1 einerseits sowie den sonstigen Bundesstraßen andererseits<br />
unterschieden. Dabei werden 75 % der Investitionsmittel für Aus- und Neubauprojekte der Straße<br />
für die großräumig wirksamen Projekte und 25 % für sonstige Bundesstraßen eingesetzt. Die dem<br />
weiträumigen Verkehr dienenden Magistralen müssen einen Großteil der prognostizierten<br />
Verkehrszunahme aufnehmen. Mit diesem Ansatz kommt das BMVI seiner Verantwortung für alle<br />
Bundesfernstraßen nach. Sowohl die großräumigen Verbindungen als auch sonstigen Bundesstraßen<br />
erfüllen wichtige Funktionen im deutschen Fernstraßennetz, die es auch in Zukunft zu erhalten gilt.<br />
Die Aus- und Neubauvorhaben beim Verkehrsträger Straße sind unterteilt in „Laufende und Fest<br />
disponierte Vorhaben“ und „Neue Vorhaben“. Die Laufenden und die durch Finanzierungszusagen fest<br />
disponierten Vorhaben wurden – ohne einer erneuten Bewertung unterzogen zu werden – nachrichtlich<br />
in den BVWP <strong>2030</strong> aufgenommen. Beim Verkehrsträger Straße beträgt das für die Fertigstellung dieser<br />
Projekte notwendige Finanzvolumen rd. 24,3 Mrd. €.<br />
Wesentliches Priorisierungskriterium für die neuen Vorhaben ist bei der Straße das Nutzen-Kosten-<br />
Verhältnis. Aufgrund der Vielzahl von Straßenprojekten mit hoher Wirtschaftlichkeit erfolgte in der Regel<br />
eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf bei Erreichung eines hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses.<br />
Innerhalb dieser vordringlichen Projekte sind diejenigen Autobahn-Ausbauprojekte als VB-E<br />
gekennzeichnet, die in der Regel ein hohes Nutzen-Kosten-Verhältnis sowie gleichzeitig keine hohe<br />
Umweltbetroffenheit aufweisen. Diese Projekte tragen durch die Erweiterung bestehender Verkehrswege<br />
in besonderem Maße zur Beseitigung von Engpässen bei (s. Abschnitt 12.5.4). Dabei handelt es sich um<br />
Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rd. 13,5 Mrd. €. Zusätzlich sind innerhalb der Laufenden<br />
und fest disponierten Vorhaben diejenigen Straßenvorhaben in Anlehnung an die Kennzeichnung VB-E<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 36