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bvwp-2030-referentenentwurf

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sich z. B. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verwirklichen ließen, wurden bereits frühzeitig nach<br />

einer überschlägigen Prüfung ausgeschlossen.<br />

Die Alternativenprüfung zum BVWP <strong>2030</strong> fand auf zwei Ebenen statt: Zum einen auf der Projektebene<br />

unter Berücksichtigung von Teilnetzen und Korridoren, zum anderen auf der Gesamtplanebene. Die<br />

Alternativenprüfung auf der Gesamtplanebene bildet die Grundlage für die strategische Entscheidung<br />

der Finanzmittelaufteilung auf die drei Verkehrsträger. Sie ist in Abschnitt 7.1 erläutert.<br />

Auf Projektebene werden grundsätzlich alternative Projekttypen geprüft. Bei der Straße gelten solche<br />

Projekte als Alternativen, die zwar das gleiche Ziel haben, z. B. Beseitigung eines Engpasses auf einer<br />

Autobahn, dieses aber auf unterschiedlichen Wegen erreichen wollen: durch die Erweiterung der<br />

Autobahn um zusätzliche Fahrstreifen oder den Ausbau des nachgeordneten Bundesstraßennetzes, z. B.<br />

durch eine durchgehende, ortsdurchfahrtenfreie Führung einer Bundesstraße. Bei Schienenprojekten<br />

wird in der Regel eine Entscheidung für einen Aus- oder Neubau mit Anzahl der Gleise, dem Ausbau für<br />

eine bestimmte Geschwindigkeit oder mit Elektrifizierung getroffen. Bei Wasserstraßen handelt es sich<br />

regelmäßig um den Ausbau eines vorhandenen Verkehrsweges für größere Fahrzeugabmessungen<br />

und/oder für Fahrzeuge mit größeren Abladetiefen sowie in Einzelfällen um eine Kapazitätserweiterung<br />

durch zusätzliche Abstiegsbauwerke. Der Ausbau kann sich dabei sowohl auf einen Streckenabschnitt<br />

(Kanal, Fluss, Fahrrinne im Küstengewässer) als auch auf punktuelle Verkehrsbauwerke (Schleusen,<br />

Schiffshebewerke, Brücken) beziehen. Ein Neubau von Wasserstraßen, d. h. neuen Kanälen, findet<br />

praktisch nicht statt und beschränkt sich allenfalls auf sehr kurze Zuleitungsstrecken, so dass eine<br />

Betrachtung alternativer Linienführungen für die Wasserstraße nicht relevant ist. Soweit für einzelne<br />

Wasserstraßenprojekte unterschiedliche Ausführungsvarianten in Frage kommen, wurden diese im<br />

Rahmen der Bewertung geprüft und die gewählte Alternative dargestellt.<br />

Bei Straßenprojekten erfolgte eine erste Alternativenprüfung vor der Projektanmeldung durch die<br />

Länder. Dabei ging es um den Vergleich einzelner Projektalternativen zur Ermittlung derjenigen<br />

Alternative, die letztlich als Einzelprojekt in die Projektbewertung aufgenommen wird. Aufgrund der<br />

Vielzahl von Projekten und den Planungskompetenzen der Länder wurden diese verpflichtet, vor der<br />

Anmeldung von Straßenprojekten „alternative Lösungsmöglichkeiten“ zu prüfen und der Anmeldung die<br />

Ergebnisse der Alternativenuntersuchung zugrunde zu legen. Insbesondere bei Umweltkonflikten war<br />

darzustellen, ob Alternativplanungen, insbesondere der Ausbau bestehender Strecken statt eines<br />

Neubaus, erwogen worden sind, und warum eine solche Lösung ggf. nicht angemeldet wurde. Soweit es<br />

sinnvoll war, sollte auch auf Verkehrsträgeralternativen eingegangen werden. In einzelnen Fällen wurden<br />

von den Ländern auch alternative Projekte zur Bewertung angemeldet. Informationen zur Prüfung von<br />

Alternativen sind in den Projektdossiers dargestellt.<br />

Nicht Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung sind Projektvarianten. Varianten sind insgesamt oder<br />

teilweise voneinander abweichende Trassenführungen desselben Projektes, z. B. einer Ortsumgehung, die<br />

im Wesentlichen dasselbe Ziel haben (hier: Entlastung der Ortsdurchfahrt, Hebung der Verkehrssicherheit<br />

etc.) und demselben Verkehr dienen. Variantenentscheidungen werden in nachgelagerten<br />

Planungsverfahren entschieden. Teilweise wurden jedoch – wenn die Planungen sich noch in einem<br />

frühen Planungsstadium befinden und noch keine Vorzugsvariante vorliegt – denkbare weitere Varianten<br />

von den Ländern zur Bewertung angemeldet, um eine Entscheidungshilfe für das weitere Verfahren zu<br />

erhalten.<br />

Bei der Schiene haben die Länder, die Deutsche Bahn AG und die Öffentlichkeit Projektvorschläge<br />

eingereicht. Dabei kam es vor, dass verschiedene Vorschläge zur Lösung des gleichen verkehrlichen<br />

Problems beitrugen. Im Zuge der Prüfung der angemeldeten Projekte erfolgte in diesen Fällen eine<br />

Alternativenprüfung hinsichtlich der Projektvorauswahl. Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung Schiene<br />

wurden gute Erfahrungen mit der Untersuchung von Teilnetzen bzw. Korridoren gemacht, auf die auch<br />

beim BVWP <strong>2030</strong> zurückgegriffen wurde. Dabei wurde analysiert, wie alternative Projektbündel zur<br />

Lösung verkehrlicher Problemstellungen in Korridoren beitragen können. Dazu wurden beispielsweise im<br />

Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 75

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