bvwp-2030-referentenentwurf
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sich z. B. nur mit unverhältnismäßigem Aufwand verwirklichen ließen, wurden bereits frühzeitig nach<br />
einer überschlägigen Prüfung ausgeschlossen.<br />
Die Alternativenprüfung zum BVWP <strong>2030</strong> fand auf zwei Ebenen statt: Zum einen auf der Projektebene<br />
unter Berücksichtigung von Teilnetzen und Korridoren, zum anderen auf der Gesamtplanebene. Die<br />
Alternativenprüfung auf der Gesamtplanebene bildet die Grundlage für die strategische Entscheidung<br />
der Finanzmittelaufteilung auf die drei Verkehrsträger. Sie ist in Abschnitt 7.1 erläutert.<br />
Auf Projektebene werden grundsätzlich alternative Projekttypen geprüft. Bei der Straße gelten solche<br />
Projekte als Alternativen, die zwar das gleiche Ziel haben, z. B. Beseitigung eines Engpasses auf einer<br />
Autobahn, dieses aber auf unterschiedlichen Wegen erreichen wollen: durch die Erweiterung der<br />
Autobahn um zusätzliche Fahrstreifen oder den Ausbau des nachgeordneten Bundesstraßennetzes, z. B.<br />
durch eine durchgehende, ortsdurchfahrtenfreie Führung einer Bundesstraße. Bei Schienenprojekten<br />
wird in der Regel eine Entscheidung für einen Aus- oder Neubau mit Anzahl der Gleise, dem Ausbau für<br />
eine bestimmte Geschwindigkeit oder mit Elektrifizierung getroffen. Bei Wasserstraßen handelt es sich<br />
regelmäßig um den Ausbau eines vorhandenen Verkehrsweges für größere Fahrzeugabmessungen<br />
und/oder für Fahrzeuge mit größeren Abladetiefen sowie in Einzelfällen um eine Kapazitätserweiterung<br />
durch zusätzliche Abstiegsbauwerke. Der Ausbau kann sich dabei sowohl auf einen Streckenabschnitt<br />
(Kanal, Fluss, Fahrrinne im Küstengewässer) als auch auf punktuelle Verkehrsbauwerke (Schleusen,<br />
Schiffshebewerke, Brücken) beziehen. Ein Neubau von Wasserstraßen, d. h. neuen Kanälen, findet<br />
praktisch nicht statt und beschränkt sich allenfalls auf sehr kurze Zuleitungsstrecken, so dass eine<br />
Betrachtung alternativer Linienführungen für die Wasserstraße nicht relevant ist. Soweit für einzelne<br />
Wasserstraßenprojekte unterschiedliche Ausführungsvarianten in Frage kommen, wurden diese im<br />
Rahmen der Bewertung geprüft und die gewählte Alternative dargestellt.<br />
Bei Straßenprojekten erfolgte eine erste Alternativenprüfung vor der Projektanmeldung durch die<br />
Länder. Dabei ging es um den Vergleich einzelner Projektalternativen zur Ermittlung derjenigen<br />
Alternative, die letztlich als Einzelprojekt in die Projektbewertung aufgenommen wird. Aufgrund der<br />
Vielzahl von Projekten und den Planungskompetenzen der Länder wurden diese verpflichtet, vor der<br />
Anmeldung von Straßenprojekten „alternative Lösungsmöglichkeiten“ zu prüfen und der Anmeldung die<br />
Ergebnisse der Alternativenuntersuchung zugrunde zu legen. Insbesondere bei Umweltkonflikten war<br />
darzustellen, ob Alternativplanungen, insbesondere der Ausbau bestehender Strecken statt eines<br />
Neubaus, erwogen worden sind, und warum eine solche Lösung ggf. nicht angemeldet wurde. Soweit es<br />
sinnvoll war, sollte auch auf Verkehrsträgeralternativen eingegangen werden. In einzelnen Fällen wurden<br />
von den Ländern auch alternative Projekte zur Bewertung angemeldet. Informationen zur Prüfung von<br />
Alternativen sind in den Projektdossiers dargestellt.<br />
Nicht Gegenstand der Bundesverkehrswegeplanung sind Projektvarianten. Varianten sind insgesamt oder<br />
teilweise voneinander abweichende Trassenführungen desselben Projektes, z. B. einer Ortsumgehung, die<br />
im Wesentlichen dasselbe Ziel haben (hier: Entlastung der Ortsdurchfahrt, Hebung der Verkehrssicherheit<br />
etc.) und demselben Verkehr dienen. Variantenentscheidungen werden in nachgelagerten<br />
Planungsverfahren entschieden. Teilweise wurden jedoch – wenn die Planungen sich noch in einem<br />
frühen Planungsstadium befinden und noch keine Vorzugsvariante vorliegt – denkbare weitere Varianten<br />
von den Ländern zur Bewertung angemeldet, um eine Entscheidungshilfe für das weitere Verfahren zu<br />
erhalten.<br />
Bei der Schiene haben die Länder, die Deutsche Bahn AG und die Öffentlichkeit Projektvorschläge<br />
eingereicht. Dabei kam es vor, dass verschiedene Vorschläge zur Lösung des gleichen verkehrlichen<br />
Problems beitrugen. Im Zuge der Prüfung der angemeldeten Projekte erfolgte in diesen Fällen eine<br />
Alternativenprüfung hinsichtlich der Projektvorauswahl. Im Rahmen der Bedarfsplanüberprüfung Schiene<br />
wurden gute Erfahrungen mit der Untersuchung von Teilnetzen bzw. Korridoren gemacht, auf die auch<br />
beim BVWP <strong>2030</strong> zurückgegriffen wurde. Dabei wurde analysiert, wie alternative Projektbündel zur<br />
Lösung verkehrlicher Problemstellungen in Korridoren beitragen können. Dazu wurden beispielsweise im<br />
Bundesverkehrswegeplan <strong>2030</strong> 75